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Sicherheit im Unterricht

Sicherheit im Kunstunterricht

Foto: Kunstwerk

Aus dem Bildungsplan

„Das Fach Bildende Kunst fördert umfassend schöpferische Kräfte und ästhetische Sensibilität. Kunstunterricht zielt auf die Entwicklung der praktischen Gestaltungsfähigkeiten und Ausdrucksmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern, fördert ihre Wahrnehmung, die Entfaltung imaginativer Fähigkeiten und eine ästhetisch-forschende Grundhaltung. In gleichem Maße ist die Auseinandersetzung mit der sichtbaren und gestalteten Umwelt, mit historischen und zeitgenössischen Bildmedien sowie deren Konstruktion von Wirklichkeit ein zentrales Anliegen des Faches und Grundlage eines modernen Bildverständnisses.“
(Bildungsplan 2016 Bildende Kunst)

Sicher fachpraktisch arbeiten

Im Kunstunterricht haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit mit unterschiedlichen Materialien und Techniken Bilder zu gestalten und plastische Werke zu schaffen. Sie entwickeln Plastik als Gestaltung von Vorstellung und Anschauung oder gestalten Bilder mit verschiedenen malerischen Mitteln und Maltechniken. Dabei verwenden sie auch selbst hergestellte Malmaterialien, erproben Werkzeuge und deren Wirkung und setzen diese differenziert und gezielt ein. Das eigene gestalterische Tun sowie das Sammeln von Erfahrungen durch gestaltende Handlungsmöglichkeiten und Aktionsformen sind im Fach Bildende Kunst fest verankert. Das schöpferische Gestalten mit verschiedenen Materialien (beispielsweise Ton,  Holz, Gips) unter sicherer Verwendung von Werkzeugen und ggf. Maschinen ist im Kunstunterricht möglich.

Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung der fachpraktischen Arbeiten von Schülerinnen und Schülern im Unterricht zu unterstützten, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.


Zu inhaltlichen Fragen und weiteren Maßnahmen zur Förderung der Schulkunst können Sie sich an das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Außenstelle Ludwigsburg wenden.


Allgemeine Informationen

Im Fach Bildende Kunst werden ggf. Gefahrstoffe bzw. Produkte, welche Gefahrstoffe enthalten und mit Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind (u. a. Reinigungsmittel oder Lösungsmittel, Farben, Lacke, Klebstoffe, die im Handel erhältlich sind), Materialien mit Gefährdungspotenzial (u. a. Holzstaub ausgewählter Hölzer, Gips) und Arbeitsmittel (Werkzeuge, ggf. Maschinen) eingesetzt.
Der sichere Umgang mit diesen Stoffen, Produkten und Arbeitsmitteln zum Schutz aller am Unterricht Beteiligten werden durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Lehrkräfte unterstützen das sichere und altersgerechte fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe, Produkte und Arbeitsmittel sowie Auswahl geeigneter Materialien, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können. Vor Aufnahme von fachpraktischen Arbeiten, insbesondere mit Produkten, welche mit Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind, werden tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt (und dokumentiert) sowie Unterweisungen vorgenommen. Dabei werden die Herstellerhinweise (Anwendung, Entsorgung usw.) auf dem Produkt und dem beigelegten Sicherheitsdatenblatt sowie der Betriebsanweisung beachtet.

Informationen zu Gefahrstoffen sind auf dem Informationsportal des Kultusministeriums unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zusammengestellt.

Sprachförderbedarf

Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.

Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen

Fachraum Bildende Kunst, Werkraum Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet unter www.sichere-schule.de u. a. Informationen zur Einrichtung eines Fachraumes für Bildende Kunst. Landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit einzubeziehen.

Rechtliche Vorgaben

Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.

Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.

DGUV-Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon unberührt.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht  (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln  (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

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