Aus dem Bildungsplan
„Der Mensch gestaltet sein Leben durch den Einsatz technischer Objekte. Bei der Herstellung und Nutzung technischer Objekte wird
die Umwelt vielfältig beeinflusst. Dabei spielen die endlichen Ressourcen, wie fossile Energieträger und Rohstoffe, eine
entscheidende Rolle. Deshalb ist der verantwortungsbewusste Umgang mit Energie und mit Rohstoffen ein zentrales Thema. Daran schließt
sich die kritische Betrachtung von Aspekten der Nachhaltigkeit an, verbunden mit der Klärung sinnvoller Handlungsmöglichkeiten.
Um sich in einer hoch technisierten Welt zurechtzufinden, sind interdisziplinäre Denk- und Handlungsmuster notwendig. Deshalb
müssen technische Systeme immer unter Einbeziehung ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge
betrachtet werden. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis von Mensch, Technik und Umwelt. [...]
Im Technikunterricht kommt der Vermittlung von Arbeitssicherheit, Gesundheitsfürsorge sowie dem fachgerechten Umgang mit Werkzeugen,
Maschinen und Materialien entsprechend den geltenden Vorschriften eine grundlegende Bedeutung zu.“
(Bildungsplan 2016 Technik)
Sicher fachpraktisch arbeiten
Im Fach Technik befassen sich Schülerinnen und Schüler mit den Werkstoffen Holz, Metall und teilweise mit Kunststoffen. Sie fertigen selbstständig technische Gegenstände an, die ausgehend von einer konkreten Problemstellung geplant und entwickelt werden. Nach deren Fertigung schließt sich eine Bewertung und ggf. Optimierung an. Im Technikunterricht gewinnen Schülerinnen und Schüler durch eigene fachpraktische Fertigungsprozesse grundlegende Erkenntnisse der Technik, entwickeln ein Verständnis für Planungs- und Fertigungsmethoden sowie Fertigungsprinzipien.
Der Einsatz von Werkzeugen und zugelassenen Maschinen erfolgt dabei unter Beachtung der geltenden Sicherheitsbestimmungen.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von fachpraktischen Arbeiten durch Schülerinnen und Schüler im Unterricht zu
unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Übersicht
Allgemeine Informationen
Im Fach Technik können bei fachpraktischen Arbeiten Gefahrstoffe (u. a. bei der Verwendung von Lacken, Lasuren,
Klebstoffen, Leime und Lösungs- oder Reinigungsmitteln) und Arbeitsmittel (u. a. Werkzeuge wie Feilen und
Sägen oder Maschinen wie Tischbohrmaschinen) zum Einsatz kommen. Zudem werden Gefahren ggf. des elektrischen Stroms
und Maßnahmen zum Schutz erörtert. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen können Schülerinnen
und Schüler sicher und fachgerecht arbeiten.
Der sichere Umgang mit elektrischem Strom, Gefahrstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und
Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser
Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe und
Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.
Vor Aufnahme einer fachpraktischen Tätigkeit werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie
Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen.
Sprachförderbedarf
Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.
Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Informationen
zur tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung
Das Online Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen
Unfallversicherung (DEGINTU)“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen Schulen und
Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.
Das Kultusministerium weist im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) und im Infodienst Schule (Ausgabe 99 /Nov. 2018) auf dieses Online-Portal hin. DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie Lehrkräfte bei der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen. Es bietet die Möglichkeit Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300 Mustergefährdungsbeurteilungen zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu DEGINTU stellt das Kultusministerium unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zur Verfügung.
Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen
- Umgang mit dem Gasbrenner
Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem Gasbrenner
Im Fächerverbund BNT arbeiten Schülerinnen und Schüler mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die Tätigkeit mit dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.
- Tätigkeiten mit Maschinen, Geräten, Kartuschenbrennern
DGUV-Information 113-018 Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Einsatzbeschränkungen bei Maschinen
Sicherheitsrichtlinien zum Koordinatentisch
- Elektrische Energie
DGUV Information 202-039 Sicher experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen
Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Grundlagen - Gefährdungsbeurteilung - Experimentieren
- Lösungsmittel
Stoffe, die als Gefahrstoffe einzuordnen und als solche zu behandeln sind, sowie Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen finden Sie in der DGUV-Information 113-018 Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
DGUV-Information 213-098 Stoffliste zur Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Die Information kann als Handlungs- und Orientierugshilfe verwendet werden. Die „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016. - Gefahrstoffe , z. B. Lösungsmittel usw. DGUV-Information 113-019 Stoffliste zur Regel -
Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
- Entsorgung von Gefahrstoffen
Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal des Kultusministeriums zusammengefasst.
Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen). - Tätigkeiten mit Maschinen und Geräten z.B. beim Schweißen,
Löten, Holzbearbeitung
DGUV-Information 113-018 Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
- Holzbearbeitung und Holzverarbeitung , Holzstaub
DGUV-Information 113-018 Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
DGUV Information 202-040 Holz - Ein Handbuch für Lehrkräfte
DGUV Information 202-041 Holzstaub im Unterricht allgemein bildender Schulen
Betriebsanweisung für Holzstaub (Beispiel) - Informationen zu Sichere Schule
Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und miteinzubeziehen - Informationen und Regeln der DGUV
DGUV Information 202-075 Sicheres Sägen
DGUV Information 202-076 Sicheres Löten
DGUV Information 202-077 Sicheres Schleifen
- Verhalten in Fachräumen
In Fachräumen wie dem Technikraum oder Werkraum ist ein verantwortungsvolles Verhalten Voraussetzung, da in diesen Räumen besondere Sicherheitsbedingungen geschaffen werden müssen (Umgang mit Maschinen, Geräten usw.). Dies gilt sowohl für den Aufenthalt als auch für Arbeiten in diesen Fachräumen.
Der Bundesverband der Unfallkassen bietet beispielhaft eine Werkraumordnung zur Orientierung an. - Gefährdungen im Technikunterricht
Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ verschiedene Arten von Gefährdungen im Technikunterricht übersichtlich zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg sind zu beachten und einzubeziehen.
Umgang mit Werkzeugen
Umgang mit Werkstoffen
Gefährdungen durch elektrische Energie
Gefährdungen beim Löten oder Schweißen - Muster-Betriebsanweisungen
Um die Erstellung von Betriebsanweisungen zu erleichtern, wurden beispielhafte Betriebsanweisungen entwickelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Muster-Betriebsanweisung keine Haftung übernommen wird. Jede Nutzerin/jeder Nutzer muss die aufgeführten Inhalte eigenverantwortlich fachkundig prüfen und an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Dies wird durch Unterschrift bestätigt.
Ständerbohrmaschine
Beispiel 1
Ständerbohrmaschine
Beispiel 2
Ständerbohrmaschine
Beispiel 3
Ständerbohrmaschine
Beispiel 4
Ständerbohrmaschine
Beispiel 5
Ständerbohrmaschine
Beispiel 6
CNC-Maschine
ohne Schutzhaube
CHC-Maschine
mit Schutzhaube ohne Einbindung
- Verbandbuch
DGUV Information 204-020 Verbandbuch
Rechtliche Vorgaben
Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.
Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.
DGUV-Regel
113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.