Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) begleitet durch gezielte Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen die Fachschaften und Lehrkräfte der Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg.
Das ZSL ist verantwortlich für die Entwicklung und Anwendung landesweiter Konzeptionen und Maßnahmen für die Aus- und Fortbildung der Fächer der Gemeinschaftsschulen.
Bei der Entwicklung passgenauer Fortbildungen liegt der Fokus
- auf der Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität,
- auf der Stärkung der Basiskompetenzen sowie
- auf der Stärkung des Fachunterrichts.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Fortbildungsmaßnahmen und Projekte der Gemeinschaftsschulen.
Auch im Schuljahr 2024/2025 können Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen im Rahmen des Partnerschaftsprojekts „DELF scolaire intégré“ im Französischunterricht das DELF-Diplom erwerben. Durch das Projekt werden der Bezug zur französischen Sprache gestärkt und die deutsch-französische Partnerschaft gefördert.
Das Niveau der DELF-Prüfung entspricht in allen Ausweitungsbereichen den Kompetenzen und dem Sprachniveau, das gemäß baden-württembergischem Bildungsplan in der jeweiligen Klassenstufe angestrebt werden soll.
Französischlehrkräfte der beteiligten Gemeinschaftsschulen, die sich erfolgreich ins Projekt beworben haben, werden auch in
diesem Schuljahr in verpflichtenden, zweitägigen Fortbildungen geschult und dürfen die DELF-Prüfung abnehmen.
Häufige Fragen mit Antworten zur praktischen Durchführung von „DELF scolaire intégré“ an der Gemeinschaftsschule
Alle interessierten Schulen, die bis zum 27. September 2024 ihre Bewerbung eingereicht haben. Ein Schreiben mit den konkreten Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten erhalten die Schulen am Ende der Sommerferien.
Nur wenn eine offizielle Zulassung erfolgt ist und eine DELF-zertifizierte Lehrkraft in Klassenstufe 9 beziehungsweise Klassenstufe 11 das Fach Französisch unterrichtet, ist eine Teilnahme möglich.
Schulen, die in der Vergangenheit bereits am Programm „DELF scolaire intégré“ teilgenommen haben, können das Partnerschaftsprojekt ohne Neubewerbung fortsetzen.
Eine Kooperation zwischen zwei Schulen, die zu den genehmigten Schulen zählen und die am Partnerschaftsprojekt DELF scolaire intégré teilnehmen, ist möglich.
Pro Schule sollten zwei Fachlehrkräfte Französisch an der DELF-Schulung teilnehmen.
In begründeten Ausnahmefällen reicht eine Lehrkraft aus. Diese wird beim mündlichen DELF-Prüfungsteil von einer externen Lehrkraft (Partnerschule) unterstützt.
Ja. Da es sich um das Programm „DELF scolaire intégré“ handelt, können auch nur diese beiden Klassenstufen am Projekt teilnehmen.
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 werden auf das Sprachdiplom DELF A2 vorbereitet,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 11 können das Sprachdiplom DELF B1 erwerben.
An der schriftlichen DELF-Prüfung (reguläre schriftliche Leistungserhebung/Klassenarbeit) nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Klasse teil.
Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist optional, kostenpflichtig und die Anmeldung dazu erfolgt erst nach Beratung auf Grundlage des schriftlichen Prüfungsergebnisses durch die verantwortliche DELF-Lehrkraft.
Im Januar wird allen Schulen per Rundschreiben ein Link zu OFT (Online Formular Tool) geschickt, mit dem die Klassen zur zentralen Klassenarbeit (schriftliche DELF-Prüfung) angemeldet werden.
Einzelne Schülerinnen und Schüler sind in dieser Phase noch nicht mit ihren konkreten Daten anzugeben.
- Im Anschluss an die Korrektur der schriftlichen Arbeiten informiert die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über die
Ergebnisse im deutschen System (Bewertungsraster Noten 1 bis 6) und bespricht die Klassenarbeit.
Hierbei werden die Schülerinnen und Schüler bei der Entscheidung, ob die Option zur Zertifizierung wahrgenommen werden sollte, unterstützend beraten. Zielsetzung ist es, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern in der Klasse diese Option zu eröffnen. Da die Lehrkraft sowohl die Punkteverteilung im schriftlichen DELF-Teil kennt als auch die mündliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler kompetent einschätzen kann, erfolgt auf dieser Grundlage eine zielgenaue Beratung. - Die Schülerinnen und Schüler melden sich schriftlich mit dem übermittelten Formblatt bei der Fachlehrkraft an und entrichten die Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro. Mit diesem Formblatt erkennen die Schülerinnen und Schüler die Regelungen zur DELF-Prüfung (Geheimhaltung, Datenübermittlung und so weiter) verbindlich an.
- Die Lehrkräfte melden anschließend diese Schülerinnen und Schüler der Klasse über eine Online-Plattform bei
den Centres Culturels beziehungsweise dem Institut français formal zu Prüfung an.
- Wichtig: Zur Funktionsweise der Online-Plattform erhalten die Pilotschulen noch ein gesondertes Schreiben des Institut français, in dem die Schritte der Anmeldung im Detail erklärt werden.
- Die Lehrkräfte hinterlegen auf der Plattform eine E-Mail-Adresse, unter der sie erreichbar sind.
- Die Anmeldung beschränkt sich auf sehr wenige Schülerdaten.
- Nach der Online-Anmeldung erhält die Schule eine Rechnung, die von der Lehrkraft oder der Schule beglichen wird (Anzahl der angemeldeten Schüler mal 25,00 Euro).
- Im Anschluss erfolgt die offizielle Bestätigung zur Prüfungsanmeldung an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Verwaltungsgebühr kann nach der Anmeldung nicht mehr erstattet werden.
- Nach Durchführung der mündlichen Prüfungen erfasst die Fachlehrkraft die Ergebnisse der vier Teilprüfungen in einer Excel-Tabelle, die hierfür zur Verfügung gestellt werden wird. Sie übermittelt diese Datei an das zuständige Centre Culturel beziehungsweise Institut français.
- Parallel hierzu erfolgt die Übermittlung einer Kopie jener Schülerarbeiten, die mit einem Ergebnis zwischen 46 und 49,5 Punkten bewertet wurden.
- Unmittelbar im Anschluss an die Jury-Sitzungen der französischen Seite erhält die Fachlehrkraft per E-Mail eine Rückmeldung über die DELF-Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler. Diese Information kann direkt an die Schülerinnen und Schüler weitergeleitet werden.
- Die offiziellen Diplome werden erst circa sechs Monate später ausgestellt.
Das Partnerschaftsprogramm „DELF scolaire intégré“ konzentriert sich auf den Erwerb der Sprachdiplome DELF A2 (SEK I) oder DELF B1 (SEK II).
Natürlich steht es jeder Schule frei, in Eigeninitiative auch weiterhin DELF-A1-Diplome, zum Beispiel als Arbeitsgemeinschaft, anzubieten, allerdings nicht im Rahmen des Partnerschaftsprojekts, sondern in einem separaten Kurs „DELF scolaire A1 non-intégré“.
Nein. Da das Partnerschaftsprogramm in den regulären Fachunterricht Französisch Klasse 9 oder Klasse 11 integriert ist, besteht hier keine Anrechnungsmöglichkeit.
Ja. Alle Schülerinnen und Schüler mit dem Wahlpflichtfach Französisch in Klasse 9 nehmen an „DELF scolaire intégré“ teil.
Der schriftliche Prüfungsteil wird als reguläre schriftliche Leistungserhebung mit zwei verschiedenen Bewertungsrastern
gewertet, sodass hier kein Nachteil für Teilnehmende auf G-Niveau entsteht.
Durch die Zertifizierungslehrgänge erfahren die teilnehmenden Lehrkräfte genau, wie der schriftliche DELF-Prüfungsteil zu bewerten ist.
- Einerseits gelten hier natürlich die verbindlichen Korrekturvorgaben des Kooperationspartners zum Erwerb des DELF-Diploms.
- Andererseits werden die schriftlichen Prüfungsergebnisse Schülerinnen und Schüler gemäß dem in Baden-Württemberg geltenden Bewertungsschlüssel und unter Berücksichtigung des Lernniveaus bewertet.
Die Fachlehrkraft, die auch im Besitz des DELF-Prüferdiploms ist, korrigiert die schriftlichen Leistungserhebungen (Klasse 9) beziehungsweise die Klassenarbeiten (Klasse 11).
In Ausnahmefällen (bei unklarem Ergebnis) kann eine Prüfungsarbeit zur zusätzlichen Korrektur beim Projektpartner eingereicht werden.
Ja, eine Kooperation zwischen zwei genehmigten Projektschulen, die örtlich nah gelegen sind, ist möglich.
Bei der Durchführung der mündlichen DELF-Prüfungen kooperieren diese beiden Partnerschulen.
Die DELF-Lehrkraft, die nicht für den Fachunterricht der zu prüfenden Schülerinnen und Schüler verantwortlich ist, übernimmt das Prüfungsgespräch.
Für Fragen, die den Prüfungsablauf betreffen, finden Sie Antworten auf der Webseite des Institut Français.
Für Fragen, die die Fortbildung und die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts betreffen, wenden Sie sich an die Landesfachkoordinatorin des Faches Französisch Sekundarstufe I im ZSL, Frau Danielle Ress.
Video „Französisch an Real- und Gemeinschaftsschulen“
Video „Französisch an Real- und Gemeinschaftsschulen“ auf YouTube: Imagefilm des Staatsministeriums Baden-Württemberg und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Informationen rund um das Thema „Lehren und Lernen mit digitalen Medien an Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule“ bietet Ihnen unsere Rubrik „lernen über@ll“ > „Hauptschule Werkrealschule Realschule Gemeinschaftsschule“.
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