Aus dem Bildungsplan
„Im NwT-Unterricht bearbeiten die Schülerinnen und Schüler Probleme und Fragestellungen aus verschiedenen
Handlungsfeldern und entwickeln dabei besonders kreative Lösungsansätze. In diesem Zusammenhang lernen sie, ihre Vorkenntnisse
aus den Naturwissenschaften zu vernetzen und gezielt zu vertiefen. Sie erwerben Grundlagen verschiedener technischer Disziplinen und
stärken ihre Vorstellungskraft bei der Erforschung von Prozessen und der Entwicklung und Konstruktion von Prototypen. Hierbei erleben
die Schülerinnen und Schüler auch unterschiedliche methodische Arbeitsweisen der Naturwissenschaft und der Technik.[...]
Über das Einhalten von Vorgaben, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften sowie beim fachgerechten Umgang mit Materialien und
Werkstoffen entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein für Prävention und Gesundheitsförderung. Sie
kennen Maßnahmen, um in Notfallsituationen kompetent reagieren zu können.“
(Bildungsplan 2016 Naturwissenschaft und Technik, NwT)
Sicher fachpraktisch arbeiten
Im Fach Naturwissenschaft und Technik (NwT) erhalten Schülerinnen und Schülern Einblicke in Untersuchungsmethoden aus den
Naturwissenschaften und lernen diese gezielt praktisch anzuwenden. Große Bedeutung kommt dabei dem selbständigen Experimentieren
zu. Die Hinführung zum forschenden Arbeiten erfolgt über die Planung und Durchführung von Experimenten hin zum Formulieren
von Forscherfragen und der Entwicklung wie auch kritischen Auseinandersetzung von Forschergängen. Eine zentrale Stellung im
NwT-Unterricht nimmt die Entwicklung, Konstruktion und Fertigung eigener Produkte und Objekte ein. Ausgehend von eigenen Ideen lernen
Schülerinnen und Schüler dabei typische Denk- und Handlungsweisen der Technik kennen und entdecken durch eigene
Lösungsstrategien ihre eigene Kreativität.
Das selbständige sichere Experimentieren sowie die Fertigung eigener Produkte und Konstruktionen mit handwerklich-technischen
Arbeitsmethoden und Fertigungstechniken wird im Fach NwT ermöglicht.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Demonstrations- und Schülerexperimenten im Unterricht zu
unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammen gestellt.
Übersicht
Allgemeine Informationen
Im Fach Naturwissenschaft und Technik (NwT) können bei Experimenten Gefahrstoffe (u. a. bei der Verwendung von
Gasbrennern oder Lösungs- oder Reinigungsmitteln), biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen, Zellkulturen usw. ggf.
Teile von Tieren als Träger von Biostoffen u. a. Federn, Fische, Fell) und Arbeitsmittel (u. a. Gasbrenner,
Werkzeuge, einfache Maschinen) zum Einsatz kommen. Zudem werden Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen zum Schutz
erörtert. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen können Schülerinnen und
Schüler sicher experimentieren.
Der sichere Umgang mit elektrischem Strom, Gefahrstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und
einfachen Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten
auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren und fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution,
also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.
Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen
erstellt und Unterweisungen vorgenommen.
Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen
Die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) erwähnte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an
allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums
unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016 und ist
unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de abrufbar.
Sprachförderbedarf
Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.
Weitere Materialien der DGUV
Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Das Online Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU)“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen Schulen und Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.
Das Kultusministerium weist im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) und im Infodienst Schule (Ausgabe 99 /Nov. 2018) auf dieses Online-Portal hin. DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie Lehrkräfte bei der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen. Es bietet die Möglichkeit Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300 Mustergefährdungsbeurteilungen zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu DEGINTU stellt das Kultusministerium unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zur Verfügung.
Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Muster-Gefährdungsbeurteilung
für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen analog Schutzstufe I
Eine Muster-Betriebsanweisung befindet sich zudem auf der letzten Seite der PDF-Datei.
Beispiele für Musterbetriebsanweisungen von Geräten
Das Kultusministerium stellt auf dem Informationsportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de Musterbetriebsanweisungen für Geräte wie Autoklaven, Kartuschenbrenner, Tischzentrifuge usw. zur Verfügung. Die zum Download bereitgestellten Muster-Betriebsanweisungen sind in der Regel für den schulischen Alltag ausreichend, müssen jedoch an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
Umgang mit dem Gasbrenner
Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem
Gasbrenner
Im Fächerverbund BNT arbeiten Schülerinnen und Schüler mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die
Tätigkeit mit dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung
der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.
Muster-Fachraumordnung für naturwissenschaftliche Fachräume
Die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ZSL und der Unfallkasse Baden-Württemberg hat in der vorliegenden Muster-Fachraumordnung grundlegende sicherheitsrelevante Verhaltensregeln zusammengefasst, die für alle naturwissenschaftlichen Fachräume gleichermaßen gelten. Die Muster-Fachraumordnung sollte bei Bedarf den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst und in jedem naturwissenschaftlichen Fachraum ausgehängt werden. Ebenso kann sie im Jahresplaner der Schülerinnen und Schüler oder deren Unterlagen enthalten sein und somit die Teilnahme an der halbjährlichen umfassenden Unterweisung dokumentieren.
Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen
- Tätigkeiten mit Maschinen, Geräten, Kartuschenbrennern
DGUV-Information 113-018 Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Einsatzbeschränkungen bei Maschinen
Sicherheitsrichtlinien zum Koordinatentisch
- Elektrische Energie
Sicher experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen
Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Grundlagen - Gefährdungsbeurteilung - Experimentieren September 2012 - Lösungsmittel
Stoffe, die als Gefahrstoffe einzuordnen und als solche zu behandeln sind, sowie Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen finden Sie hier
DGUV-Information 113-018 Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
DGUV-Information 213-098 Stoffliste zur Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Die Information kann als Handlungs- und Orientierungshilfe verwendet werden. „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016. - Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Informationen zu Gefährdungsbeurteilungen und zur Entsorgung von Gefahrstoffabfällen in Schulen finden Sie in der RiSU
- Gefahrstoffe, z. B. Lösungsmittel usw.
DGUV-Information 213-098 Stoffliste zur Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Die Information kann als Handlungs- und Orientierungshilfe verwendet werden. "Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen" des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016.
- Entsorgung von Gefahrstoffen
Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal des Kultusministeriums zusammengefasst.
Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen). - Tätigkeiten mit Maschinen und Geräten z.B. beim Schweißen, Löten,
Holzbearbeitung
DGUV-Information 113-018 Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Teil I und Teil III - Holzbearbeitung und Holzverarbeitung, Holzstaub
DGUV-Information 113-018 Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
DGUV Information 202-040 Holz - Ein Handbuch für Lehrkräfte
DGUV Information 202-041 Holzstaub im Unterricht allgemein bildender Schulen
Betriebsanweisung für Holzstaub (Beispiel) - Informationen zu Sichere Schule
Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und einzubeziehen.
- Informationen und Regeln der DGUV
DGUV Information 202-075 Sicheres Sägen
DGUV Information 202-076 Sicheres Löten
DGUV Information 202-077 Sicheres Schleifen
- Verhalten in Fachräumen
In Fachräumen wie dem Technikraum oder Werkraum ist ein verantwortungsvolles Verhalten Voraussetzung, da in diesen Räumen besondere Sicherheitsbedingungen geschaffen werden müssen (Umgang mit Maschinen, Geräten usw.). Dies gilt sowohl für den Aufenthalt als auch für Arbeiten in diesen Fachräumen.
Der Bundesverband der Unfallkassen bietet beispielhaft eine Werkraumordnung zur Orientierung an. -
Gefährdungen im NwT-Unterricht
Umgang mit Werkzeugen
Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ verschiedene Arten von Gefährdungen im Unterricht mit technischen Bereichen übersichtlich zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg sind zu beachten und mit ein zu beziehen.
Umgang mit Werkstoffen
Gefährdungen durch elektrische Energie
Gefährdungen beim Löten oder Schweißen - Muster-Betriebsanweisungen Um die Erstellung von Betriebsanweisungen zu erleichtern, wurden beispielhafte Betriebsanweisungen entwickelt. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Muster-Betriebsanweisung keine Haftung übernommen wird. Jede Nutzerin/jeder Nutzer muss die aufgeführten Inhalte eigenverantwortlich fachkundig prüfen und an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Dies wird durch Unterschrift bestätigt.
Ständerbohrmaschine
Beispiel 1
Ständerbohrmaschine
Beispiel 2
Ständerbohrmaschine
Beispiel 3
Ständerbohrmaschine
Beispiel 4
Ständerbohrmaschine
Beispiel 5
Ständerbohrmaschine
Beispiel 6
CNC-Maschine ohne Schutzhaube
CNC-Maschine
mit Schutzhaube
CNC-Maschine
mit Schutzhaube ohne Einbindung
- Verbandbuch DGUV
Information 204-020 Verbandbuch
Rechtliche Vorgaben
Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.
Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.
DGUV-Regel
113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.