Inhalt
Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt ist für jede Schule eine zentrale Aufgabe. Es geht nicht allein darum, Maßnahmen zu formulieren, sondern vor allem darum, eine Haltung zu etablieren, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen dauerhaft und nachhaltig im Schulalltag verankert.
Eine der beiden tragenden Säulen dieses Prozesses bildet – neben der Kooperation – die Partizipation. Sie ist nicht nur pädagogisch sinnvoll, sondern auch rechtlich verbindlich.
Schutzkonzepte dürfen nicht über die Köpfe der Kinder und Jugendlichen hinweg entstehen. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, (pädagogisches) Personal und Eltern, kurz: alle am Schulleben Beteiligte müssen in den Prozess einbezogen werden.
Nur so werden Schutzmaßnahmen nicht nur formal bleiben, sondern können tatsächlich wirksam werden.
- fördert die Akzeptanz der Schutzregeln,
- erhöht die Sensibilität für Grenzverletzungen und
- reduziert das Machtgefälle.
Inhalte der Fortbildung
-
Partizipation – Begriffsklärung
-
Gesetzliche (rechtliche) Grundlagen
-
Stufen der Beteiligung
-
Partizipation – konkret
-
Methoden der Partizipation
-
Unterstützungsangebote
Format
Die Fortbildung bietet einen thematischen Input mit anschließender Möglichkeit zum Austausch.
Weitere Informationen
- Wann: Mittwoch, 16. Juli 2025, 15:30 bis 16:30 Uhr
- Wo: online (Webex)
- Referentin: Sabine Kutterolf-Ammon