Online-Sprechstunde: Handyregeln in Baden-Württemberg – rechtliche Orientierung für Schulen (04.05.2026 und 16.06.2026, 15:30 bis 17:00 Uhr)

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Der neue Paragraph 23 Absatz 2b des Schulgesetzes Baden-Württemberg bringt Klarheit – aber auch Verantwortung für jede Schule.

Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) bietet hierzu eine Online-Sprechstunde an. Im Fokus stehen die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf Schulordnungen und den pädagogischen Alltag.

  • Was: Sprechstunde: Handyregeln in Baden-Württemberg: Orientierungen für den Schulalltag
  • Wann:
    • Montag, 4. Mai 2026, 15:30 bis 17:00 Uhr, sowie
    • Dienstag, 16. Juni 2026, 15:30 bis 17:00 Uhr
  • Wo: online
  • Für wen: Lehrkräfte, Schulleitungen und erweiterte Schulleitungen aller Schularten
  • Wie: Anmeldung und Informationen auf LFB-Online:

In der Sprechstunde können Sie:

  • Ihre Fragen und Herausforderungen klären;
  • mit Kolleginnen und Kollegen diskutieren und sich austauschen;
  • die Bedeutung des neuen § 23 Abs. 2b verstehen und Ihre Schulordnung darauf abstimmen.

Das Gesetz sieht kein pauschales Smartphoneverbot vor. Jede Schule entwickelt selbstständig verbindliche Regeln.

Wir geben praxisnahe Hinweise zur Gestaltung von Schulordnungen, Beteiligungsprozessen mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern. Außerdem klären wir, soweit möglich, rechtliche Fragen: Was dürfen Lehrkräfte, wie lange dürfen Handys einbehalten werden und was ist bei Haftungsfragen zu beachten?