Ein wichtiges Beispiel für die Begleitung junger Menschen beim Übergang in das Berufsleben ist die schulische Ausbildung mit Nähe zum betrieblichen Alltag. Praktische Arbeiten nehmen daher in der Ausbildung an beruflichen Schulen eine zentrale Stellung ein.
Im Folgenden ist eine Auswahl an Informationen rund um die Sicherheit im Unterricht an beruflichen Schulen zusammengestellt.
Interne und externe Links leiten Sie zu den verschiedenen Dokumenten und auf weiterführende Webseiten mit allgemeinen und weiterführenden Informationen, wie Regelwerke der Unfallkassen, spezielle Arbeitsbereiche einzelne Berufsfelder betreffend sowie Informationen von Berufsgenossenschaften etc.
Übersicht
Allgemein bildende Fächer
Fächerspezifische Informationen für allgemein bildende Fächer finden Sie auf der ZSL-Internetseite Fächer.
Wichtige Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen in allgemein bildenden Fächern und zur Umsetzung des Gefahrstoffmanagements an Schulen sind auf dem Informationsportal zum Gefahrstoffmanagement für Lehrkräfte in Baden-Württemberg unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zusammengestellt.
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit
gefährlichen Stoffen (bisher: BG/GUV-SR 2003)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Anwendungsbereich
„Diese Regel findet Anwendung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen sowie für vergleichbare Fächer an beruflichen Schulen. Für Schulen in Vollzeitform der chemischen, biotechnischen, medizinischen und pharmazeutischen Berufe gelten die Regelungen der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich. [...]“
Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2016
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.
Berufsbezogene Bereiche
Auf dem Informationsportal des Kultusministeriums zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte in Baden-Württemberg www.arbeitsschutz-schule-bw.de können sich Schulleitungen und Lehrkräfte über den Arbeits- und Gesundheitsschutz an öffentlichen Schulen informieren.
Dort sind unter anderem Informationen zu folgenden Themen zusammengestellt:
- Rechtliche Grundlagen und Regelungen des Kultusministeriums
- Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger
- Gefährdungsbeurteilungen im Schulbereich
- Verantwortung für Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Handlungshilfen zu den Themen Sicherheitsorganisation, Brandschutz , Erste Hilfe und Gefahrstoffmanagement
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz erhalten Sie auch auf den Internetseiten Arbeits- und Gesundheitsschutz des Kultusministeriums.
Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.
Weitere Materialien der DGUV:
Werkstatt- und Werkraumordnung
Wortschatz zur Werkraumordnung
Arbeiten an der Ständerbohrmaschine
Wortschatz zur Unterweisung an der Ständerbohrmaschine
Weitere Informationen sind auf dem Schulportal der DGUV "Lernen und Gesundheit" abrufbar.
Als Unterstützungsangebot für Schulleitungen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes an Beruflichen Schulen hat die Unfallkasse
Baden-Württemberg (UKBW) eine Handlungshilfe zur Arbeitsschutzorganisation für Werkstätten an Beruflichen Schulen
publiziert.
Handlungshilfe zur
Gefährdungsbeurteilung/C1 Berufliche Schulen - Werkstätten allgemein
Soweit an beruflichen Schulen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Teil der Ausbildung sind (z. B. Arbeiten mit Lacken und Lösungsmitteln, Schmiermitteln oder Umgang mit Desinfektionsmitteln), müssen die geltenden Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten eingehalten werden.
Informationen erhalten sie in den staatlichen Vorschriften und im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk.
Im Folgenden ist eine Auswahl an Vorschriften und Regelwerken zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zusammengestellt. Weitere Informationen sind unter "Angebote der Berufsgenossenschaften" und unter "rechtliche Grundlagen" zusammengestellt.
- DGUV-Information
213-039 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen an Hochschulen (bisher BGI/GUV-I 8666)
Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Der Anwendungsbereich ist hier zu beachten.
- DGUV-Information 213-044
Gefährliche Stoffe an Hochschulen - Hinweise für Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter Information der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Der Anwendungsbereich ist hier zu beachten.
- DGUV-Information 213-850 Sicheres Arbeiten
in Laboratorien (bisher: BGI/GUV-I 850-0)
Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) , Online-Fassung (Stand März 2015)
Der Anwendungsbereich ist hier zu beachten. - TRGS
525 Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in medizinischen Einrichtungen
Der Anwendungsbereich ist hier zu beachten. - GESTIS-Stoffdatenbank
Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - GisChem
Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der BG RCI und der BGHM
Soweit an beruflichen Schulen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Teil der Ausbildung sind, müssen die geltenden Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten eingehalten werden.
Informationen erhalten sie in den staatlichen Vorschriften und im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk.
Im Folgenden ist eine Auswahl an Vorschriften und Regelwerken zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zusammengestellt. Weitere Informationen sind unter „Angebote der Berufsgenossenschaften“ und unter „rechtliche Grundlagen“ zusammengestellt.
- Verordnung zur Neufassung der Verordnung
über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverorrdnung)
und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung 1, vom 15. Juli 2013
Neufassung und Informationen der baua
Der Anwendungsbereich kist hier zu beachten. - TRBA 100 Schutzmaßnahmen
für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien
Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe, Ausgabe: Oktober 2013, 1. Änderung: GMBl. 2014 Nr. 38 vom 30. Juni 2014
Der Anwendungsbereich kist hier zu beachten.
- TRBA
250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
Diese TRBA konkretisiert die Bestimmungen der Biostoffverordnung für die Bereiche Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege.
Der Anwendungsbereich kist hier zu beachten.
- GESTIS-Biostoffdatenbank
Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gestetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Der Anwendungsbereich kist hier zu beachten.
Angebote der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und Mitglieder des Spitzenverbandes „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) bieten auf ihren Internetseiten branchenspezifische Informationen und Unterstützungsmaterialien für Unternehmen an, die auch für die Umsetzung des Arbeitsschutzes an beruflichen Schulen eine hilfreiche Orientierung bieten.
Eine Zusammenstellung der Berufsgenossenschaften ist auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zugänglich.
- Medien und Praxishilfen zu folgenden Bereichen:
- Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationen
- Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Maschinen und Geräten
- Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
- Betriebsanweisungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
- Unterweisungen für Beschäftigte
- Handlungshilfen zum Arbeitsschutzmanagement
- Zusammenstellung rechtlicher Grundlagen bereichs- und branchenbezogen
- Informationssysteme zu Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen
- Datenbanken wie Expositionsdatenbanken, Stoffdatenbanken zu Gefahrstoffen, Stoffdatenbank zu biologischen Arbeitsstoffen
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für holz- und metallverarbeitende
Unternehmen.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft Holz und Metall u. a.
folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
- Praxishilfen
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Geräten und Maschinen sowie für den Umgang mit Gefahrstoffen - Filme
u. a. zu Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Geräten und Maschinen sowie für den Umgang mit Gefahrstoffen - Gefahrstoff-Informationssystem (GisChem)
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die
Unternehmen der genannten Sparten.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft Energie
Textil Elektro Medienerzeugnisse u. a. folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
- Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz
u. a. interaktive Lernmodule, Dokumente und Anwendungen (Apps) - Medien-Service
u. a. Gefährdungsbeurteilungen, Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen und Anlagen, Unterweisung
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe
Dienstleistungen.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft u. a. folgende
Unterstützungsangebote abrufbar:
- Praxishilfen und Medien
u. a. gewerbespezifische Informationen, Gefährdungsbeurteilungen, Vorschriften/Regeln der DGUV für bestimmte Arbeiten, Anlagen usw. - Gefahrstoff-Informationssystem der BG Bau
(GISBAU)
Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege u. a. folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
- Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz
u. a. zum Umgang mit krebserzeugenden Stoffen (Zentrale Expositionsdatenbank), Unterrichtsmaterialien und -ideen für Lehrkräfte in Pflegeberufen - Medien-Service
u. a. Hautschutz- und Händehygienepläne, Filme - TRBA 250 Biologische
Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) - Expositionsdatenbank
- DGUV
Information 213-032 Gefahrstoffe im Krankenhaus Pflege- und Funktionsbereiche
(bisher: BGI/GUV-I 8596)(BGI/GUV-I 8596)
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Betriebe der chemischen Industrie, der Bergbauindustrie, der Lederindustrie, Papierindustrie der Zuckerindustrie.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie u. a. folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
- Praxishilfen
Betriebsanweisungen, Unterweisung, sicher arbeiten in der Betonindustrie - Fachwissenportal
Biologische Arbeitsstoffe, Maschinensicherheit, Gefahrstoffe, Hand- und Hautschutz usw.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ist Träger der gesetzliche Unfallversicherung für Betriebe der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, der Tabakindustrie und von Schausteller- und Zirkusbetrieben.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe u. a. folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
- Praxishilfen
Betriebsanweisungen für Tätigkeiten/Arbeitsmittel - Fachbereich
Nahrungsmittel
Biologische Gefährdungen in der Fleischwirtschaft, Handlungsleitfaden Maschinen und Anlagensicherheit
Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die in deren Angelegenheiten die Bezeichnung Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft führt.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege u. a. folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
- Praxishilfen
u. a. Muster-Gefährdungsbeurteilungen, Muster-Betriebsanweisungen, Unterweisungshilfen - Technische Informationen
Traktoren, Seilwinden, Biogasanlagen
Weitere Angebote
Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“ Informationen zu berufsbezogenen Themen übersichtlich zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg sind zu beachten und miteinzubeziehen.
Die Informationen beinhalten u. a.
- Gefährdungen
- Maßnahmen
- Checklisten
- und sind beispielsweise für folgende Bereiche abrufbar:
Rechtliche Grundlagen
Hier finden Sie eine Auswahl rechtlicher Grundlagen für verschiedene Themenbereiche.
- Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. - Technische Regeln für
Betriebssicherheit (TRBS)
Zusammenstellung technischer Regeln für die Betriebssicherheit, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Verordnung über
Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat. - Technische Regeln für
Arbeitsstätten (ASR)
Zusammenstellung technischer Regeln für Arbeitsstätten, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
- Verordnung
zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
Die Gefahrstoffverordnung regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. - Technische Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS)
Zusammenstellung technischer Regeln für Gefahrstoffe, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Verordnung zur Neufassung der
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung)
Die Biostoffverordnung regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. - Technische Regeln für
Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Zusammenstellung technischer Regeln für biologische Arbeitsstoffe, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Verordnung zum Schutz der
Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung -
LärmVibrationsArbSchV)
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit. - Technische Regeln zur Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
Mit den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) wird die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung konkretisiert.