Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) steuert zentral Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung und Qualifizierung (z. B. Erwerb von Zusatzqualifikationen, Lehrbefähigungen) für Lehrkräfte. Grundsatzfragen der Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel sowie der Zusatzqualifizierungen für Gymnasiallehrkräfte zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt an Grundschulen beziehungsweise Werkreal-, Haupt- und Realschulen werden in enger Abstimmung mit dem Kultusministerium, den Regierungspräsidien und den Seminaren koordiniert.
Informationen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt an Grundschulen beziehungsweise an Werkreal-, Haupt- und Realschulen:
- Informationen zum Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst
- Informationen zum Direkteinstieg
- „Schülerinnen
und Schüler beim Lernen in der Schule unterstützen: Zehn gute Ideen für förderlichen Unterricht. Eine Einführung
in das Unterrichten von Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg“ (Begleitmaterial im Rahmen des Informations-
und Unterstützungsprogramms des ZSL für Unterrichtende ohne Lehramtsausbildung) (PDF-Datei)
Ausbildungsgänge für Fachlehrkräfte für musisch-technische Fächer und für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik:
Für eine erfolgreiche Tätigkeit als Lehrkraft an einer baden-württembergischen Schule ist eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache unverzichtbar. Daher muss im Vorfeld ein entsprechender Sprachnachweis erbracht werden.
Der Sprachnachweis kann erbracht werden:
- durch ein Sprachzertifikat auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
- durch ein Sprachzertifikat auf dem Niveau C1 (GER)
plus ein zusätzliches Sprachkolloquium auf dem Niveau C2 (GER) an einem der vier Prüfungsstandorte in Baden-Württemberg.
Das Sprachkolloquium richtet sich an folgende Zielgruppen:
- Personen im Bewerbungsverfahren des Direkteinstiegs,
- Personen im Anerkennungsverfahren internationaler Lehramtsabschlüsse am Regierungspräsidium Tübingen,
- Personen in einem Entfristungsverfahren.
Wichtig
Vor der Anmeldung ist eine schriftliche Kontaktaufnahme mit einem Regierungspräsidium erforderlich. Außerdem muss bereits ein C1-Zertifikat (GER) vorliegen.
Prüfungsteile
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
- Vorlesen eines Textabschnitts und kurzes Gespräch zum Inhalt (circa 5 Minuten)
- Freier Vortrag (monologischer Teil), vorbereitet während der Vorbereitungszeit (circa 8 bis 12 Minuten)
- Dialogischer Teil: Austausch über Vortrag und Text (circa 8 bis 12 Minuten)
Ablegen der Prüfung
Die Prüfung kann einmal pro Schuljahr abgelegt werden.
Bei Nichtbestehen ist eine Wiederholung im folgenden Schuljahr möglich.
Termine und Orte (Seminare für Ausbildung und Fortbildung, SAF):
- 3. Dezember 2025, ab 13 Uhr: SAF Mannheim (Augustaanlage 12, 68165 Mannheim)
- 26. Februar 2026: SAF Freiburg (Oltmannsstraße 22, 79100 Freiburg)
- 25. März 2026: SAF Stuttgart (Kronenstr. 25, 70174 Stuttgart)
- 06. Mai 2026, ab 13 Uhr: SAF Mannheim (Augustaanlage 12, 68165 Mannheim)
- 08. Juli 2026: SAF Reutlingen (Pestalozzistr. 53, Gebäude 14, 72762 Reutlingen)
Bitte melden Sie sich über das Online-Formular-Tool (OFT) an.
Das entsprechende Seminar wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und ein kurzes Vorgespräch führen.
Dabei werden folgende Punkte geklärt:
- gefordertes Sprachniveau,
- Ablauf und zeitlicher Rahmen des Kolloquiums,
- konkrete Aufgabenformate,
- Bewertungskriterien,
- weitere Schritte nach der Prüfung.
Sabrina Nickchen
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Referat 21
- telefonische Sprechzeit: freitags, 8:00 bis 10:00 Uhr, unter 0049 711 21859-219 oder
- E-Mail an Sprachkolloquium@zsl.kv.bwl.de