Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) zwischen Schulen und Schulaufsicht sind künftig ein zentrales Instrument der datengestützten Qualitätsentwicklung (vergleiche hierzu die Neufassung des 32 Schulgesetz).
Ziele, Nutzen und Bilanzierung
Auf allen Ebenen werden regelmäßig durch systematische Datennutzung
- die erreichten Ergebnisse analysiert und interpretiert,
- Stärken und Handlungsbedarfe identifiziert,
- Zielvorstellungen und Maßnahmen abgeleitet („Leistungen“) und
- Unterstützungsbedarfe erfasst.
Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Bildungsbiografie durch eine Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität zu ermöglichen.
Beide Ebenen des Schulsystems – sowohl Schulen als auch Schulaufsicht – profitieren von der datengestützten Qualitätsentwicklung:
- Die Schule entwickelt Zielvorstellungen und Handlungsvorhaben und wird dabei von der Schulaufsicht durch qualifizierte Rückmeldungen unterstützt.
- Die Schulaufsicht gewinnt wichtiges Steuerungswissen über die einzelnen Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse in ihrem Aufsichtsbereich.
Die Zielvereinbarung hält zentrale Ziele der Schule für die nächsten Jahre fest. Im Leistungsauftrag sind wesentliche Arbeitsvorhaben zur Zielerreichung festgeschrieben.
Ziel- und Leistungsvereinbarungen an den allgemein bildenden Schulen werden über eine Laufzeit von 1 bis 3 Jahren, an den beruflichen Schulen über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren festgelegt. Der Unterschied in den Laufzeiten liegt im Wesentlichen in den unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Erfahrungswerten mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen.
Im Schulgesetz ist in § 32 festgehalten, dass zwischen Schulen und Schulaufsicht jährlich Statusgespräche durchgeführt werden.
Ziel ist es, den aktuellen Stand des Schulentwicklungsprozesses zu bilanzieren und gegebenenfalls eine neue Ziel- und Leistungsvereinbarung vorzubereiten.
Eine wesentliche Grundlage ist das Schuldatenblatt, ergänzt durch weitere Daten und Erkenntnisse.
Im Statusgespräch hat die Schule die Möglichkeit, den aktuellen Stand und die eigene Vorhabenplanung auf der Grundlage der vorhandenen Daten einzubringen.
Anschließend soll eine gemeinsame Reflexion zwischen Schulaufsicht und Schulen auf Augenhöhe stattfinden und gegebenenfalls eine neue ZLV vereinbart werden.
Fortbildungsangebot für Schulleitungen im allgemein bildenden Bereich
Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) bietet im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Fortbildungsreihen für Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg an.
- Ziele, Inhalte und Ablauf des ZLV-Prozesses im Zusammenhang mit der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung geklärt,
- praktische Hilfestellungen zur Durchführung der einzelnen Schritte vermittelt,
- Rückmeldungen zu Vorstellungen und Planungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegeben und
- der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und das Lernen voneinander befördert werden.
- Teil 1 (Präsenzveranstaltung, ganztägig): Gesamtkonzept, Schuldatenblatt, Bestandsaufnahme
- Teil 2 (Onlineveranstaltung, nachmittags, 90 Minuten): Ziele und Arbeitsvorhaben
- Teil 3 (Onlineveranstaltung, nachmittags, 90 Minuten): Innerschulische Vorbereitung
- Teil 4 (Onlineveranstaltung, nachmittags, 90 Minuten): Statusgespräch, ZLV und Umsetzung
- Teil 5 (Onlineveranstaltung, nachmittags, 90 Minuten): Nach der ZLV – Erfahrungen und Austausch über die Vorhaben
Teil 1 der Fortbildungsreihe wird geleitet von den Abteilungen 7 der Regierungspräsidien im Zusammenwirken mit den Leitungen der ZSL-Regionalstellen.
Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung leiten die Arbeit in Gruppen bei Teil 1 sowie die Teile 2 bis 5 der Fortbildungsreihen.
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Impulsvorträge mit Austauschrunden zu Grundfragen des ZLV-Prozesses und den einzelnen Elementen,
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hohe Praxisrelevanz durch Einbeziehung von Erfahrungen und Vorhaben der jeweiligen Akteurinnen und Akteure,
- Behandlung der Themen mit Bezug auf die konkreten Situationen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um Hilfestellungen für die anstehenden Prozesse zu bieten.
Daraus ergibt sich eine Einheit von Information und moderiertem Erfahrungsaustausch unter Expertinnen und Experten.
Im Mai 2023 haben die ersten Fortbildungsreihen begonnen. Insgesamt wird es in Baden-Württemberg über einen Zeitraum von zwei Jahren 40 Fortbildungsreihen für Schulleitungen geben.
- Regierungspräsidium Stuttgart: 14 Fortbildungsreihen,
- Regierungspräsidium Karlsruhe: 9 Fortbildungsreihen,
- Regierungspräsidium Freiburg: 9 Fortbildungsreihen,
- Regierungspräsidium Tübingen: 8 Fortbildungsreihen.
- Zeitschiene 2: September bis Oktober 2023,
- Zeitschiene 3: November bis Dezember 2023,
- Zeitschiene 4: Januar bis Februar 2024,
- Zeitschiene 5: März bis April 2024,
- Zeitschiene 6: Mai bis Juni 2024,
- Zeitschiene 7: September bis Oktober 2024,
- Zeitschiene 8: November bis Dezember 2024,
- Zeitschiene 9: Januar bis Februar 2025,
- Zeitschiene 10: März bis April 2025.
Den Schulleitungen wird die Teilnahme an der Fortbildungsreihe empfohlen; sie ist aber nicht verpflichtend.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter melden sich über Lehrkräftefortbildung Online (LFB-Online) zu einer Fortbildungsreihe in ihrem Regierungsbezirk an. Dazu erhalten die Schulen ein Informationsschreiben mit Detailinformationen.
Für jede Reihe sind vier Gruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten nach Schularten vorgesehen, die alle gemeinsam an der Präsenzveranstaltung (Teil 1) teilnehmen.
Die Teile 2 bis 5 der Fortbildungsreihe (Onlineveranstaltungen) finden dann für die einzelnen Gruppen an unterschiedlichen Terminen statt.
Auf der TaskCards-Pinnwand „Übersicht über die Angebote des ZSL zur Nutzung der VERA-Ergebnisse für die datengestützte Qualitätsentwicklung an der Schule“ finden Sie übersichtlich zusammengefasst alle Angebote der Unterstützungssysteme zum Umgang mit und Nutzen von VERA 3 und VERA 8 für die eigene Schul- und Unterrichtsentwicklung.