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Schulpsychologische Dienste

Krisensituationen an Schulen – Vorsorge, Intervention und Nachsorge

Foto: Wegweiser

Das System der Schulpsychologie bietet Schulen – in Ergänzung zur Schulaufsicht – bedarfsorientiert Fortbildung, Beratung und Unterstützung bei der Krisenvorsorge, bei der Intervention sowie bei der Krisennachsorge an.

Krisenvorsorge

In der neuen Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift (VwV) des Kultusministeriums und des Innenministeriums über das Verhalten an Schulen bei Notfällen und Krisenereignissen (VwV Krisenereignisse an Schulen) vom 01. April 2024 sind Regelungen und Maßnahmen zum Umgang mit Krisenereignissen an Schulen beschrieben. Auf der Website des Kultusministeriums sind zudem FAQ eingestellt, die einen allgemeinen Überblick zu den Regelungsinhalten der VwV geben.

Das jeweilige Krisenteam der Abteilung 7 „Schule und Bildung“ der vier Regierungspräsidien informiert Schulleitungen jährlich über ein Informationsschreiben zur Vorbereitung auf und für den Umgang mit schulischen Notfällen und Krisenereignissen.

Zur Stärkung des Krisenmanagements an Schulen bietet die Schulpsychologie Fortbildungen für schulinterne Krisenteams an. Ziel ist, sich auf den Ernstfall vorzubereiten, Verantwortlichkeiten und Abläufe zu klären und ein unterstützendes Netzwerk aufzubauen. Auch spezielle Themenfortbildungen zum Umgang mit Tod und Trauer beziehungsweise mit Suizidalität können angefragt werden.

Informationen dazu erhalten Sie bei den Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) oder der Schulpsychologischen Beratungsstelle in Ihrem Kreis.

Zudem steht schulinternen Krisenteams die Broschüre mit CD „Handlungshilfe für Schulleitungen“ (2012) zur Verfügung. Schulleitungen können bei der Unfallkasse Baden-Württemberg ein Exemplar der Handlungshilfe für Schulleitungen bestellen (Kontakt: Druckschriftenversand@ukbw.de). Diese Handlungshilfe wird derzeit überarbeitet.

Intervention

In akuten Krisenlagen erhalten Betroffene bei Bedarf psychosoziale Unterstützung durch die regional zuständige Organisation der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV). Die jeweiligen PSNV-Kräfte werden lageabhängig im Rahmen der polizeilichen und nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr eingebunden.

Bei Eintreten eines Krisenereignisses werden die schulinternen Krisenteams gebeten, das Krisenteam der Abteilung 7 des jeweiligen Regierungspräsidiums beziehungsweise das zuständige Staatliche Schulamt zu informieren sowie diese bei schulaufsichtlichen, juristischen und pädagogischen Fragestellungen wie auch für die Übernahme der Pressearbeit zu kontaktieren.

Schulleitungen und schulinterne Krisenteams können sich für eine telefonische Erstberatung sowie bei Fragen zur Gestaltung der Krisennachsorge an die für sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle wenden.

Nachsorge

Die Schulpsychologischen Beratungsstellen bieten im Rahmen der Krisennachsorge bedarfsorientiert folgende Unterstützungsangebote: 

  • telefonische Beratung der Schulleitung,
  • Begleitung der schulinternen Krisenteams sowie
  • Informations- und Gesprächsangebote für das Kollegium, für Klassen oder einzelne Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler.

Vertiefende Informationen finden sich in der Handreichung „Tod und Trauer in der Schule“, die als Druckexemplar direkt beim Kultusministerium bestellt werden kann. 

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