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Sicherheit im Unterricht

Sicherheit im Hauswirtschaftsunterricht

Foto: Hauswirtschaft

Aus dem Bildungsplan

„Das Fach Mensch und Umwelt umfasst ausgehend vom privaten Haushalt die Themenbereiche Ernährung, Bekleidung, Wohnen, Wirtschaften, Zusammenleben in Familie und Gesellschaft. Auf natur-, gesellschafts- und kulturwissenschaftlicher Grundlage sind Sachkenntnisse zu vermitteln, Urteilsvermögen und Handlungskompetenz zu entwickeln. Dies führt den Einzelnen hin zu einer verantwortungsbewussten Lebensgestaltung unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zur Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.“
(Bildungsplan 2004 Realschule Mensch und Umwelt)

"Grundanliegen des Wahlpflichtfaches Gesundheit und Soziales ist es, Interesse zu wecken an Fragestellungen in sozialen, gesundheitlich-pflegerischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Die Schülerinnen und Schüler entdecken dabei ihre persönlichen Interessen und Neigungen. Sie erproben ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in exemplarisch gewählten realen Handlungssituationen und vergleichen sie mit den Anforderungen in Alltag und Beruf." (Bildungsplan 2012 Werkrealschule)

Unter dem Bereich „Hauswirtschaft“ sind Informationen zu den einzelnen Teilbereichen „Ernährung“ und „ Textil“ der entsprechenden Wahlpflichtfächer und Fächerverbünde der Werkrealschule/Hauptschule und des Faches „ Mensch und Umwelt“ der Realschule zusammengefasst. Zudem werden Verweise für Bereiche der Themen und Arbeitsfelder, Natur, Praxis, Labor/Werkstatt und Betrieb/Realbegegnung zu Informationen und Angeboten anderer Fächer gegeben.

Sicher fachpraktisch arbeiten

Fachpraktisches Arbeiten sowie Bezüge zur Berufs- und Arbeitswelt nehmen in den Fächern, Wahlpflichtfächern und Fächerverbünden der Realschulen und Werkrealschulen/Hauptschulen eine zentrale Stellung ein. Die praktische Umsetzung einiger Lerninhalte der verschiedenen Fächerverbünde findet in Fachräumen (Küche, Technikraum, Sporthalle usw.) statt. In diesen Fachräumen können besondere Sicherheitsaspekte gelten, welche ein entsprechend verantwortungsvolles Verhalten in diesen Räumen voraussetzt.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung der fachpraktischen Arbeiten von Schülerinnen und Schülern im Unterricht zu unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.



Allgemeine Informationen

In den Fächern und Fächerverbünden können Gefahrstoffe bzw. Produkte , welche  Gefahrstoffe enthalten und mit   Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind  (u. a. Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel, Farben bei der Textilverarbeitung, im Handel erhältlich), biologische Arbeitsstoffe (ggf.  Herstellung von Lebensmitteln mit Joghurtkulturen) und geeignete Arbeitsmittel (u. a. Küchengeräte, Nähmaschinen, Maschinen zur Textilverarbeitung, Geräte zur Holzbearbeitung) zum Einsatz kommen.
Der sichere Umgang mit diesen Stoffen und Arbeitsmitteln zum Schutz aller am Unterricht Beteiligten sowie Hygienemaßnahmen in Haushalt und Lernküche (u. a. Lebensmittelzubereitung) werden durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Lehrkräfte unterstützen das sichere altersgerechte fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe, Produkte und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können. Vor Aufnahme von fachpraktischen Arbeiten, insbesondere mit Produkten, welche mit Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind, werden tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt (und dokumentiert) sowie Unterweisungen vorgenommen. Dabei werden die Herstellerhinweise (Anwendung, Entsorgung usw.) auf dem Produkt und dem beigelegten Sicherheitsdatenblatt sowie der Betriebsanweisung beachtet. 

Informationen zu Gefahrstoffen sind auf dem Informationsportal des Kultusministeriums unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zusammengestellt. 

Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen

  • Gefahrstoffe
    Reinigungsmittel, Entkalker und Desinfektionsmittel können Gefahrstoffe sein, die mit einem Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet sind. Für den Umgang mit diesen Stoffen müssen ggf. besondere Sicherheitshinweise beachtet und können persönliche Schutzmaßnahmen nötig werden.
  • Haushaltschemikalien
    Einige als Haushaltsmittel im Handel erhältlichen Stoffe (z. B. Zitronensäure und Essigsäure ab 10%ig) sind als Lebensmittel eingestuft und unterliegen deshalb nicht der Kennzeichnungspflicht. Unabhängig davon können auch von diesen Stoffen durchaus Gefährdungen ausgehen (Gefahr bei Haut- und Augenkontakt). Beachten Sie hierzu bitte auch die entsprechende FAQ auf dem Gefahrstoffportal des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
  • Lebensmittelverarbeitung
    Informationen zu Verhaltensregeln und zur Lebensmittelverarbeitung finden Sie u. a. in der Empfehlung der Kultusministerkonferenz  „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“  (RiSU)
    Lebensmittel- und Textilverarbeitung - Ein Handbuch für Lehrkräfte
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV-Information 202-042 (diese Broschüre wurde zurückgezogen und kann nur zur Orientierung dienen)
  • Textilverarbeitung
    Informationen zu Verhaltensregeln sowie zu Nähmaschinen und Dampfbügeleisen finden Sie u. a. in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU)
    Lebensmittel- und Textilverarbeitung - Ein Handbuch für Lehrkräfte
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV-Information 202-042 (diese Broschüre wurde zurückgezogen und kann nur zur Orientierung dienen )
    Textilgestaltung
    Angebot der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und einzubeziehen 
  • Schulküchen
    DGUV-Regel 110-003 Branche Küchenbetriebe 
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
    Musterhygieneplan für Schulen
    Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart  (Februar 2020)
  • Chemie im Alltag und Labor
    Weitere Informationen zum Thema chemische Experimente sind auf der Seite Chemie zusammengestellt.
  • Tiere und biologische Arbeitsstoffe
    Unter "rechtliche Vorgaben" finden Sie u. a. die "Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen" (Biostoffverordnung), sie regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Weitere Informationen zum Umgang mit Tieren und biologischen Arbeitsstoffen sind auf der Seite Biologie zusammengestellt.
  • Technische Aspekte und Werkstatt
    Für Geräte und Maschinen können besondere Sicherheitsmaßnahmen nötig sein bzw. Einsatzbeschränkungen oder Tätigkeitsverbote vorliegen.
    Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln.
    Einsatzbeschränkungen bei Maschinen
    Weitere Informationen zu technischen Aspekten (Beispiele: Holzbearbeitung, Sägen, Schleifen, Löten, elektrische Energie) erhalten Sie auf der Seite Technik.
  • Sichere Schule
    Angebot der DGUV:  Sichere Schule  hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen
    Umgang mit Nadeln
    Schneiden
    Maschinennähen und Bügeln
    Nähen
  • Verhalten in Fachräumen
    Voraussetzung, da in diesen Räumen besondere Sicherheitsbedingungen geschaffen werden müssen (Umgang mit Maschinen, Geräten usw.). Dies gilt sowohl für den Aufenthalt als auch für Arbeiten in diesen Fachräumen.
    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet beispielhaft eine Werkraumordnung zur Orientierung an.
  • Gefährdungen beim textilen Gestalten
    Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ verschiedene Arten von Gefährdungen im Unterricht mit dem Bereich textilem Gestalten übersichtlich zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg sind zu beachten und mit ein zu beziehen.
    Umgang mit Nadeln
    Schneiden
    Maschinennähen und Bügeln
    Nähen

  • Gefahrstoffe, Entsorgung von Gefahrstoffen
    Wird zusätzlich zu haushaltsüblichen Mitteln mit weiteren Gefahrstoffen gearbeitet, so sollte eine entsprechende Entsorgung mit dem Entsorgungskonzept der Schule abgestimmt werden. Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zusammengefasst.  Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen).
  • Weitere Informationen
    Das Niedersächsische Kultusministerium bietet auf dem Internetportal „Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ Informationen zur Sicherheit im Hauswirtschaftsunterricht und beim textilen Gestalten an. Bei diesem Angebot sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und miteinzubeziehen.

Rechtliche Vorgaben

Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.

Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.

DGUV-Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon unberührt.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht  (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln  (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

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