Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) begleitet durch gezielte Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen die Fachschaften und Lehrkräfte der Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg.
Das ZSL ist verantwortlich für die Entwicklung und Anwendung landesweiter Konzeptionen und Maßnahmen für die Aus- und Fortbildung der Fächer der Gemeinschaftsschulen.
Bei der Entwicklung passgenauer Fortbildungen liegt der Fokus
- auf der Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität,
- auf der Stärkung der Basiskompetenzen sowie
- auf der Stärkung des Fachunterrichts.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Fortbildungsmaßnahmen und Projekte der Gemeinschaftsschulen.
Auch im Schuljahr 2024/2025 können Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen im Rahmen des Partnerschaftsprojekts „DELF scolaire intégré“ im Französischunterricht das DELF-Diplom erwerben. Durch das Projekt werden der Bezug zur französischen Sprache gestärkt und die deutsch-französische Partnerschaft gefördert.
Das Niveau der DELF-Prüfung entspricht in allen Ausweitungsbereichen den Kompetenzen und dem Sprachniveau, das gemäß baden-württembergischem Bildungsplan in der jeweiligen Klassenstufe angestrebt werden soll.
Französischlehrkräfte der beteiligten Gemeinschaftsschulen, die sich erfolgreich ins Projekt beworben haben, werden auch in
diesem Schuljahr in verpflichtenden, zweitägigen Fortbildungen geschult und dürfen die DELF-Prüfung abnehmen.
Häufige Fragen mit Antworten zur praktischen Durchführung von „DELF scolaire intégré“ an der Gemeinschaftsschule
Alle interessierten Schulen, die bis zum 27. September 2024 ihre Bewerbung eingereicht haben. Ein Schreiben mit den konkreten Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten erhalten die Schulen am Ende der Sommerferien.
Nur wenn eine offizielle Zulassung erfolgt ist und eine DELF-zertifizierte Lehrkraft in Klassenstufe 9 beziehungsweise Klassenstufe 11 das Fach Französisch unterrichtet, ist eine Teilnahme möglich.
Schulen, die in der Vergangenheit bereits am Programm „DELF scolaire intégré“ teilgenommen haben, können das Partnerschaftsprojekt ohne Neubewerbung fortsetzen.
Eine Kooperation zwischen zwei Schulen, die zu den genehmigten Schulen zählen und die am Partnerschaftsprojekt DELF scolaire intégré teilnehmen, ist möglich.
Pro Schule sollten zwei Fachlehrkräfte Französisch an der DELF-Schulung teilnehmen.
In begründeten Ausnahmefällen reicht eine Lehrkraft aus. Diese wird beim mündlichen DELF-Prüfungsteil von einer externen Lehrkraft (Partnerschule) unterstützt.
Ja. Da es sich um das Programm „DELF scolaire intégré“ handelt, können auch nur diese beiden Klassenstufen am Projekt teilnehmen.
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 werden auf das Sprachdiplom DELF A2 vorbereitet,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 11 können das Sprachdiplom DELF B1 erwerben.
An der schriftlichen DELF-Prüfung (reguläre schriftliche Leistungserhebung/Klassenarbeit) nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Klasse teil.
Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist optional, kostenpflichtig und die Anmeldung dazu erfolgt erst nach Beratung auf Grundlage des schriftlichen Prüfungsergebnisses durch die verantwortliche DELF-Lehrkraft.
Das Partnerschaftsprogramm „DELF scolaire intégré“ konzentriert sich auf den Erwerb der Sprachdiplome DELF A2 (SEK I) oder DELF B1 (SEK II).
Natürlich steht es jeder Schule frei, in Eigeninitiative auch weiterhin DELF-A1-Diplome, zum Beispiel als Arbeitsgemeinschaft, anzubieten, allerdings nicht im Rahmen des Partnerschaftsprojekts, sondern in einem separaten Kurs „DELF scolaire A1 non-intégré“.
Nein. Da das Partnerschaftsprogramm in den regulären Fachunterricht Französisch Klasse 9 oder Klasse 11 integriert ist, besteht hier keine Anrechnungsmöglichkeit.
Ja. Alle Schülerinnen und Schüler mit dem Wahlpflichtfach Französisch in Klasse 9 nehmen an „DELF scolaire intégré“ teil.
Der schriftliche Prüfungsteil wird als reguläre schriftliche Leistungserhebung mit zwei verschiedenen Bewertungsrastern
gewertet, sodass hier kein Nachteil für Teilnehmende auf G-Niveau entsteht.
Durch die Zertifizierungslehrgänge erfahren die teilnehmenden Lehrkräfte genau, wie der schriftliche DELF-Prüfungsteil zu bewerten ist.
- Einerseits gelten hier natürlich die verbindlichen Korrekturvorgaben des Kooperationspartners zum Erwerb des DELF-Diploms.
- Andererseits werden die schriftlichen Prüfungsergebnisse Schülerinnen und Schüler gemäß dem in Baden-Württemberg geltenden Bewertungsschlüssel und unter Berücksichtigung des Lernniveaus bewertet.
Die Fachlehrkraft, die auch im Besitz des DELF-Prüferdiploms ist, korrigiert die schriftlichen Leistungserhebungen (Klasse 9) beziehungsweise die Klassenarbeiten (Klasse 11).
In Ausnahmefällen (bei unklarem Ergebnis) kann eine Prüfungsarbeit zur zusätzlichen Korrektur beim Projektpartner eingereicht werden.
Ja, eine Kooperation zwischen zwei genehmigten Projektschulen, die örtlich nah gelegen sind, ist möglich.
Bei der Durchführung der mündlichen DELF-Prüfungen kooperieren diese beiden Partnerschulen.
Die DELF-Lehrkraft, die nicht für den Fachunterricht der zu prüfenden Schülerinnen und Schüler verantwortlich ist, übernimmt das Prüfungsgespräch.
Für Fragen, die den Prüfungsablauf betreffen, finden Sie Antworten auf der Webseite des Institut Français.
Für Fragen, die die Fortbildung und die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts betreffen, wenden Sie sich an die Landesfachkoordinatorin des Faches Französisch Sekundarstufe I im ZSL, Frau Danielle Ress.
Video „Französisch an Real- und Gemeinschaftsschulen“
Video „Französisch an Real- und Gemeinschaftsschulen“ auf YouTube: Imagefilm des Staatsministeriums Baden-Württemberg und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Informationen rund um das Thema „Lehren und Lernen mit digitalen Medien an Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule“ bietet Ihnen unsere Rubrik „lernen über@ll“ > „Hauptschule Werkrealschule Realschule Gemeinschaftsschule“.
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