Im Bereich der allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass Personen ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung nachqualifiziert werden.
Das Zentrum für Schulqualität und Lehrkräftebildung (ZSL) prüft und genehmigt die Nachqualifizierungskonzeptionen der privaten Träger. Voraussetzung sind die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Die Einzelfallprüfung erfolgt durch die Regierungspräsidien.
Mindestvoraussetzung
Mindestvoraussetzung für eine Nachqualifizierung ist ein Bachelor-Abschluss (beziehungsweise ein vergleichbarer Abschluss) mit Bezug zum Fächerkanon der Grundschule. Es muss mindestens ein Fach mit Bachelor-Abschluss studiert worden sein, welches dem Fächerkanon der Grundschule zugeordnet werden kann.
Fachbezug
Als Fachbezug werden die Fächer gemäß Bildungsplan in der Grundschule verstanden:
- Deutsch,
- Mathematik,
- Englisch,
- Evangelische Theologie/Religionspädagogik,
- Französisch,
- Islamische Theologie/Religionspädagogik,
- Katholische Theologie/Religionspädagogik,
- Kunst,
- Musik,
- naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht (mit Schwerpunkt in Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Physik oder Technik),
- sozialwissenschaftlicher Sachunterricht (mit Schwerpunkt in Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft) oder
- Sport.
Somit kommen als Abschlüsse in Betracht:
- B. A. (Bachelor of Arts): für den Unterricht von Sprachen, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften (Sachunterricht),
- B. Sc. (Bachelor of Science): für den Unterricht im Bereich Naturwissenschaften (Sachunterricht),
- B. Mus. (Bachelor of Music): für den Unterricht im Fach Musik,
- B. F. A. (Bachelor of Fine Arts): für den Unterricht im Fach Kunst/Bildende Kunst.
Grundsätzlich nicht geeignet sind zum Beispiel:
- Bachelor of Laws,
- Bachelor of Engineering,
- Bachelor of Business Administration,
- Bachelor of Arts in Internationalem Hotelmanagement etc.
Die Einzelfallprüfung erfolgt durch die Regierungspräsidien.
Mindestvoraussetzung
Mindestvoraussetzung für eine Nachqualifizierung ist ein Bachelor-Abschluss oder ein vergleichbarer Abschluss mit einem lehramtsspezifischen Fachbezug.
Fachbezug
Als Fachbezug werden die Fächer gemäß Bildungsplan verstanden. Es sind dies:
- Alltagskultur und Gesundheit,
- Biologie,
- Chemie,
- Deutsch mit Studienanteilen Deutsch als Zweitsprache,
- Englisch,
- Ethik,
- Evangelische Religionslehre/Religionspädagogik,
- Französisch,
- Geographie,
- Geschichte,
- Informatik,
- Islamische Theologie/Religionspädagogik,
- Katholische Theologie/Religionspädagogik,
- Bildende Kunst / Kunst,
- Mathematik,
- Musik,
- Physik,
- Politikwissenschaft,
- Technik,
- Sport sowie
- Wirtschaftswissenschaft.
Somit kommen bei entsprechendem Fachbezug als Abschlüsse in Betracht:
- Bachelor of Arts für den Unterricht von Sprachen, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften,
- Bachelor of Science für den Unterricht im Bereich Naturwissenschaften,
- Bachelor of Music für den Unterricht im Fach Musik,
- Bachelor of Fine Arts für den Unterricht im Fach Kunst/Bildende Kunst.
Grundsätzlich nicht geeignet sind zum Beispiel:
- Bachelor of Laws,
- Bachelor of Engineering,
- Bachelor of Business Administration,
- Bachelor of Arts in Internationalem Hotelmanagement und andere.
Die Einzelfallprüfung erfolgt durch die Regierungspräsidien.
Voraussetzung
Voraussetzung ist ein Master-Abschluss oder ein vergleichbarer Abschluss mit einem lehramtsspezifischen Fachbezug.
Fachbezug
Als Fachbezug werden die Fächer gemäß Bildungsplan verstanden. Es sind dies:
- Biologie,
- Chemie,
- Deutsch mit Studienanteilen Deutsch als Zweitsprache,
- Englisch,
- Evangelische Theologie/Religionspädagogik,
- Französisch,
- Geographie,
- Geschichte,
- Griechisch,
- Informatik,
- Islamische Theologie/Religionspädagogik,
- Italienisch,
- Jüdische Religionslehre,
- Katholische Religion/Religionspädagogik,
- Bildende Kunst / Kunst,
- Latein,
- Mathematik,
- Musik,
- Philosophie/Ethik,
- Physik,
- Politikwissenschaft,
- Russisch,
- Spanisch,
- Sport sowie
- Wirtschaftswissenschaft.
Die Einzelfallprüfung erfolgt durch die Regierungspräsidien.
Mindestvoraussetzung für eine Nachqualifizierung
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer den Realschulabschluss, die Fachschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt und
- für die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder einen berufsqualifizierenden Abschluss an einem Berufskolleg von mindestens zweijähriger Dauer oder einen diesem Bildungsstand als gleichwertig anerkannten Abschluss nachweist,
- für die Ausbildung zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden hat,
- für die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, die Befähigung als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut oder als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut oder als Logopädin oder Logopäde oder als Motopädin oder Motopäde besitzt oder eine gleichartige und gleichwertige Prüfung bestanden hat.
Anmerkung
Die Zugangsvoraussetzungen für die Nachqualifizierung orientieren sich an den Kriterien für die reguläre Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik (§ 2 APrOFTL).
Der erforderliche Umfang der Nachqualifizierungsmaßnahmen ergibt sich aus der folgenden Übersicht „Regelungen“.
Es gelten die nach Lehramt differenzierenden Vorgaben des Kultusministeriums Baden-Württemberg mit folgenden weiteren Maßgaben:
- Als Mentorinnen beziehungsweise Mentoren und Dozentinnen beziehungsweise Dozenten sind wissenschaftliche Lehrkräfte mit Lehrbefähigung für das Lehramt Grundschule und Unterrichtspraxis einzusetzen.
- Die Feststellung, ob eine Lehrkraft erfolgreich nachqualifiziert wurde, trifft die Schulaufsicht durch einen angekündigten bewerteten Unterrichtsbesuch. Im Falle des Nichtbestehens ist eine einmalige Wiederholung möglich.
- Das pädagogische und das fachdidaktische Kolloquium (im studierten Fach) erfolgt in Verantwortung des
Schulträgers.
Regelungen
- Pädagogik
- Präsenz: 65 Stunden,
- Selbstlernzeit: 25 Stunden,
- gesamt: 90 Stunden.
- Fachdidaktik
- Präsenz: 30 Stunden,
- Selbstlernzeit: 15 Stunden,
- gesamt: 45 Stunden.
- Mathematik oder Deutsch unter Berücksichtigung der Schuleingangsstufe
- Präsenz: 40 Stunden,
- Selbstlernzeit: 20 Stunden,
- gesamt: 60 Stunden.
- weiteres Fach aus dem Bildungsplan Grundschule
- Präsenz: 15 Stunden,
- Selbstlernzeit: 5 Stunden,
- gesamt: 20 Stunden.
- Schulrecht
- Präsenz: 15 Stunden,
- Selbstlernzeit: 5 Stunden,
- gesamt: 20 Stunden.
- Unterrichtsbesuche
- 20 Stunden.
- Kolloquium (1x Pädagogik, 1x Fachdidaktik)
- 10 Stunden.
- 10 Stunden.
Gesamtumfang: 265 Stunden.
Der erforderliche Umfang der Nachqualifizierungsmaßnahmen ergibt sich aus der folgenden Übersicht „Regelungen“.
Es gelten die nach Lehramt differenzierenden Vorgaben des Kultusministeriums Baden-Württemberg mit folgenden weiteren Maßgaben:
- Als Mentorinnen beziehungsweise Mentoren und Dozentinnen beziehungsweise Dozenten sind wissenschaftliche Lehrkräfte mit Lehrbefähigung und Unterrichtspraxis einzusetzen.
- Die Feststellung, ob eine Lehrkraft erfolgreich nachqualifiziert wurde, trifft die Schulaufsicht durch einen angekündigten bewerteten Unterrichtsbesuch. Im Falle des Nichtbestehens ist eine einmalige Wiederholung möglich.
Regelungen
- Allgemeine didaktische Einführung und Bildungswissenschaft
- Präsenz: 30 Stunden,
- Selbstlernzeit: 10 Stunden,
- gesamt: 40 Stunden.
- Fachdidaktik (differenziert nach Lehramt)
- Sekundarstufe I
- Präsenz: 60 Stunden,
- Selbstlernzeit: 15 Stunden,
- gesamt: 40 Stunden.
- Gymnasium
- gesamt: 85 Stunden.
- Sekundarstufe I
- Schulpädagogik
- Präsenz: 75 Stunden,
- Selbstlernzeit: 25 Stunden,
- gesamt: 100 Stunden,
- Hinweise: inklusive Hospitation im Unterricht anderer Lehrkräfte: Betreuung durch eine Mentorin beziehungsweise einen Mentor im Umfang von mindestens 40 Stunden.
- Schulrecht
- Präsenz: 15 Stunden,
- Selbstlernzeit: 10 Stunden,
- gesamt: 20 Stunden.
- Kolloquium
- Präsenz: 0 Stunden,
- Selbstlernzeit: 10 Stunden,
- gesamt: 10 Stunden,
- 1 fachdidaktisches Kolloquium,
- 1 pädagogisches Kolloquium.
- Unterrichtsbesuche
- Präsenz: 10 Stunden,
- Selbstlernzeit: 10 Stunden,
- gesamt: 20 Stunden.
Gesamtumfang
- 265 Stunden Sekundarstufe I,
- 285 Stunden Gymnasium.
Der erforderliche Umfang der Nachqualifizierungsmaßnahmen ergibt sich aus der folgenden Übersicht „Regelungen“.
Es gelten die Vorgaben des Kultusministeriums Baden-Württemberg mit folgenden weiteren Maßnahmen und Festlegungen:
- Die Teilnehmenden erwerben keine Laufbahnbefähigung für den öffentlichen Schuldienst.
- Die Teilnehmenden an einer Nachqualifizierung werden bereits ab Beginn der Nachqualifizierung auf die 2/3-Quote angerechnet.
- Die Feststellung, ob eine Fachlehrkraft erfolgreich nachqualifiziert wurde, trifft die Schulaufsicht durch einen angekündigten bewerteten Unterrichtsbesuch.
- Im Falle des Nichtbestehens des Unterrichtsbesuchs erfolgt eine Rücknahme der Anrechnung auf die 2/3-Quote.
- Empfehlung: Als Mentorinnen beziehungsweise Mentoren und Dozentinnen beziehungsweise Dozenten sind wissenschaftliche Lehrkräfte mit Lehrbefähigung für das Lehramt Sonderpädagogik oder Fachlehrkräfte einzusetzen.
Regelungen
- Ausbildungsbereich 1:
- Soziologie und Psychologie
- gesamt: 48 Stunden;
- Grundfragen der Sonderpädagogik und Inklusion
- gesamt: 48 Stunden;
- Medizinische Grundlagen
- gesamt: 60 Stunden.
- Soziologie und Psychologie
- Ausbildungsbereich 2:
- Pädagogik
- gesamt: 80 Stunden;
- Diagnostik
- gesamt: 80 Stunden;
- Didaktik und Methodik
- gesamt: 150 Stunden.
- Pädagogik
- Ausbildungsbereich 3:
- Sonderpädagogische Handlungsfelder (die Teilnehmenden wählen zwei von drei sonderpädagogischen
Handlungsfeldern im Umfang von je 10 Stunden)
- gesamt: 20 Stunden.
- Sonderpädagogische Handlungsfelder (die Teilnehmenden wählen zwei von drei sonderpädagogischen
Handlungsfeldern im Umfang von je 10 Stunden)
- Ausbildungsbereich 4:
- Grundlagen des Faches Deutsch
- gesamt: 50 Stunden;
- Grundlagen des Faches Mathematik
- gesamt: 50 Stunden.
- Grundlagen des Faches Deutsch
- Ausbildungsbereich 5:
- Kommunikation und Medienbildung
- gesamt: 24 Stunden.
- Kommunikation und Medienbildung
- Ausbildungsbereich 6:
- Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend-, Eltern- und Sozialrecht
- gesamt: 45 Stunden.
- gesamt: 45 Stunden.
- Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend-, Eltern- und Sozialrecht
Die Nachqualifizierung umfasst ein Ausbildungsvolumen im Umfang von circa 655 Stunden.
- Die Nachqualifizierung ist nicht auf Mangelfächer beschränkt.
- Der Nachqualifizierung vorausgehende einschlägige Berufserfahrung ist nicht erforderlich.
- Auf die Zweitfach-Anforderung wird dauerhaft verzichtet unter der Voraussetzung, dass das studierte Fach auf mit einem Lehramtsstudium vergleichbarem Niveau studiert und abgeschlossen wurde.
Die Nachqualifizierungskonzepte sind dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
- schriftlicher Antrag,
- Konzeption.
- Siehe hierzu die Checkliste (barrierefreie PDF).
- Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Referat 21: Landeslehrerprüfungsamt)
- Ausbildungspläne für den Vorbereitungsdienst (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Referat 21: Landeslehrerprüfungsamt)
- weitere Informationen zu Prüfungsangelegenheiten (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Referat 21: Landeslehrerprüfungsamt)
- Informationen zu den Bildungsplänen in Baden-Württemberg (Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg)
- Gesetze und Verordnungen für den Bildungsbereich (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg9
Ansprechpersonen am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)
-
Für allgemeine Fragen: Michael Kilper, Leiter der Abteilung 3 des ZSL, michael.kilper@zsl.kv.bwl.de,
- Fragen bezüglich Grundschule: Philipp Steinle, Philipp.Steinle@zsl.kv.bwl.de,
- Fragen bezüglich Sekundarstufe I: Elke Schnaithmann, elke.schnaithmann@zsl.kv.bwl.de,
- Fragen bezüglich allgemein bildende Gymnasien: Thomas Tomkowiak, thomas.tomkowiak@zsl.kv.bwl.de,
- Fragen bezüglich Fachlehrkräfte / Technische Lehrkräfte an SBBZ: Steffen Heckele, steffen.heckele@zsl.kv.bwl.de.
Kontakt Landeslehrerprüfungsamt
Die Kontaktinformationen finden Sie auf den Internetseiten des Landeslehrerprüfungsamts im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Kontakt Regierungspräsidien
Die Kontaktinformationen zu den Regierungspräsidien Abteilungen 7 (Schule und Bildung) finden Sie auf dem Internetauftritt der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.