Beratung

Diskriminierung und Extremismus an Schulen – Prävention, Intervention und Nachsorge

Schulen in Baden-Württemberg sind unserem Grundgesetz (GG), der Landesverfassung Baden-Württemberg und somit der Umsetzung von Grundrechten verpflichtet. Dies bedeutet auch, klar für den Schutz der Menschenwürde (Artikel 1 GG) und des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 3 GG) im Schulalltag einzustehen.

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Foto: Artikel 1 Grundgesetz (Schutz der Menschenwürde)

Beratungsangebot des ZSL

Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) bietet allen an Schulen Beschäftigten eine bedarfsorientierte Beratung rund um den Umgang mit menschenabwertenden und demokratiefeindlichen Vorfällen/Fällen an Schulen an.

Unser pädagogisches Beratungsangebot unterstützt Sie rund um Fragen der Prävention, Intervention und Nachsorge.  

Unter der folgenden E-Mail-Adresse können Sie einen Beratungstermin vereinbaren:
btvberatung@zsl.kv.bwl.de