Bereits seit Jahrzehnten spielt das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen eine bedeutende Rolle in der Schullandschaft. Dieses ist geprägt durch die Erprobung des Mit- und Voneinander-Lernens auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler, auf der Ebene der Lehrkräfte und auf Schulebene.
Insbesondere seit der Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2015/2016 arbeiten die allgemeinen Schulen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) des Landes in einer neuen Form des Miteinanders zusammen.
In Hinblick auf eine gelingende Kooperation zwischen allgemeinen Schulen und SBBZ stellt die Unterstützung aller am Prozess Beteiligten eine Notwendigkeit dar. Eine regionale und praxisnahe, professionelle Beratung, Information und Begleitung ist daher wichtig.
Formen des gemeinsamen Lernens
Seit über 25 Jahren stellt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Schulkindergärten und allgemeinen Kindergärten sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und allgemeinen Schulen Fördermittel zur Anbahnung des Miteinanders von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zur Verfügung.
Ziel ist die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen. Dabei können unterrichtliche wie außerunterrichtliche Begegnungen ein erster Schritt sein. Nicht selten entstehen aus diesen gemeinsamen Projekten weitere gemeinsame Unternehmungen bis hin zu kooperativen oder inklusiven Bildungsangeboten.
Nähere Informationen zur Beantragung und Durchführung von Begegnungs- und Kooperationsprojekten erhalten Sie über die regionalen Arbeitsstellen Kooperation an den Staatlichen Schulämtern.
Das zugehörige Merkblatt und weitere Informationen finden Sie darüber hinaus auf der Internetseite „Begegnungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg.
In einer kooperativen Organisationsform (ehemals „Außenklasse“) arbeitet eine Klasse eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) mit einer festen Partnerklasse einer allgemeinen Schule verbindlich zusammen.
Die Schülerinnen und Schüler beider Schulen werden jeweils nach dem Bildungsplan ihrer Schulart unterrichtet. Dabei lernen die Schülerinnen und Schüler so viel miteinander wie möglich.
Die kooperierenden Schulen erarbeiten und verantworten gemeinsam die pädagogischen Grundgedanken, Leitlinien sowie die methodisch-didaktische Umsetzung in den kooperativen Organisationsformen.
Besteht bei einem Kind ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, um erfolgreich lernen zu können, kann dies an einem Sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentrum (SBBZ) oder im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebotes an einer Grund-, Haupt- und Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der ZSL-Seite „Inklusive Bildungsangebote an der allgemeinen Schule".
Wenn eine Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder chronische Erkrankung Lebensbedingungen erschwert und erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten, kann sonderpädagogische Unterstützung nötig sein. Der sonderpädagogische Dienst wird erst dann aktiv, wenn zunächst eine Förderung und Unterstützung im Rahmen der allgemeinen Schule stattgefunden hat, und die zur Verfügung stehen allgemeinen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen worden sind („gestuftes Verfahren“). Ziel aller Maßnahmen ist die Optimierung von Bildungs- und Lernprozessen und damit die Stärkung von Aktivität und Teilhabe des einzelnen jungen Menschen. Weitere Hinweise sind auch in der Rahmenkonzeption Sonderpädagogischer Dienst zu finden.