Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Wir sind das ZSL.
ZSL ist der kurze Name und steht für:
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung.
mit Behinderung gut nutzen können.
Darum soll die Internet-Seite barrierefrei sein.
Landes-Behindertengleichstellungs-Gesetz
von Baden-Württemberg.
Wir wollen uns an das Gesetz halten.
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Auf unserer Internet-Seite ist noch nicht alles barrierefrei.
Was ist nicht barrierefrei?
Unsere Internet-Seite lässt sich schlecht
auf einem Smartphone ansehen.
Das ändert sich bald.
Unsere Internet-Seite hat technische Mängel.
Das ändert sich bald.
Einige Hör-Beiträge gibt es nicht zum Nachlesen.
Einige Text-Videos gibt es nicht zum Hören oder Nachlesen.
Einige Videos haben keine Untertitel.
Einige Videos haben keine extra Ton-Spur
für blinde Menschen.
So eine extra Ton-Spur beschreibt,
was man im Video sehen kann.
Die Videos gibt es auch nicht als
Text zum Nachlesen.
Unsere Internet-Seite lässt sich schlecht
mit einem Vorlese-Programm benutzen.
Das heißt:
- Formulare lassen sich nur schwer ausfüllen.
- Es fehlen Beschreibungen von Logos, Bildern, Schalt-Flächen und Tabellen.
Einige alte Dateien zum Herunterladen lassen sich nicht mit einem Vorlese-Programm vorlesen.
Von wann ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist vom 9. Juni 2021.
Wie haben wir die Barrierefreiheit geprüft?
Wir haben die Barrierefreiheit selbst bewertet.
Unsere letzte Prüfung war am 12. Dezember 2023.
Haben Sie Probleme oder Barrieren
auf der Internet-Seite gefunden?
Dann melden Sie sich bei uns.
Adresse:
E-Mail: poststelle@zsl.kv.bwl.de
Hat es keine gute Lösung
für Ihre Beschwerde gegeben?
Wir müssen Ihnen spätestens 4 Wochen
nach Ihrer Beschwerde antworten.
Haben Sie keine Antwort von uns bekommen?
Dann können Sie sich weiter beschweren:
-
bei der Landes-Behinderten-Beauftragten oder
-
beim Behinderten-Beauftragten
in Ihrem Stadtkreis oder Ihrem Landkreis.
Wie erreichen Sie die Landes-Behinderten-Beauftragte?
Adresse:
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Wie erreichen Sie den Behinderten-Beauftragten
in Ihrem Stadtkreis oder Ihrem Landkreis?
Schauen Sie auf die Internet-Seite
von Ihrem Stadtkreis oder Ihrem Landkreis.
Dort finden Sie die Kontakt-Infos
vom Behinderten-Beauftragten
in Ihrem Stadtkreis oder Ihrem Landkreis.
Verbands-Klage-Recht
Menschen mit Behinderung haben Rechte.
Sie können vor Gericht gehen,
wenn wir uns nicht an die Rechte halten.
Ein Verein oder ein Verband darf für sie klagen,
wenn sie das möchten.
Es muss ein Verein oder Verband sein,
der sich für Menschen mit Behinderung einsetzt.
Das nennt man: Verbands-Klage-Recht.
Das Recht steht in Paragraf 12
im Landes-Behindertengleichstellungs-Gesetz.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers.