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Im Fach Naturwissenschaft und Technik (NwT) können bei Experimenten Gefahrstoffe (unter anderem bei der Verwendung von Gasbrennern oder Lösungs- oder Reinigungsmitteln), biologische Arbeitsstoffe (zum Beispiel Mikroorganismen oder Zellkulturen sowie gegebenenfalls Teile von Tieren als Träger von Biostoffen unter anderem Federn, Fische, Fell) und Arbeitsmittel (unter anderem Gasbrenner, Werkzeuge, einfache Maschinen) zum Einsatz kommen. Zudem werden Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen zum Schutz erörtert. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen können Schülerinnen und Schüler  sicher experimentieren.

Sicheres Arbeiten

Der sichere Umgang mit  elektrischem Strom, Gefahrstoffen  und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und einfachen Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren und fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.

Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen

Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und  dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen.

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