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Übergreifende Themen

Diskriminierungskritische Schule

Artikel 1 Grundgesetz

Schule hat den Auftrag, allen Kindern und Jugendlichen einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen und gegen Diskriminierung vorzugehen. Diese Verpflichtung der Schule ergibt sich aus den Menschenrechten, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Landesverfassung Baden-Württemberg.
Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) entwickelt in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen Konzepte und Angebote, die Schulleitungen und Lehrkräfte dabei unterstützen, Diskriminierung im Schulalltag vorzubeugen und gegen Diskriminierung vorzugehen.

Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)

Die fächer- und schulartübergreifende Leitperspektive Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV) ist im baden-württembergischen Bildungsplan verankert.

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Jüdisches Leben und Antisemitismus

Jüdische Kultur und jüdische Religion sind fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland.

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Extremismusprävention

Die Prävention von menschenabwertenden und demokratiefeindlichen Einstellungen sind ein zentraler Auftrag von Schule.

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