Aus dem Bildungsplan
„Biologische Phänomene beeinflussen nahezu alle Lebensbereiche des Menschen. Ihre Erschließung trägt wesentlich zum Selbstverständnis des Menschen als Teil der lebendigen Natur bei. Neuere Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheit und Ernährung, Bio- und Gentechnik und Ökologie wirken sich direkt auf die persönliche Lebensgestaltung aus. Die Neurobiologie erklärt Prozesse von Lernvorgängen und die Subjektivität unserer Wahrnehmung. Kenntnisse über Anatomie und Physiologie schaffen die Grundlagen für Maßnahmen zu Prävention und Gesundheitsförderung. Die Aussagen der Evolutionstheorie beeinflussen in hohem Maße unser Selbstverständnis und unser Weltbild. [...] In der Biologie geht die Erkenntnisgewinnung, wie in allen Naturwissenschaften, häufig von exakter Beobachtung bestimmter Phänomene aus. Sie werden durch hypothesengeleitetes Experimentieren weiter untersucht. Die Anwendung und Entwicklung von Modellen ist ein wichtiges Mittel, um Erkenntnisse darzustellen oder zu erklären.“
(Bildungsplan 2016 Biologie)
Sicheres Experimentieren lernen
Im Fach Biologie erwerben Schülerinnen und Schüler im Anfangsunterricht erste Experimentierkompetenzen durch einfache angeleitete Versuche. Im weiterführenden Biologieunterricht lernen sie zunehmend selbständig das Formulieren von biologischen Fragestellungen, die Bildung von Hypothesen, das Planen und Durchführen von Experimenten sowie deren Auswertung durch Beobachten, Protokollieren und Diskutieren. Beim selbstständigen experimentellen Arbeiten werden dabei regelmäßig der sichere Umgang und die richtige Verwendung altersgerechter biologischer Arbeitsgeräte eingeübt.
Fachpraktische Arbeiten wie eigene Experimente oder Erkundungen in schulnahen Ökosystemen wecken das Interesse an
Naturbeobachtungen und fördern ein selbstständiges entdeckendes Lernen. Schülerinnen und Schüler lernen durch ihre
Naturerfahrungen die biologische Vielfalt und Maßnahmen zu deren Schutz kennen und entwickeln ein Bewusstsein für Regeln von
Artenschutz und Naturschutz.
Vielfältiges praktisches Arbeiten sowie sicheres Experimentieren werden im Biologieunterricht ermöglicht und
gefördert. Dadurch können Schülerinnen und Schüler ihr Interesse an biologischen Arbeitsfeldern entwickeln
und ihre individuellen Stärken erkennen.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Demonstrations- und Schülerexperimenten im Unterricht zu unterstützen, sind auf
dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Übersicht
Allgemeine Informationen
Im Fach Biologie können bei Experimenten Gefahrstoffe (u. a. bei der Verwendung von Gasbrennern oder Lösungs- und Reinigungsmitteln), biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen, Zellkulturen usw. ggf. Teile von Tieren als Träger von Biostoffen u. a. Federn, Fische, Fell, Präparate) und Arbeitsmittel (u. a. Gasbrenner, Werkzeuge, einfache Maschinen) zum Einsatz kommen.
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und
einfachen Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten
auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren zudem durch Substitution, also durch Stoffe und
Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.
Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie
Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen. Der Bildungsplan weist zudem darauf hin, dass Artenschutzverordnung und
Naturschutzgesetz zu beachten sind.
Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen
Die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) erwähnte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016 und ist unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de abrufbar.
Sprachförderbedarf
Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.
Beispiele für Muster-Dokumentationen von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Fach Biologie
Um fachkundigen Lehrkräften die Durchführung der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung im Fach Biologie zu erleichtern, hat die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ehemaligen Landesinstituts für Schulentwicklung und der Unfallkasse Baden-Württemberg Muster-Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation nach § 6 GefStoffV erstellt. Weitere Informationen zu diesen Musterdokumentationen sind im Gefahrstoffportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de unter dem Menüpunkt Download Muster-Dokumentationen von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Fach Biologie veröffentlicht.
Das Online-Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der
Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU)“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen
Schulen und Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.
DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie Lehrkräfte bei der sicheren
Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen. Es bietet die Möglichkeit, Gefährdungsbeurteilungen zu
erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden Mustergefährdungsbeurteilungen, auch für Experimente im Fach Biologie zur
Verfügung gestellt.
Das Kultusministerium weist im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) und im Infodienst Schule (Ausgabe 99
/Nov. 2018) auf dieses Online-Portal hin.
DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie Lehrkräfte bei der sicheren
Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen.
Es bietet die Möglichkeit Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300
Mustergefährdungsbeurteilungen zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu DEGINTU stellt das Kultusministerium unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zur Verfügung.
Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Muster-Gefährdungsbeurteilung
für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen analog Schutzstufe I
Eine Muster-Betriebsanweisung befindet sich zudem auf der letzten Seite der PDF-Datei.
Das Online-Portal DEGINTU stellt Dokumentationen von Muster-Gefährdungsbeurteilungen für Experimente im Fach Biologie bereit. Baden-Württemberg spezifische Regelungen sind zu beachten und einzubeziehen.
Beispiele für Musterbetriebsanweisungen von Geräten
Das Kultusministerium stellt auf dem Informationsportal Musterbetriebsanweisungen für Geräte wie Autoklaven, Kartuschenbrenner, Tischzentrifuge usw. zur Verfügung. Die zum Download bereitgestellten Muster-Betriebsanweisungen sind in der Regel für den schulischen Alltag ausreichend, müssen jedoch an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
Handlungshilfe für fachkundige Biologielehrkräfte
Die Handlungshilfe Sicherheit im „Biologieunterricht“ richtet sich an fachkundige Lehrkräfte des Faches Biologie und bietet Umsetzungshilfen sowie Hinweise zur Organisation einer Sammlung. Weitere Informationen sind auch im Informationsportal des Kultusministeriums abrufbar.
Muster-Fachraumordnung für naturwissenschaftliche Fachräume
Die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ZSL und der Unfallkasse
Baden-Württemberg hat in der vorliegenden Muster-Fachraumordnung grundlegende sicherheitsrelevante Verhaltensregeln zusammengefasst,
die für alle naturwissenschaftlichen Fachräume gleichermaßen gelten. Die Muster-Fachraumordnung sollte bei Bedarf den
jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst und in jedem naturwissenschaftlichen Fachraum ausgehängt werden. Ebenso kann sie im
Jahresplaner der Schülerinnen und Schüler oder deren Unterlagen enthalten sein und somit die Teilnahme an der halbjährlichen
umfassenden Unterweisung dokumentieren.
Umgang mit dem Gasbrenner
Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem
Gasbrenner
Im Fächerverbund BNT arbeiten Schülerinnen und Schüler mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die
Tätigkeit mit dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung
der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.
Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen
- Verwendung von spezifischem Risikomaterial wie Augen, Gehirn und Rückenmark von Rindern im
Biologieunterricht
Empfehlungen der KMK finden sich in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) unter I-6 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Information über Risiken von Biostoffen
Information und Datenbank der Gesetzlichen Unfallversicherung - Informationen zu Biologischen Gefährdungen
Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - Information - Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung
DGUV Information 213-016 - Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung - Information - Giftpflanzen beschauen - nicht kauen
DGUV-Information 202-023
- Information - Präparate (Arsen in Tierpräparaten)
Information des Instituts für Angewandte Umweltforschung (IfAU)
- Informationen zu Sichere
Schule
Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und miteinzubeziehen
- Gefahrstoffe , z. B. Lösungsmittel usw.
DGUV-Information 113-018 „Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ und zugehörige Stoffliste (siehe rechtliche Vorgaben).
- Entsorgung von Gefahrstoffen
Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zusammengefasst.
Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen).
- Gefährdungen und Hinweise zum Biologieunterricht
Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ Informationen zum Biologieunterricht mit möglichen Gefährdungen zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg sind zu beachten und einzubeziehen.
Rechtliche Vorgaben
Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.
Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.
DGUV-Regel
113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
DGUV-Regel 102-001 „Regeln
für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) September 2019
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung 1, vom 15. Juli 2013
Neufassung
und Informationen der baua
Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.