Aus dem Bildungsplan
„Das Fach Mensch und Umwelt umfasst ausgehend vom privaten Haushalt die Themenbereiche Ernährung, Bekleidung, Wohnen,
Wirtschaften, Zusammenleben in Familie und Gesellschaft. Auf natur-, gesellschafts- und kulturwissenschaftlicher Grundlage sind
Sachkenntnisse zu vermitteln, Urteilsvermögen und Handlungskompetenz zu entwickeln. Dies führt den Einzelnen hin zu einer
verantwortungsbewussten Lebensgestaltung unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zur Gesellschaft, Wirtschaft und
Umwelt.“
(Bildungsplan 2004 Realschule Mensch und Umwelt)
"Grundanliegen des Wahlpflichtfaches Gesundheit und Soziales ist es, Interesse zu wecken an Fragestellungen in sozialen, gesundheitlich-pflegerischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Die Schülerinnen und Schüler entdecken dabei ihre persönlichen Interessen und Neigungen. Sie erproben ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in exemplarisch gewählten realen Handlungssituationen und vergleichen sie mit den Anforderungen in Alltag und Beruf." (Bildungsplan 2012 Werkrealschule)
Unter dem Bereich „Hauswirtschaft“ sind Informationen zu den einzelnen Teilbereichen
„Ernährung“ und „ Textil“ der entsprechenden
Wahlpflichtfächer und Fächerverbünde der Werkrealschule/Hauptschule und des Faches „
Mensch und Umwelt“ der Realschule zusammengefasst. Zudem werden Verweise für Bereiche der Themen und
Arbeitsfelder, Natur, Praxis, Labor/Werkstatt und Betrieb/Realbegegnung zu Informationen und Angeboten anderer Fächer gegeben.
Sicher fachpraktisch arbeiten
Fachpraktisches Arbeiten sowie Bezüge zur Berufs- und Arbeitswelt nehmen in den Fächern, Wahlpflichtfächern und
Fächerverbünden der Realschulen und Werkrealschulen/Hauptschulen eine zentrale Stellung ein. Die praktische Umsetzung einiger
Lerninhalte der verschiedenen Fächerverbünde findet in Fachräumen (Küche, Technikraum, Sporthalle usw.) statt. In
diesen Fachräumen können besondere Sicherheitsaspekte gelten, welche ein entsprechend verantwortungsvolles Verhalten in diesen
Räumen voraussetzt.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung der fachpraktischen Arbeiten von Schülerinnen und Schülern im Unterricht zu
unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Übersicht
Allgemeine Informationen
In den Fächern und Fächerverbünden können Gefahrstoffe bzw. Produkte ,
welche Gefahrstoffe enthalten und mit Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind (u. a. Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel,
Farben bei der Textilverarbeitung, im Handel erhältlich), biologische Arbeitsstoffe (ggf. Herstellung von Lebensmitteln mit Joghurtkulturen) und geeignete Arbeitsmittel (u. a.
Küchengeräte, Nähmaschinen, Maschinen zur Textilverarbeitung, Geräte zur Holzbearbeitung) zum Einsatz kommen.
Der sichere Umgang mit diesen Stoffen und Arbeitsmitteln zum Schutz aller am Unterricht Beteiligten sowie Hygienemaßnahmen in
Haushalt und Lernküche (u. a. Lebensmittelzubereitung) werden durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von
rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Lehrkräfte unterstützen das sichere altersgerechte fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe, Produkte und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können. Vor Aufnahme von fachpraktischen Arbeiten, insbesondere mit Produkten, welche mit Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind, werden tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt (und dokumentiert) sowie Unterweisungen vorgenommen. Dabei werden die Herstellerhinweise (Anwendung, Entsorgung usw.) auf dem Produkt und dem beigelegten Sicherheitsdatenblatt sowie der Betriebsanweisung beachtet.
Informationen zu Gefahrstoffen sind auf dem Informationsportal des Kultusministeriums unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zusammengestellt.
Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen
- Gefahrstoffe
Reinigungsmittel, Entkalker und Desinfektionsmittel können Gefahrstoffe sein, die mit einem Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet sind. Für den Umgang mit diesen Stoffen müssen ggf. besondere Sicherheitshinweise beachtet und können persönliche Schutzmaßnahmen nötig werden.
- Haushaltschemikalien
Einige als Haushaltsmittel im Handel erhältlichen Stoffe (z. B. Zitronensäure und Essigsäure ab 10%ig) sind als Lebensmittel eingestuft und unterliegen deshalb nicht der Kennzeichnungspflicht. Unabhängig davon können auch von diesen Stoffen durchaus Gefährdungen ausgehen (Gefahr bei Haut- und Augenkontakt). Beachten Sie hierzu bitte auch die entsprechende FAQ auf dem Gefahrstoffportal des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
- Lebensmittelverarbeitung
Informationen zu Verhaltensregeln und zur Lebensmittelverarbeitung finden Sie u. a. in der Empfehlung der Kultusministerkonferenz „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU)
Lebensmittel- und Textilverarbeitung - Ein Handbuch für Lehrkräfte
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV-Information 202-042 (diese Broschüre wurde zurückgezogen und kann nur zur Orientierung dienen)
- Textilverarbeitung
Informationen zu Verhaltensregeln sowie zu Nähmaschinen und Dampfbügeleisen finden Sie u. a. in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU)
Lebensmittel- und Textilverarbeitung - Ein Handbuch für Lehrkräfte
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV-Information 202-042 (diese Broschüre wurde zurückgezogen und kann nur zur Orientierung dienen )
Textilgestaltung
Angebot der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und einzubeziehen - Schulküchen
DGUV-Regel 110-003 Branche Küchenbetriebe
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Musterhygieneplan für Schulen
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart (Februar 2020)
- Chemie im Alltag und Labor
Weitere Informationen zum Thema chemische Experimente sind auf der Seite Chemie zusammengestellt. - Tiere und biologische Arbeitsstoffe
Unter "rechtliche Vorgaben" finden Sie u. a. die "Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen" (Biostoffverordnung), sie regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Weitere Informationen zum Umgang mit Tieren und biologischen Arbeitsstoffen sind auf der Seite Biologie zusammengestellt. - Technische Aspekte und Werkstatt
Für Geräte und Maschinen können besondere Sicherheitsmaßnahmen nötig sein bzw. Einsatzbeschränkungen oder Tätigkeitsverbote vorliegen.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln.
Einsatzbeschränkungen bei Maschinen
Weitere Informationen zu technischen Aspekten (Beispiele: Holzbearbeitung, Sägen, Schleifen, Löten, elektrische Energie) erhalten Sie auf der Seite Technik.
- Sichere Schule
Angebot der DGUV: Sichere Schule hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen. - Verhalten in Fachräumen
Voraussetzung, da in diesen Räumen besondere Sicherheitsbedingungen geschaffen werden müssen (Umgang mit Maschinen, Geräten usw.). Dies gilt sowohl für den Aufenthalt als auch für Arbeiten in diesen Fachräumen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet beispielhaft eine Werkraumordnung zur Orientierung an.
- Gefährdungen beim textilen Gestalten
Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ verschiedene Arten von Gefährdungen im Unterricht mit dem Bereich textilem Gestalten übersichtlich zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg sind zu beachten und mit ein zu beziehen.
- Gefahrstoffe, Entsorgung von Gefahrstoffen
Wird zusätzlich zu haushaltsüblichen Mitteln mit weiteren Gefahrstoffen gearbeitet, so sollte eine entsprechende Entsorgung mit dem Entsorgungskonzept der Schule abgestimmt werden. Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zusammengefasst. Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen).
- Weitere Informationen
Das Niedersächsische Kultusministerium bietet auf dem Internetportal „Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ Informationen zur Sicherheit im Hauswirtschaftsunterricht und beim textilen Gestalten an. Bei diesem Angebot sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und miteinzubeziehen.
Rechtliche Vorgaben
Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.
Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.
DGUV-Regel
113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
DGUV-Regel 102-001 „Regeln
für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) September 2019
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung 1, vom 15. Juli 2013
Neufassung
und Informationen der baua
Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.