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Sicherheit im Unterricht

Sicherheit im Chemieunterricht

Foto: Experimentieren im Chemieunterricht

Aus dem Bildungsplan

„Kenntnisse über das Gefahrenpotenzial von Stoffen tragen zum sicheren Umgang mit diesen sowohl im schulischen wie auch außerschulischen Bereich bei. Das Wissen um die Wirkung von Stoffen auf Organismen und Ökosysteme eröffnet damit individuelle Handlungsperspektiven im Sinne der Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung. [...]
Im Chemieunterricht wird eine Experimentalkultur gepflegt: Auf der Grundlage von Fragestellungen werden Experimente bewusst geplant, praktisch durchgeführt und ausgewertet. Sie werden je nach didaktischer Zielsetzung und Beurteilung ihres Gefährdungspotenzials von der Lehrkraft oder von den Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Schülerexperimente sollen im Unterricht angemessen berücksichtigt werden, da diese auch den Teamgeist und die Kommunikationsfähigkeit fördern. Die Regeln des sicheren Experimentierens und die Vorschriften im Umgang mit Gefahrstoffen werden konsequent eingehalten. Die Erziehung zum verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Gefahrstoffen ist ein wichtiges Ziel des Unterrichts im Fach Chemie.“
(Bildungsplan 2016 Chemie Sekundarstufe I)

Sicher Experimentieren lernen

Im Chemieunterricht vertiefen Schülerinnen und Schüler naturwissenschaftliche Denkweisen und üben fachtypische Arbeitsweisen u. a. durch selbständiges Experimentieren ein. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen können Schülerinnen und Schüler eigene Experimente reflektiert und sicher durchführen. Die Kenntnis von Gefahrenpiktogrammen und die richtige Verhaltenweise beim Umgang mit Gefahrstoffen erleichtern den Schülerinnen und Schüler die Einschätzung von Gefährdungen, die von diesen Stoffen ausgehen und ermöglicht das nötige Sicherheitsgefühl beim Experimentieren. Mit Begeisterung chemische Phänomene zu beobachten, dabei Fragestellungen zu entwickeln und experimentell Antwortansätze zu erhalten ist im Chemieunterricht möglich. Schülerexperimente nehmen eine zentrale Stellung im Unterricht ein.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Demonstrations- und Schülerexperimenten im Unterricht zu unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.



Allgemeine Informationen

Im Fach Chemie kommen bei Experimenten Gefahrstoffe (u. a. bei der Verwendung von Chemikalien und Lösungs- oder Reinigungsmitteln) sowie geeignete Arbeitsmittel (u. a. Gasbrenner, weitere Geräte) zum Einsatz. Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeuge, Geräte und Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können. Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen.

Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen

Die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) erwähnte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016 und ist unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de abrufbar.

Sprachförderbedarf

Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.

Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, Entsorgung von Gefahrstoffen

Das Online-Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU)“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen Schulen und Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.

Das Kultusministerium weist im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) und im Infodienst Schule (Ausgabe 99 /Nov. 2018) auf dieses Online-Portal hin. DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie Lehrkräfte bei der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen. Es bietet die Möglichkeit Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300 Mustergefährdungsbeurteilungen zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu DEGINTU stellt das Kultusministerium unter http://www.gefahrstoffe-schule-bw.de zur Verfügung.

Muster-Fachraumordnung für naturwissenschaftliche Fachräume

Die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ZSL und der Unfallkasse Baden-Württemberg hat in der vorliegenden Muster-Fachraumordnung grundlegende sicherheitsrelevante Verhaltensregeln zusammengefasst, die für alle naturwissenschaftlichen Fachräume gleichermaßen gelten. Die Muster-Fachraumordnung sollte bei Bedarf den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst und in jedem naturwissenschaftlichen Fachraum ausgehängt werden. Ebenso kann sie im Jahresplaner der Schülerinnen und Schüler oder deren Unterlagen enthalten sein und somit die Teilnahme an der halbjährlichen umfassenden Unterweisung dokumentieren.

Muster-Fachraumordnung

Umgang mit dem Gasbrenner

Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem Gasbrenner
Im Fächerverbund BNT arbeiten Schülerinnen und Schüler mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die Tätigkeit mit dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.

Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen

  • Informationen für Schulleitungen, Lehrkräfte, Schulträger
    Schulleitungen
    Lehrkräfte
    Schulträger
    Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal zum Gefahrstoffmanagement für Lehrkräfte in Baden-Württemberg www.gefahrstoffe-schule-bw.de
  • Kennzeichnungspflicht 
    DGUV Information 213-034 GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
    Zum Thema Umetikettierung finden Sie zudem Informationen auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
  • Gefahrstoffdatenbank
    GESTIS-Datenbank - Gefahrstoffinformationssystem des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
  • Substitution
    In der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse oder Ersatzverfahren, mit denen in der Schule Tätigkeiten durchgeführt werden, durch solche mit weniger gefährlichen Eigenschaften ersetzt werden können. 
    Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und miteinzubeziehen). Die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet eine Hilfestellung zur Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung (GHS-Spaltenmodell) an.
  • Entsorgung
    Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zusammengefasst. 
    Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und einzubeziehen).
  • Chemikalienverwaltung
    Verschiedene Anbieter stellen Gefahrstoff-Informationssysteme und Chemikalienverwaltungsprogramme zur Verfügung.
    Sie können durch Eingabe dieser Suchbegriffe in entsprechende Suchmaschinen aufgelistet werden.
  • Gefahrstoffe in der Schule - weitere Informationen
    In pluspunkt, dem Magazin für Sicherheit und Gesundheit in der Schule hat die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) weitere allgemeine und grundsätzliche Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen an Schulen zusammengestellt.

Rechtliche Vorgaben

Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.

Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.

DGUV-Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon unberührt.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht  (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln  (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

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