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Sicherheit im Unterricht

Sicherheit im Unterricht Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)

Foto: Zubereitung von Speisen im AES-Unterricht

Aus dem Bildungsplan

„Die Schülerinnen und Schüler können Kenntnisse über Kultur und Technik der Nahrungszubereitung und Mahlzeitengestaltung anwenden und dabei Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen sowie Kriterien der Nachhaltigkeit beachten. Sie erweitern die Fähigkeit, Mahlzeiten, auch unter Zuhilfenahme medialer Quellen, allein und im Team zu planen, diese zuzubereiten und zu bewerten. Sie
kennen unterschiedliche Esskulturen, erleben dabei verschiedene Esstraditionen und zeigen Offenheit und Toleranz gegenüber anderen Lebensweisen.“
(Bildungsplan 2016)

Das Fach Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit über handlungsorientierte Aufgaben- und Problemstellungen das erworbene Wissen mit eigenen Erfahrungen zu verknüpfen. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen dazu bei, Strategien und Kriterien für eigene Entscheidungsprozesse zu entwickeln. Einen wichtigen Beitrag zum Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Zusammenhang mit Entscheidungssituationen in Unterricht und Alltag leistet die fachpraktische Auseinandersetzung mit Aufgaben- und Problemstellungen. Neben der Gestaltung und Zubereitung von Mahlzeiten sowie der Auswahl von passenden Haushaltsgeräten, ist auch die richtige und sichere Verwendung dieser technischen Geräte Ziel des Kompetenzerwerbs. Durch den sicheren Umgang mit Nähmaschinen und das Erlernen von Grundtechniken des Nähmaschinennähens können Schülerinnen und Schüler kreative und künstlerische Aktivitäten wie zum Beispiel textile Kulturtechniken erproben.

Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Schülerexperimenten im Unterricht zu unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammen gestellt.



Allgemeine Informationen

Im Fach Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) können Gefahrstoffe bzw. Produkte, welche Gefahrstoffe enthalten und mit  Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind   (u. a. Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel, Farben bei der Textilverarbeitung, die im Handel erhältlich sind), biologische Arbeitsstoffe (ggf.  Herstellung von Lebensmitteln mit Joghurtkulturen) und geeignete Arbeitsmittel (u. a. Küchengeräte, Nähmaschinen, Maschinen zur Textilverarbeitung) zum Einsatz kommen.

Der sichere Umgang mit diesen Stoffen, Produkten und Arbeitsmitteln zum Schutz aller am Unterricht Beteiligten sowie Hygienemaßnahmen in Haushalt und Lernküche (u. a. Lebensmittelzubereitung) werden durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Lehrkräfte unterstützen das sichere altersgerechte fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe, Produkte und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.
Vor Aufnahme von fachpraktischen Arbeiten, insbesondere mit Produkten, welche mit Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind, werden tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt (und dokumentiert) sowie Unterweisungen vorgenommen. Dabei werden die Herstellerhinweise (Anwendung, Entsorgung usw.) auf dem Produkt und dem beigelegten Sicherheitsdatenblatt sowie der Betriebsanweisung beachtet. 

Informationen zu Gefahrstoffen sind auf dem Informationsportal des Kultusministeriums unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zusammengestellt.

Sprachförderbedarf

Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.

Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen

  • Gefahrstoffe
    Reinigungsmittel, Entkalker und Desinfektionsmittel können Gefahrstoffe enthalten und mit einem Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet sein. Für den Umgang mit diesen Produkten und Stoffen müssen besondere Sicherheitshinweise beachtet und können persönliche Schutzmaßnahmen nötig werden. Dabei werden Substitutionsprüfungen vorgenommen, Herstellerhinweise (Anwendung, Entsorgung usw.) auf dem Produkt und dem beigelegten Sicherheitsdatenblatt sowie der Betriebsanweisung beachtet. 
  • Haushaltschemikalien
    Einige als Haushaltsmittel im Handel erhältlichen Stoffe (z. B. Zitronensäure und Essigsäure ab 10%ig) sind als Lebensmittel eingestuft und unterliegen deshalb nicht der Kennzeichnungspflicht. Unabhängig davon können auch von diesen Stoffen durchaus Gefährdungen ausgehen (Gefahr bei Haut- und Augenkontakt).
    Beachten Sie hierzu bitte auch die entsprechende FAQ auf dem Gefahrstoffportal des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
  • Lebensmittelverarbeitung
    Informationen zu Verhaltensregeln und zur Lebensmittelverarbeitung finden Sie auch in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“  (RiSU) 
    Lebensmittel- und Textilverarbeitung - Ein Handbuch für Lehrkräfte
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Information 202-042 (diese Broschüre wurde zurückgezogen und kann nur zur Orientierung dienen)
  • Schulküchen
    DGUV-Regel 110-003 Branche Küchenbetriebe 
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
    Musterhygieneplan für Schulen
    Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart  (Februar 2020)
  • Nähmaschinen
    Lebensmittel- und Textilverarbeitung - Ein Handbuch für Lehrkräfte
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV-Information 202-042 (diese Broschüre wurde zurückgezogen und kann nur zur Orientierung dienen)
  • Hygiene
    Musterhygieneplan für Schulen Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart  (April 2010) , u. a. Teil I – Infektionsschutz für Schulküchen
  • Sichere Schule
    Angebot der DGUV:  Sichere Schule  hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen
    Textilgestaltung
  • Verhalten in Fachräumen
    In Fachräumen wie dem Technikraum oder Werkraum ist ein verantwortungsvolles Verhalten Voraussetzung, da in diesen Räumen besondere Sicherheitsbedingungen geschaffen werden müssen (Umgang mit Maschinen, Geräten usw.). Dies gilt sowohl für den Aufenthalt als auch für Arbeiten in diesen Fachräumen.
    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet beispielhaft eine Werkraumordnung zur Orientierung an.
  • Gefährdungen beim textilen Gestalten
    Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ verschiedene Arten von Gefährdungen (z. B. Umgang mit Nadeln
    Schneiden, Maschinennähen und Bügeln, Nähen) im Unterricht mit dem Bereich textilem Gestalten übersichtlich zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg sind zu beachten und einzubeziehen.
  • Gefahrstoffe, Entsorgung von Gefahrstoffen
    Wird zusätzlich zu haushaltsüblichen Mitteln mit weiteren Gefahrstoffen gearbeitet, so sollte eine entsprechende Entsorgung mit dem Entsorgungskonzept der Schule abgestimmt werden.
    Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zusammengefasst. 
    Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallverfsicherung DGUV, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen).
  • Weitere Informationen
    Das niedersächsische Kultusministerium bietet auf dem Internetportal „Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ Informationen zur Sicherheit im textilen Gestalten an. Bei diesem Angebot sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und miteinzubeziehen.

Rechtliche Vorgaben

Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.

Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.

DGUV-Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon unberührt.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht  (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln  (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

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