Die spannenden und vielseitigen Möglichkeiten mit 3D-Druckern Unterricht zu gestalten, haben viele Schulen bereits für sich entdeckt. Schülerinnen und Schüler entwickeln beim Umgang mit 3D-Druckern handwerkliche Kompetenzen bei der Anwendung sowie Programmierung entsprechender Software. Im Zusammenspiel von Programmierung, Konstruktion und Fertigung stärken sie neben dem dreidimensionalen Denken weitere kognitive Fähigkeiten.
Schulen nutzen dabei die von verschiedenen Medienzentren angebotenen Makerspaces oder überlegen, sich einen eigenen 3D-Drucker
anzuschaffen.
Da beim Umgang mit 3D-Druckern verschiedene Gefährdungen auftreten können, sind bei der Anschaffung und beim Einsatz von
3D-Druckern an Schulen arbeitsschutzrechtliche Regelungen zu beachten.
Das Kultusministerium hat in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und dem Zentrum für Schulqualität
und Lehrerbildung (ZSL) die Handreichung „Sicherer
Umgang mit 3D-Druckern in der Schule“ für allgemein bildende Schulen und vergleichbare Fächer an Beruflichen Schulen
veröffentlicht. Sie ist als Arbeits- und Orientierungshilfe konzipiert und umfasst u. a. Planungsschritte und Vorgaben, die vor der
Anschaffung, beim Kauf, der Aufstellung, der Inbetriebnahme und dem Umgang mit 3D-Druckern beachtet werden sollten.