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Übergreifende Themen

Diskriminierungskritische Schule

Artikel 1 Grundgesetz

Schule hat den Auftrag, allen Kindern und Jugendlichen einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen und gegen Diskriminierung vorzugehen. Diese Verpflichtung der Schule ergibt sich aus den Menschenrechten, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Landesverfassung Baden-Württemberg.
Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) entwickelt in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen Konzepte und Angebote, die Schulleitungen und Lehrkräfte dabei unterstützen, Diskriminierung im Schulalltag vorzubeugen und gegen Diskriminierung vorzugehen.

  • LSBTTIQ+ in der Schule

Menschen mit einer anderen sexuellen Identität oder Orientierung sind seit jeher ein Teil unserer Gesellschaft. Das ZSL bietet Konzepte, Materialien und Fortbildungsangebote an, um die Schulen auf dem Weg zu einer diskriminierungskritischen Schule zu unterstützen.

  • Netzwerk NikLAS

Das Netzwerk NikLAS „Netzwerk für interkulturelles Lehren und Arbeiten an Schulen“ bietet Fortbildungen und Beratungen zur inter- und transkulturellen Öffnung von Schule und Unterricht an.

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