Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) begleitet durch gezielte Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen die Fachschaften und Lehrkräfte der Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg.
Am ZSL ist das Referat 32 – Aus- und Fortbildung Sekundarstufe I (RS, HWRS, GMS), Fachlehrkräfte für musisch technische Fächer – verantwortlich für die Entwicklung und Anwendung landesweiter Konzeptionen und Maßnahmen für die Aus- und Fortbildung der Fächer der Gemeinschaftsschulen.
Bei der Entwicklung passgenauer Fortbildungen liegt der Fokus
- auf der Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität,
- auf der Stärkung der Basiskompetenzen sowie
- auf der Stärkung des Fachunterrichts.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Fortbildungsmaßnahmen und Projekte der Gemeinschaftsschulen.
Mit dem Schuljahr 2019/2020 wurde an den Gemeinschaftsschulen das Profilfach Informatik, Physik und Mathematik (IMP) ab Klassenstufe 8 eingeführt.
Begleitend zum Kontaktstudium findet für Lehrkräfte, die am Kontaktstudium teilnehmen oder bereits teilgenommen haben, sowie für fachkundige Lehrkräfte der Sekundarstufe I, die das Profilfach IMP bereits unterrichten, in Bad Wildbad eine mehrtägige Fortbildung statt, um die im Kontaktstudium beziehungsweise im Informatikstudium erworbenen Kenntnisse fachdidaktisch zu vertiefen und mit den Inhalten des Profilfaches zu verknüpfen.
In der Fortbildung werden die Inhalte des Profilfachs IMP und deren didaktische und methodische Ausgestaltung im Unterricht auf drei Niveaustufen behandelt.
Die Teilnehmenden lernen die Leitgedanken und prozess- sowie inhaltsbezogenen Kompetenzen des Bildungsplanes für das Profilfach IMP auf drei Niveaustufen kennen und erhalten Materialien, Aufgaben- und Umsetzungsbeispiele für den Unterricht. Exemplarisch werden die prozessbezogenen Kompetenzen mit inhaltsbezogenen Kompetenzen und Operatoren für einen Unterricht auf drei Niveaustufen verzahnt sowie eine mögliche Jahresplanung vorgestellt.
Die Fortbildung findet vom 17.07. bis 19.07.2024 in der Außenstelle des ZSL in Bad Wildbad statt.
An zweieinhalb Tagen werden Inhalte aus allen drei Fächern behandelt.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme wird mit dem Besuch aller drei Fortbildungstage bescheinigt.
Die Anmeldung erfolgt durch die teilnehmende Lehrkraft ausschließlich elektronisch über LFB-Online unter der Lehrgangsnummer D9ZG6.
Ansprechpartnerin für die Fortbildungsmaßnahme ist Elke Schnaithmann, Elke.Schnaithmann@zsl.kv.bwl.de.
Im Rahmen des Partnerschaftsprojekts „DELF scolaire intégré“ können Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen seit dem Schuljahr 2021/2022 im Rahmen ihres Französischunterrichts das DELF-Diplom erwerben. Durch das Projekt werden der Bezug zur französischen Sprache gestärkt und die deutsch-französische Partnerschaft gefördert.
Das Niveau der DELF-Prüfung entspricht in allen Ausweitungsbereichen den Kompetenzen und dem Sprachniveau, das gemäß baden-württembergischem Bildungsplan in der jeweiligen Klassenstufe angestrebt werden soll.
Französischlehrkräfte der beteiligten Gemeinschaftsschulen, die sich erfolgreich ins Projekt beworben haben, wurden auch im Schuljahr 2023/2024 in verpflichtenden, zweitägigen Fortbildungen geschult und dürfen die DELF-Prüfung abnehmen.
Im Schuljahr 2024/2025 sind weitere Schulungen vorgesehen. Die Termine finden Sie in LFB-Online.
Video „Französisch an Real- und Gemeinschaftsschulen“
Video „Französisch an Real- und Gemeinschaftsschulen“ auf YouTube: Imagefilm des Staatsministeriums Baden-Württemberg und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Häufige Fragen mit Antworten zur praktischen Durchführung von „DELF scolaire intégré“ an der Gemeinschaftsschule
Alle zugelassenen Schulen, die sich zum Ende des Schuljahres für das Partnerschaftsprojekt beworben haben, nehmen teil.
Nur wenn eine offizielle Zulassung erfolgt ist und eine DELF-zertifizierte Lehrkraft in Klassenstufe 9 beziehungsweise Klassenstufe 11 das Fach Französisch unterrichtet, ist eine Teilnahme möglich.
Schulen, die in der Vergangenheit bereits am Programm „DELF scolaire intégré“ teilgenommen haben, können das Partnerschaftsprojekt ohne Neubewerbung fortsetzen.
Pro Schule sollten zwei Fachlehrkräfte Französisch an der DELF-Schulung teilnehmen.
In begründeten Ausnahmefällen reicht eine Lehrkraft aus; diese wird beim mündlichen DELF-Prüfungsteil von einer externen Lehrkraft (Partnerschule) unterstützt.
Ja. Da es sich um das Programm „DELF scolaire intégré“ handelt, können auch nur diese beiden Klassenstufen am Projekt teilnehmen.
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 können das Sprachdiplom DELF A2 erwerben.
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 11 das Sprachdiplom DELF B1.
An der schriftlichen DELF-Prüfung (reguläre schriftliche Leistungserhebung/Klassenarbeit) nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Klasse teil.
Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist optional, kostenpflichtig und die Anmeldung dazu erfolgt erst nach Beratung auf Grundlage des schriftlichen Prüfungsergebnisses durch die zuständige DELF-Lehrkraft.
Das Partnerschaftsprogramm „DELF scolaire intégré“ konzentriert sich auf den Erwerb der Sprachdiplome DELF A2 (SEK I) oder DELF B1 (SEK II).
Natürlich steht es jeder Schule frei, in Eigeninitiative auch weiterhin DELF-A1-Diplome, zum Beispiel als Arbeitsgemeinschaft, anzubieten, allerdings nicht im Rahmen des Partnerschaftsprojekts, sondern in einem separaten Kurs „DELF scolaire A1 non-intégré“.
Nein. Da das Partnerschaftsprogramm in den regulären Fachunterricht Französisch Klasse 9 oder Klasse 11 integriert ist, besteht hier keine Anrechnungsmöglichkeit.
Ja. Alle Schülerinnen und Schüler mit dem Wahlpflichtfach Französisch in Klasse 9 nehmen an „DELF scolaire intégré“ teil.
Der schriftliche Prüfungsteil wird als reguläre schriftliche Leistungserhebung gewertet.
Durch die Zertifizierungslehrgänge erfahren die teilnehmenden Lehrkräfte genau, wie der schriftliche DELF-Prüfungsteil zu bewerten ist.
- Einerseits gelten hier natürlich die Korrekturvorgaben des Kooperationspartners zum Erwerb des DELF-Diploms.
- Andererseits werden die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler gemäß dem in Baden-Württemberg geltenden Bewertungsschlüssel und unter Berücksichtigung des Lernniveaus angepasst.
Die Fachlehrkraft, die auch im Besitz des DELF-Prüferdiploms ist, korrigiert die schriftlichen Leistungserhebungen (Klasse 9) beziehungsweise die Klassenarbeiten (Klasse 11).
In Ausnahmefällen (bei unklarem Ergebnis) kann eine Prüfungsarbeit zur zusätzlichen Korrektur beim Projektpartner eingereicht werden.
Ja, eine Kooperation zwischen zwei genehmigten und örtlich nahe liegenden Projektschulen ist möglich.
Bei der Durchführung der mündlichen DELF-Prüfungen kooperieren diese beiden Partnerschulen.
Die DELF-Lehrkraft, die nicht für den Fachunterricht der zu prüfenden Schülerinnen und Schüler verantwortlich ist, übernimmt das Prüfungsgespräch.
Informationen rund um das Thema „Lehren und Lernen mit digitalen Medien an Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule“ bietet Ihnen unsere Rubrik „lernen über@ll“ > „Hauptschule Werkrealschule Realschule Gemeinschaftsschule“.
Aktuelle Fortbildungsangebote finden Sie über die Suchmaske von Lehrkräftebildung Baden-Württemberg (LFB-Online).