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Schulpsychologische Dienste

Krisensituationen an Schulen – Vorsorge, Intervention und Nachsorge

Foto: Wegweiser

Das System der Schulpsychologie bietet Schulen – in Ergänzung zur Schulaufsicht – Fortbildung, Unterstützung und Beratung bei der Krisenvorsorge, bei der Intervention sowie bei der Nachsorge an.

Vorsorge

Zur Stärkung des Krisenmanagements an Schulen führen wir Fortbildungen für schulinterne Krisenteams durch. Ziel ist es, sich auf den Ernstfall vorzubereiten, Verantwortlichkeiten und Abläufe zu klären und ein unterstützendes Netzwerk aufzubauen. Auch spezielle Themenfortbildungen zu Tod und Trauer oder Suizidalität können abgerufen werden.

Informationen dazu erhalten Sie bei den Regionalstellen des ZSL oder der Schulpsychologischen Beratungsstelle in Ihrem Kreis.

In der Verwaltungsvorschrift „Gewaltvorfälle und Schadensereignisse mit Rahmenkrisenplan“ sind die Verfahrensweisen und Maßnahmen bei Eintritt von Gewaltvorfällen und Schadensereignissen aufgeführt.

Ergänzend wurde die Broschüre mit CD „Handlungshilfe für Schulleitungen“ an alle öffentlichen und privaten Schulen verschickt (2012). Schulen können sich mit der Handlungshilfe praxisnah auf 32 unterschiedliche Krisensituationen vorbereiten.

Schulleitungen können bei der Unfallkasse Baden-Württemberg bis zu fünf Exemplare der Krisenpläne mit Sofortmaßnahmen nachbestellen (Kontakt: Druckschriftenversand@ukbw.de).

Intervention

In Akutsituationen bei Krisenlagen erhalten Betroffene bei Bedarf psychosoziale Unterstützung durch die regional zuständige Organisation der Psychosozialen Notfallversorgung.

Bei Eintreten eines Krisenereignisses werden die schulinternen Krisenteams gebeten, das Krisenteam der Abteilung 7 des Regierungspräsidiums beziehungsweise die Staatlichen Schulämter zu informieren sowie diese bei schulaufsichtlichen, juristischen und pädagogischen Fragestellungen wie auch für die Übernahme der Pressearbeit zu kontaktieren

Schulleitungen und schulinterne Krisenteams können sich an die Schulpsychologische Beratungsstelle für eine telefonische Erstberatung sowie bei Fragen zur Gestaltung der Krisennachsorge wenden.

Die Schulpsychologischen Dienste unterstützen die Schulaufsichtsbehörden in psychologisch-pädagogischen Fragen und stehen in Kontakt mit den Krisenteams der Regierungspräsidien.

Die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg wurden mit Pagern (Alarmierungsgeräten) ausgestattet, um sie bei einem bestätigten Gewalt- oder Schadensereignis an einer Schule, wie einer Amoktat – z. B. bei Flucht eines Amoktäters –, zuverlässig warnen sowie Verhaltenshinweise geben zu können. Auch einige Schulen in freier Trägerschaft sind in das Pager-Alarmierungssystem eingestiegen.

Schulleitungen können sich auf dem Mitarbeiterportal der Kultusverwaltung zu wichtigen Inhalten über die Pager-Alarmierungsgeräte informieren (Anwendungen/Onlinebereitstellungen/Pager).

Ergänzende Informationen zum Pager finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums Baden-Württemberg.

Nachsorge

Die Schulpsychologischen Beratungsstellen bieten im Rahmen der Krisennachsorge vielfältige Unterstützungsangebote: 

  • telefonische Beratung der Schulleitung,
  • Begleitung der schulinternen Krisenteams,
  • Informations- und Gesprächsangebote für das Kollegium, für Klassen oder einzelne Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler.

Zudem wurde die Handreichung „Tod und Trauer in der Schule“ überarbeitet. 
Interessierte Lehrkräfte können sich diese in gedruckter Form direkt beim Herausgeber (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg) bestellen. 

In diesem Bestellformular kann im Feld „VOM UMGANG MIT TRAUER IN DER SCHULE“ die Bestellmenge direkt eingetragen werden.

Ergänzend steht die Broschüre auch als Download (PDF) bereit.

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