Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten.
Grundlegende Informationen bietet die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" vom 8. März 1999, zuletzt geändert am 22. August 2008.
Danach können sich besondere Förderbedürfnisse insbesondere ergeben
- bei Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben,
- bei Schwierigkeiten in Mathematik,
- bei mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache,
- bei besonderen Problemen im Verhalten und in Bezug auf die Aufmerksamkeit,
- bei chronischen Erkrankungen,
- bei Behinderungen oder
- bei einer Hochbegabung.
Die individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen bestimmen den Unterricht und erfordern Differenzierung und Individualisierung. Für die persönliche und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von grundlegender Bedeutung, dass ihre Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten auf allen Schulstufen erkannt werden.
Der Erfolg von Förderung hängt entscheidend davon ab, dass der Bedarf rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Hierfür ist eine Zusammenarbeit der Lehrkräfte, Schulleitungen und Erziehungsberechtigten – sowie gegebenenfalls mit Partnerinnen und Partnern aus dem schulischen und außerschulischen Bereich – notwendig.
Zur Beratung von frühzeitigen Präventionsmaßnahmen und Fördermaßnahmen kann die Schule Expertinnen und Experten aus dem Kreis der schulischen Unterstützungsgruppen sowie andere an der Fördermaßnahme Beteiligte einbeziehen. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können in diesen Klärungsprozess Erkenntnisse aus Diagnose- und Fördermaßnahmen im Vorfeld und Umfeld der schulischen Förderung einschließlich der Jugendhilfe einbezogen werden.
Zur Unterstützung der Schulen bei der Erfüllung der Förderbedürfnisse gibt es verschiedenste Fortbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote, die über die ZSL-Regionalstellen zu finden sind.
Die „Orientierungshilfe Unterstützungsgruppen im Kultusbereich“ für Schulleitungen und Lehrkräfte stellt zuständige systeminterne Unterstützungsgruppen, Anlaufstellen und Institutionen themenbezogen und zielgruppenorientiert dar.
Handreichung "Orientierungshilfe Unterstützungsgruppen im Kultusbereich" (barrierefreie PDF-Datei)
Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten und Ansprechpersonen im schulischen Kontext sind folgenden Materialien zu entnehmen:
Bedarfsorientiert werden in diesem Themenbereich auch Informationsveranstaltungen angeboten. Anfragen können an das Postfach: foerderbedarfe@zsl.kv.bwl.de gestellt werden.