Aus dem Bildungsplan
„Musik spricht Kinder und Jugendliche ganzheitlich an und ist ein zentrales Element ihrer Persönlichkeitsentwicklung und
Identitätsfindung. Aus dieser grundlegenden Bedeutung von Musik für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ergeben sich die
Ziele und Aufgaben von Musik in der Schule. Musikunterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler zu einem bewussten –
aktiven und rezipierenden – Umgang mit Musik sowie einer selbstbestimmten Teilhabe am kulturellen Leben und trägt wesentlich zu
kultureller Bildung bei. Er fördert die Entwicklung emotionaler, kreativer, psychomotorischer, sozialer und kognitiver Kompetenzen und
leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur allgemeinen Bildung. Das Fach Musik trägt in Zeiten eines unüberschaubaren und
allgegenwärtigen Musikangebots zu kultureller Identitätsbildung bei. Die Einbeziehung der soziokulturellen Herkunft der
Schülerinnen und Schüler ermöglicht individuelle und authentische Lernzugänge. Musik kann so wesentlich zur Integration
des Individuums in unsere vielgestaltige Gesellschaft und zum interkulturellen Dialog beitragen.“
( Bildungsplan 2016 Musik )
Im Fach Musik können Schülerinnen und Schüler in musikalischen Gestaltungsprozessen ihre Kreativität und ihre musikalischen Kompetenzen einbringen. Der Musikunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern Freude an der musikalischen Praxis zu erleben. Schülerinnen und Schüler erlernen gemeinsam Instrumente und musizieren gemeinsam. Dabei ist das gemeinsame Musizieren geprägt durch Anerkennung der Fähigkeiten von Mitmusizierenden, gegenseitige Rücksichtnahme und Sensibilisierung des Hörverhaltens.
Das Hören nimmt im Fach Musik eine zentrale Stellung ein. Beim Musizieren entsteht eine natürliche Lärmbelastung, die im
Unterricht thematisiert wird. Zudem ist die Gesundheitsgefährdung durch Lärm (Musizieren, Musik hören, Alltagslärm)
sowie der Gehörschutz selbstverständlich Thema im Musikunterricht.
Um Lehrkräfte bei der Sensibilisierung von Lärm im Unterricht zu unterstützen sowie Maßnahmen zum Lärmschutz aufzuzeigen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Übersicht
Allgemeine Informationen
Neben dem regulären Musikunterricht im Klassenverband erleben Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler auch in
musikalischen Arbeitsgemeinschaften wie Chor und Orchester oder Bigband und Musiktheater, welche den Musikunterricht ergänzen, einen
Geräuschpegel, der im Blick behalten wird. Gehörschutz- und Schallschutzmaßnahmen können besprochen werden.
Informationen zur lärmbedingten Gehörgefährdung im Unterricht, zur Lärmbelastung beim Musizieren allgemein und im
Bereich Schulorchester sowie eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Zu inhaltlichen Fragen und weiteren Maßnahmen zur Förderung der Schulmusik können Sie sich an das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Außenstelle Ludwigsburg wenden.
Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen
- Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Außenstelle Ludwigsburg
Informationen zur Schulmusik - Schülermentoren in Musik
weitere Informationen zu Schülermentoren
- Tätigkeiten mit Lärmeinwirkung
Informationen zur lärmbedingten Gehörgefährdung im Unterricht und bei Schulorchestern finden Sie in der
Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) Teil I , S. 70ff
Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Musizieren, Orchester, Gehörschutz
Informationen zur Lärmbelastung beim Musizieren allgemein und im Bereich Schulorchester, sowie Hinweise für Orchestergräben finden Sie hier
Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) Informationen zu Schulorchester, Probenräume Gehörschutz, S. 111f
Sichere Schule
Safe and Sound - Ratgeber zur Gehörerhaltung in der Musik- und Entertainment branche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Musikermedizin, Musikerarbeitsplätze
GUV-I 8626 (diese Broschüre wurde zurückgezogen und kann nur zur Orientierung dienen) - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen
DGUV-Information 215-310 - Gefährdungsbeurteilungen an Lehrerarbeitsplätzen
Informationen auf den Kultusportal Baden-Würrtemberg - Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2016
Teil II, S. 111ff Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Musik
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.
Unterrichtsmaterialien zum Thema Lärmschutz
- Lärm und Gesundheit
Material der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Lärm macht
krank
Material der Unfallkasse Nord
Angebot der Unfallkasse Nord, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen
- Tatort Ohr
Hören und Lärm - ein Unterrichtskonzept für Lehrkräfte
Begleitheft für Lehrkräfte der Unfallkasse Hessen (u. a.)