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Sicherheit im Unterricht

Sicherheit im Technikunterricht

Foto: Werkzeuge im Technikunterricht

Aus dem Bildungsplan

„Der Mensch gestaltet sein Leben durch den Einsatz technischer Objekte. Bei der Herstellung und Nutzung technischer Objekte wird die Umwelt vielfältig beeinflusst. Dabei spielen die endlichen Ressourcen, wie fossile Energieträger und Rohstoffe, eine entscheidende Rolle. Deshalb ist der verantwortungsbewusste Umgang mit Energie und mit Rohstoffen ein zentrales Thema. Daran schließt sich die kritische Betrachtung von Aspekten der Nachhaltigkeit an, verbunden mit der Klärung sinnvoller Handlungsmöglichkeiten. Um sich in einer hoch technisierten Welt zurechtzufinden, sind interdisziplinäre Denk- und Handlungsmuster notwendig. Deshalb müssen technische Systeme immer unter Einbeziehung ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge betrachtet werden. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis von Mensch, Technik und Umwelt. [...]
Im Technikunterricht kommt der Vermittlung von Arbeitssicherheit, Gesundheitsfürsorge sowie dem fachgerechten Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und Materialien entsprechend den geltenden Vorschriften eine grundlegende Bedeutung zu.“
(Bildungsplan 2016 Technik)

Sicher fachpraktisch arbeiten

Im Fach Technik befassen sich Schülerinnen und Schüler mit den Werkstoffen Holz, Metall und teilweise mit Kunststoffen. Sie fertigen selbstständig technische Gegenstände an, die ausgehend von einer konkreten Problemstellung geplant und entwickelt werden. Nach deren Fertigung schließt sich eine Bewertung und ggf. Optimierung an. Im Technikunterricht gewinnen Schülerinnen und Schüler durch eigene fachpraktische Fertigungsprozesse grundlegende Erkenntnisse der Technik, entwickeln ein Verständnis für Planungs- und Fertigungsmethoden sowie Fertigungsprinzipien.

Der Einsatz von Werkzeugen und zugelassenen Maschinen erfolgt dabei unter Beachtung der geltenden Sicherheitsbestimmungen.

Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von fachpraktischen Arbeiten durch Schülerinnen und Schüler im Unterricht zu unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.



Allgemeine Informationen

Im Fach Technik können bei fachpraktischen Arbeiten Gefahrstoffe (u. a. bei der Verwendung von Lacken, Lasuren, Klebstoffen, Leime und Lösungs- oder Reinigungsmitteln) und Arbeitsmittel (u. a.  Werkzeuge wie Feilen und Sägen oder Maschinen wie Tischbohrmaschinen) zum Einsatz kommen. Zudem werden Gefahren ggf. des elektrischen Stroms und Maßnahmen zum Schutz erörtert. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen können Schülerinnen und Schüler  sicher und fachgerecht arbeiten.

Der sichere Umgang mit  elektrischem Strom, Gefahrstoffen  und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und  Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.

Vor Aufnahme einer fachpraktischen Tätigkeit werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und  dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen.

Sprachförderbedarf

Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.

Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen

Informationen zur tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung

Das Online Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU)“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen Schulen und Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.

Das Kultusministerium weist im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) und im Infodienst Schule (Ausgabe 99 /Nov. 2018) auf dieses Online-Portal hin. DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie Lehrkräfte bei der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen. Es bietet die Möglichkeit Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300 Mustergefährdungsbeurteilungen zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu DEGINTU stellt das Kultusministerium unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zur Verfügung.

Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen

Ständerbohrmaschine Beispiel 1
Ständerbohrmaschine Beispiel 2
Ständerbohrmaschine Beispiel 3

Ständerbohrmaschine Beispiel 4
Ständerbohrmaschine Beispiel 5
Ständerbohrmaschine Beispiel 6

CNC-Maschine ohne Schutzhaube
CHC-Maschine mit Schutzhaube ohne Einbindung

Rechtliche Vorgaben

Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.

Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.

DGUV-Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon unberührt.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht  (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln  (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

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