Aus dem Bildungsplan
„Kenntnisse über das Gefahrenpotenzial von Stoffen tragen zum sicheren Umgang mit diesen sowohl im schulischen wie auch
außerschulischen Bereich bei. Das Wissen um die Wirkung von Stoffen auf Organismen und Ökosysteme eröffnet damit
individuelle Handlungsperspektiven im Sinne der Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung. [...]
Im Chemieunterricht wird eine Experimentalkultur gepflegt: Auf der Grundlage von Fragestellungen werden Experimente bewusst geplant,
praktisch durchgeführt und ausgewertet. Sie werden je nach didaktischer Zielsetzung und Beurteilung ihres Gefährdungspotenzials
von der Lehrkraft oder von den Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Schülerexperimente sollen im Unterricht
angemessen berücksichtigt werden, da diese auch den Teamgeist und die Kommunikationsfähigkeit fördern. Die Regeln des
sicheren Experimentierens und die Vorschriften im Umgang mit Gefahrstoffen werden konsequent eingehalten. Die Erziehung zum
verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Gefahrstoffen ist ein wichtiges Ziel des Unterrichts im Fach Chemie.“
(Bildungsplan 2016 Chemie Sekundarstufe I)
Sicher Experimentieren lernen
Im Chemieunterricht vertiefen Schülerinnen und Schüler naturwissenschaftliche Denkweisen und üben fachtypische
Arbeitsweisen u. a. durch selbständiges Experimentieren ein. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen wie zum
Beispiel den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen können Schülerinnen und Schüler eigene Experimente reflektiert und sicher
durchführen. Die Kenntnis von Gefahrenpiktogrammen und die richtige Verhaltenweise beim Umgang mit Gefahrstoffen erleichtern
den Schülerinnen und Schüler die Einschätzung von Gefährdungen, die von diesen Stoffen ausgehen und
ermöglicht das nötige Sicherheitsgefühl beim Experimentieren. Mit Begeisterung chemische Phänomene zu beobachten, dabei
Fragestellungen zu entwickeln und experimentell Antwortansätze zu erhalten ist im Chemieunterricht möglich.
Schülerexperimente nehmen eine zentrale Stellung im Unterricht ein.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Demonstrations- und Schülerexperimenten im Unterricht zu unterstützen,
sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Übersicht
Allgemeine Informationen
Im Fach Chemie kommen bei Experimenten Gefahrstoffe (u. a. bei der Verwendung von Chemikalien und Lösungs- oder Reinigungsmitteln) sowie geeignete Arbeitsmittel (u. a. Gasbrenner, weitere Geräte) zum Einsatz. Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeuge, Geräte und Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können. Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen.
Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen
Die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) erwähnte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016 und ist unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de abrufbar.
Sprachförderbedarf
Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.
Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, Entsorgung von Gefahrstoffen
Das Online-Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der
Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU)“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen
Schulen und Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.
Das Kultusministerium weist im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) und im Infodienst Schule (Ausgabe 99
/Nov. 2018) auf dieses Online-Portal hin. DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie
Lehrkräfte bei der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen. Es bietet die Möglichkeit
Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300 Mustergefährdungsbeurteilungen zur
Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu DEGINTU stellt das Kultusministerium unter http://www.gefahrstoffe-schule-bw.de zur Verfügung.
Muster-Fachraumordnung für naturwissenschaftliche Fachräume
Umgang mit dem Gasbrenner
Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem
Gasbrenner
Im Fächerverbund BNT arbeiten Schülerinnen und Schüler mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die
Tätigkeit mit dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung
der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.
Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen
- Informationen für Schulleitungen, Lehrkräfte, Schulträger
Schulleitungen
Lehrkräfte
Schulträger
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal zum Gefahrstoffmanagement für Lehrkräfte in Baden-Württemberg www.gefahrstoffe-schule-bw.de - Kennzeichnungspflicht
DGUV Information 213-034 GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Zum Thema Umetikettierung finden Sie zudem Informationen auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
- Gefahrstoffdatenbank
GESTIS-Datenbank - Gefahrstoffinformationssystem des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - Substitution
In der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse oder Ersatzverfahren, mit denen in der Schule Tätigkeiten durchgeführt werden, durch solche mit weniger gefährlichen Eigenschaften ersetzt werden können.
Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und miteinzubeziehen). Die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet eine Hilfestellung zur Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung (GHS-Spaltenmodell) an. - Entsorgung
Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zusammengefasst.
Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und einzubeziehen).
- Chemikalienverwaltung
Verschiedene Anbieter stellen Gefahrstoff-Informationssysteme und Chemikalienverwaltungsprogramme zur Verfügung.
Sie können durch Eingabe dieser Suchbegriffe in entsprechende Suchmaschinen aufgelistet werden.
- Gefahrstoffe in der Schule - weitere Informationen
In pluspunkt, dem Magazin für Sicherheit und Gesundheit in der Schule hat die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) weitere allgemeine und grundsätzliche Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen an Schulen zusammengestellt.
Rechtliche Vorgaben
Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.
Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.
DGUV-Regel
113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.