Aus dem Bildungsplan
„Die Schülerinnen und Schüler können Kenntnisse über Kultur und Technik der Nahrungszubereitung und
Mahlzeitengestaltung anwenden und dabei Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen sowie Kriterien der Nachhaltigkeit beachten. Sie erweitern
die Fähigkeit, Mahlzeiten, auch unter Zuhilfenahme medialer Quellen, allein und im Team zu planen, diese zuzubereiten und zu bewerten.
Sie
kennen unterschiedliche Esskulturen, erleben dabei verschiedene Esstraditionen und zeigen Offenheit und Toleranz gegenüber anderen
Lebensweisen.“
(Bildungsplan 2016)
Das Fach Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit über
handlungsorientierte Aufgaben- und Problemstellungen das erworbene Wissen mit eigenen Erfahrungen zu verknüpfen. Die gewonnenen
Erkenntnisse tragen dazu bei, Strategien und Kriterien für eigene Entscheidungsprozesse zu entwickeln. Einen wichtigen Beitrag zum
Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Zusammenhang mit Entscheidungssituationen in Unterricht und Alltag leistet die
fachpraktische Auseinandersetzung mit Aufgaben- und Problemstellungen. Neben der Gestaltung und Zubereitung von Mahlzeiten sowie
der Auswahl von passenden Haushaltsgeräten, ist auch die richtige und sichere Verwendung dieser technischen Geräte Ziel
des Kompetenzerwerbs. Durch den sicheren Umgang mit Nähmaschinen und das Erlernen von Grundtechniken des Nähmaschinennähens
können Schülerinnen und Schüler kreative und künstlerische Aktivitäten wie zum Beispiel textile Kulturtechniken
erproben.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Schülerexperimenten im Unterricht zu unterstützen, sind auf dieser Seite
wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammen gestellt.
Übersicht
Allgemeine Informationen
Im Fach Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) können Gefahrstoffe bzw. Produkte, welche Gefahrstoffe enthalten und mit Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind (u. a. Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel, Farben bei der Textilverarbeitung, die im Handel erhältlich sind), biologische Arbeitsstoffe (ggf. Herstellung von Lebensmitteln mit Joghurtkulturen) und geeignete Arbeitsmittel (u. a. Küchengeräte, Nähmaschinen, Maschinen zur Textilverarbeitung) zum Einsatz kommen.
Der sichere Umgang mit diesen Stoffen, Produkten und Arbeitsmitteln zum Schutz aller am Unterricht Beteiligten sowie Hygienemaßnahmen in Haushalt und Lernküche (u. a. Lebensmittelzubereitung) werden durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Lehrkräfte unterstützen das sichere altersgerechte fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe,
Produkte und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.
Vor Aufnahme von fachpraktischen Arbeiten, insbesondere mit Produkten, welche mit
Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind, werden tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt
(und dokumentiert) sowie Unterweisungen vorgenommen. Dabei werden die Herstellerhinweise (Anwendung, Entsorgung usw.) auf dem
Produkt und dem beigelegten Sicherheitsdatenblatt sowie der Betriebsanweisung beachtet.
Informationen zu Gefahrstoffen sind auf dem Informationsportal des Kultusministeriums unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zusammengestellt.
Sprachförderbedarf
Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.
Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen
- Gefahrstoffe
Reinigungsmittel, Entkalker und Desinfektionsmittel können Gefahrstoffe enthalten und mit einem Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet sein. Für den Umgang mit diesen Produkten und Stoffen müssen besondere Sicherheitshinweise beachtet und können persönliche Schutzmaßnahmen nötig werden. Dabei werden Substitutionsprüfungen vorgenommen, Herstellerhinweise (Anwendung, Entsorgung usw.) auf dem Produkt und dem beigelegten Sicherheitsdatenblatt sowie der Betriebsanweisung beachtet. - Haushaltschemikalien
Einige als Haushaltsmittel im Handel erhältlichen Stoffe (z. B. Zitronensäure und Essigsäure ab 10%ig) sind als Lebensmittel eingestuft und unterliegen deshalb nicht der Kennzeichnungspflicht. Unabhängig davon können auch von diesen Stoffen durchaus Gefährdungen ausgehen (Gefahr bei Haut- und Augenkontakt).
Beachten Sie hierzu bitte auch die entsprechende FAQ auf dem Gefahrstoffportal des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
- Lebensmittelverarbeitung
Informationen zu Verhaltensregeln und zur Lebensmittelverarbeitung finden Sie auch in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU)
Lebensmittel- und Textilverarbeitung - Ein Handbuch für Lehrkräfte
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Information 202-042 (diese Broschüre wurde zurückgezogen und kann nur zur Orientierung dienen)
- Schulküchen
DGUV-Regel 110-003 Branche Küchenbetriebe
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Musterhygieneplan für Schulen
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart (Februar 2020)
- Nähmaschinen
Lebensmittel- und Textilverarbeitung - Ein Handbuch für Lehrkräfte
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV-Information 202-042 (diese Broschüre wurde zurückgezogen und kann nur zur Orientierung dienen)
- Hygiene
Musterhygieneplan für Schulen Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart (April 2010) , u. a. Teil I – Infektionsschutz für Schulküchen
- Sichere Schule
Angebot der DGUV: Sichere Schule hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen
Textilgestaltung
- Verhalten in Fachräumen
In Fachräumen wie dem Technikraum oder Werkraum ist ein verantwortungsvolles Verhalten Voraussetzung, da in diesen Räumen besondere Sicherheitsbedingungen geschaffen werden müssen (Umgang mit Maschinen, Geräten usw.). Dies gilt sowohl für den Aufenthalt als auch für Arbeiten in diesen Fachräumen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet beispielhaft eine Werkraumordnung zur Orientierung an.
- Gefährdungen beim textilen Gestalten
Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ verschiedene Arten von Gefährdungen (z. B. Umgang mit Nadeln
Schneiden, Maschinennähen und Bügeln, Nähen) im Unterricht mit dem Bereich textilem Gestalten übersichtlich zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg sind zu beachten und einzubeziehen.
- Gefahrstoffe, Entsorgung von Gefahrstoffen
Wird zusätzlich zu haushaltsüblichen Mitteln mit weiteren Gefahrstoffen gearbeitet, so sollte eine entsprechende Entsorgung mit dem Entsorgungskonzept der Schule abgestimmt werden.
Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zusammengefasst.
Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallverfsicherung DGUV, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen).
- Weitere Informationen
Das niedersächsische Kultusministerium bietet auf dem Internetportal „Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ Informationen zur Sicherheit im textilen Gestalten an. Bei diesem Angebot sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und miteinzubeziehen.
Rechtliche Vorgaben
Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.
Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.
DGUV-Regel
113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
DGUV-Regel 102-001 „Regeln
für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) September 2019
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung 1, vom 15. Juli 2013
Neufassung
und Informationen der baua
Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.