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Schulentwicklung

Systematische Förderung von Basiskompetenzen auf der Grundlage eines schulinternen Förderkonzepts

Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik nicht erreichen, sind auf eine systematische Förderung im Bereich der Basiskompetenzen angewiesen.

Hierfür ist die Erstellung eines strukturierten Förderkonzeptes der Schule zu empfehlen, das auf Grundlage der Diagnose der Lernausgangslage gezielte Fördermaßnahmen aufweist.

  • Im schulischen Förderkonzept wird festgelegt, welche unterrichtsintegrierten und außerunterrichtlichen Fördermaßnahmen ergriffen werden und wie diese aufeinander abgestimmt sind.
  • Das Förderkonzept beinhaltet zudem eine verlässliche Rückmeldung an die Schülerin oder den Schüler über den Lernerfolg und die nächsten Lernziele sowie eine regelmäßige Überprüfung des Lernzuwachses, um die Fördermaßnahmen gegebenenfalls anzupassen.
  • Ein Förderkonzept ist immer auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet.

Partizipation – die Förderung von Basiskompetenzen zur Sache der Schulgemeinschaft machen

Kinder und Jugendliche, die die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik nicht erreichen, profitieren von einem breit angelegten Förderkonzept.

  • Ihre Förderung ist nicht nur die Aufgabe der einzelnen Fachlehrkraft. Fachschaften und Stufenteams arbeiten zusammen und ziehen an einem Strang.
  • Eine strukturierte Klassenführung, die konstruktive Unterstützung von Schülerinnen und Schülern und ihre kognitive Aktivierung prägen den Unterricht in allen Fächern.
  • Die Schulleitung hat jene Kinder und Jugendliche im Blick, die eine besondere Unterstützung benötigen.
  • Die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern sind aktiv in den Förderprozess eingebunden.
  • Gegebenenfalls unterstützen weitere Partner einzelne Kinder und Jugendliche.
  • Der Schulgemeinschaft ist es wichtig, kein Kind zurückzulassen.

Kontakte

Die jeweiligen Ansprechpersonen an Ihrer Regionalstelle finden Sie auf der ZSL-Seite „Kontakte in die Regionen“.

Weiterführende Informationen

Aufgabe aller Schulen ist es, Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen
  • differenzierte Lernangebote zu machen und
  • individuelle Hilfen für das Lernen und die Entwicklung zu geben.

Um dem Bedarf dieser Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, gibt es in Baden-Württemberg ein gestuftes System der Hilfen, das in der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ geregelt ist.

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf können an der allgemeinen Schule gefördert werden. Dazu nutzt die Schule alle Möglichkeiten aus, die ihr im Rahmen der individuellen Förderung zur Verfügung stehen.

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