Navigation überspringen

Sicherheit im Unterricht

Sicherheit im Unterricht Naturwissenschaft und Technik (NwT)

Foto: NwT-Unterricht

Aus dem Bildungsplan

„Im NwT-Unterricht bearbeiten die Schülerinnen und Schüler Probleme und Fragestellungen aus verschiedenen Handlungsfeldern und entwickeln dabei besonders kreative Lösungsansätze. In diesem Zusammenhang lernen sie, ihre Vorkenntnisse aus den Naturwissenschaften zu vernetzen und gezielt zu vertiefen. Sie erwerben Grundlagen verschiedener technischer Disziplinen und stärken ihre Vorstellungskraft bei der Erforschung von Prozessen und der Entwicklung und Konstruktion von Prototypen. Hierbei erleben die Schülerinnen und Schüler auch unterschiedliche methodische Arbeitsweisen der Naturwissenschaft und der Technik.[...]
Über das Einhalten von Vorgaben, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften sowie beim fachgerechten Umgang mit Materialien und Werkstoffen entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein für Prävention und Gesundheitsförderung. Sie kennen Maßnahmen, um in Notfallsituationen kompetent reagieren zu können.“
(Bildungsplan 2016 Naturwissenschaft und Technik, NwT)

Sicher fachpraktisch arbeiten

Im Fach Naturwissenschaft und Technik (NwT) erhalten Schülerinnen und Schülern Einblicke in Untersuchungsmethoden aus den Naturwissenschaften und lernen diese gezielt praktisch anzuwenden. Große Bedeutung kommt dabei dem selbständigen Experimentieren zu. Die Hinführung zum forschenden Arbeiten erfolgt über die Planung und Durchführung von Experimenten hin zum Formulieren von Forscherfragen und der Entwicklung wie auch kritischen Auseinandersetzung von Forschergängen. Eine zentrale Stellung im NwT-Unterricht nimmt die Entwicklung, Konstruktion und Fertigung eigener Produkte und Objekte ein. Ausgehend von eigenen Ideen  lernen Schülerinnen und Schüler dabei typische Denk- und Handlungsweisen der Technik kennen und entdecken durch eigene Lösungsstrategien ihre eigene Kreativität.
Das selbständige sichere Experimentieren sowie die Fertigung eigener Produkte und Konstruktionen mit handwerklich-technischen Arbeitsmethoden und Fertigungstechniken wird im Fach NwT ermöglicht.

Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Demonstrations- und Schülerexperimenten im Unterricht zu unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammen gestellt.



Allgemeine Informationen

Im Fach Naturwissenschaft und Technik (NwT) können bei Experimenten Gefahrstoffe (u. a. bei der Verwendung von Gasbrennern oder Lösungs- oder Reinigungsmitteln), biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen, Zellkulturen usw. ggf. Teile von Tieren als Träger von Biostoffen u. a. Federn, Fische, Fell) und Arbeitsmittel (u. a. Gasbrenner, Werkzeuge, einfache Maschinen) zum Einsatz kommen. Zudem werden Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen zum Schutz erörtert. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen können Schülerinnen und Schüler  sicher experimentieren.

Der sichere Umgang mit  elektrischem Strom, Gefahrstoffen  und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und einfachen Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren und fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.

Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und  dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen.

Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen 

Die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) erwähnte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016 und ist unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de abrufbar.

Sprachförderbedarf

Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.

Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen

Das Online Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU)“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen Schulen und Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.

Das Kultusministerium weist im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) und im Infodienst Schule (Ausgabe 99 /Nov. 2018) auf dieses Online-Portal hin. DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie Lehrkräfte bei der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen. Es bietet die Möglichkeit Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300 Mustergefährdungsbeurteilungen zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu DEGINTU stellt das Kultusministerium unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zur Verfügung.

Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen

Muster-Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen analog Schutzstufe I
Eine Muster-Betriebsanweisung befindet sich zudem auf der letzten Seite der PDF-Datei.

Beispiele für Musterbetriebsanweisungen von Geräten

Das Kultusministerium stellt auf dem Informationsportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de Musterbetriebsanweisungen für Geräte wie Autoklaven, Kartuschenbrenner, Tischzentrifuge usw. zur Verfügung. Die zum Download bereitgestellten Muster-Betriebsanweisungen sind in der Regel für den schulischen Alltag ausreichend, müssen jedoch an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

Umgang mit dem Gasbrenner

Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem Gasbrenner
Im Fächerverbund BNT arbeiten Schülerinnen und Schüler mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die Tätigkeit mit dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.

Muster-Fachraumordnung für naturwissenschaftliche Fachräume

Die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ZSL und der Unfallkasse Baden-Württemberg hat in der vorliegenden Muster-Fachraumordnung grundlegende sicherheitsrelevante Verhaltensregeln zusammengefasst, die für alle naturwissenschaftlichen Fachräume gleichermaßen gelten. Die Muster-Fachraumordnung sollte bei Bedarf den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst und in jedem naturwissenschaftlichen Fachraum ausgehängt werden. Ebenso kann sie im Jahresplaner der Schülerinnen und Schüler oder deren Unterlagen enthalten sein und somit die Teilnahme an der halbjährlichen umfassenden Unterweisung dokumentieren.

Muster-Fachraumordnung

Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen

Ständerbohrmaschine Beispiel 1
Ständerbohrmaschine Beispiel 2
Ständerbohrmaschine Beispiel 3

Ständerbohrmaschine Beispiel 4
Ständerbohrmaschine Beispiel 5
Ständerbohrmaschine Beispiel 6

CNC-Maschine ohne Schutzhaube
CNC-Maschine mit Schutzhaube
CNC-Maschine mit Schutzhaube ohne Einbindung

Rechtliche Vorgaben

Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.

Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.

DGUV-Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon unberührt.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht  (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln  (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

Fächer

Fächerspezifische Informationen für allgemein bildende Schulen


Fächer

Startseite/Kontakt

Schularten

Informationen für Grundschulen und Berufliche Schulen


Schularten

Strahlenschutz

Informationen zum Thema Strahlenschutz


Strahlenschutz

Weitere Themen

Auswahl an Publikationen der DGUV und weitere Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen


Weitere Themen

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.