Die Schulbuchzulassungsverordnung unterscheidet bei den zulassungspflichtigen Schulbüchern zwischen dem Begutachtungsverfahren und dem vereinfachten Verfahren. Im vereinfachten Verfahren bestätigen die Verlage in einer Selbstverpflichtungserklärung die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen. In dem beigefügten Merkblatt sind die Kriterien der Zulassung im Detail aufgeführt.
Merkblatt für Schulbuchverlage
In dem Merkblatt für Schulbuchverlage (Fassung vom August 2018) sind die Kriterien der Zulassung aufgeführt, die sowohl bei der Selbstverpflichtungserklärung als auch bei Gutachten unbedingt zu beachten sind.
Ergänzende Hinweise zum Verfahren der Schulbuchzulassung Baden-Württemberg sind unter FAQ – Häufige Fragen veröffentlicht.
Antragsformulare
Um die Antragstellung zu erleichtern und um Nachfragen bzw. Nachforderungen zu reduzieren, wurden für die verschiedenen Antragstellungen Formulare zum Download entwickelt. Es ist jeweils erkennbar, welche Anlagen benötigt werden. Diese Antragsformulare können wahlweise ohne Änderung verwendet oder als Grundlage für Verlagsvorlagen herangezogen werden.
Digitale Medien
Digitale Medien sind Druckwerken gleichgestellt. Demnach unterliegen zulassungspflichtige digitale Medien den gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie die Druckwerke.