Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten.
Besondere Förderbedürfnisse können sich insbesondere ergeben
- bei Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben,
- bei Schwierigkeiten in Mathematik,
- bei mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache,
- bei besonderen Problemen im Verhalten und in Bezug auf die Aufmerksamkeit,
- bei chronischen Erkrankungen,
- bei Behinderungen oder
- bei einer Hochbegabung.
Die individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen bestimmen den Unterricht und erfordern Differenzierung und Individualisierung. Für die persönliche und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von grundlegender Bedeutung, dass ihre Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten auf allen Schulstufen erkannt werden.
Der Erfolg von Förderung hängt entscheidend davon ab, dass der Bedarf rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Hierfür ist eine Zusammenarbeit der Lehrkräfte, Schulleitungen und Erziehungsberechtigten – sowie gegebenenfalls mit Partnerinnen und Partnern aus dem schulischen und außerschulischen Bereich – notwendig.
Zur Beratung von frühzeitigen Präventionsmaßnahmen und Fördermaßnahmen kann die Schule Expertinnen und Experten aus dem Kreis der schulischen Unterstützungsgruppen sowie andere an der Fördermaßnahme Beteiligte einbeziehen. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können in diesen Klärungsprozess Erkenntnisse aus Diagnose- und Fördermaßnahmen im Vorfeld und Umfeld der schulischen Förderung einschließlich der Jugendhilfe einbezogen werden.