Im Fach Naturwissenschaft und Technik (NwT) können bei Experimenten Gefahrstoffe (unter anderem bei der Verwendung von Gasbrennern oder Lösungs- oder Reinigungsmitteln), biologische Arbeitsstoffe (zum Beispiel Mikroorganismen oder Zellkulturen sowie gegebenenfalls Teile von Tieren als Träger von Biostoffen unter anderem Federn, Fische, Fell) und Arbeitsmittel (unter anderem Gasbrenner, Werkzeuge, einfache Maschinen) zum Einsatz kommen. Zudem werden Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen zum Schutz erörtert. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen können Schülerinnen und Schüler sicher experimentieren.
Sicheres Arbeiten
Der sichere Umgang mit elektrischem Strom, Gefahrstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und einfachen Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren und fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen
erstellt und Unterweisungen vorgenommen.
„Im NwT-Unterricht bearbeiten die Schülerinnen und Schüler Probleme und Fragestellungen aus verschiedenen
Handlungsfeldern und entwickeln dabei besonders kreative Lösungsansätze. In diesem Zusammenhang lernen sie, ihre Vorkenntnisse
aus den Naturwissenschaften zu vernetzen und gezielt zu vertiefen. Sie erwerben Grundlagen verschiedener technischer Disziplinen und
stärken ihre Vorstellungskraft bei der Erforschung von Prozessen und der Entwicklung und Konstruktion von Prototypen. Hierbei erleben
die Schülerinnen und Schüler auch unterschiedliche methodische Arbeitsweisen der Naturwissenschaft und der Technik.[...]
Über das Einhalten von Vorgaben, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften sowie beim fachgerechten Umgang mit Materialien und
Werkstoffen entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein für Prävention und Gesundheitsförderung. Sie
kennen Maßnahmen, um in Notfallsituationen kompetent reagieren zu können.“
(Bildungsplan 2016 Naturwissenschaft und Technik, NwT)
Im Fach Naturwissenschaft und Technik (NwT) erhalten Schülerinnen und Schülern Einblicke in Untersuchungsmethoden aus den
Naturwissenschaften und lernen diese gezielt praktisch anzuwenden. Große Bedeutung kommt dabei dem selbständigen Experimentieren
zu. Die Hinführung zum forschenden Arbeiten erfolgt über die Planung und Durchführung von Experimenten hin zum Formulieren
von Forscherfragen und der Entwicklung wie auch kritischen Auseinandersetzung von Forschergängen. Eine zentrale Stellung im
NwT-Unterricht nimmt die Entwicklung, Konstruktion und Fertigung eigener Produkte und Objekte ein. Ausgehend von eigenen Ideen lernen
Schülerinnen und Schüler dabei typische Denk- und Handlungsweisen der Technik kennen und entdecken durch eigene
Lösungsstrategien ihre eigene Kreativität.
Das selbständige sichere Experimentieren sowie die Fertigung eigener Produkte und Konstruktionen mit handwerklich-technischen
Arbeitsmethoden und Fertigungstechniken wird im Fach NwT ermöglicht.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Demonstrations- und Schülerexperimenten im Unterricht zu unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammen gestellt.
Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.
Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter Gefahrstoffe-Schule-BW.de.
DGUV-Regel
113-018 – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (zum Beispiel Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.
Beim Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen müssen rechtliche Vorgaben beachtet werden. Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Biologischen Arbeitsstoffen sind Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Muster-Gefährdungsbeurteilung
für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen analog Schutzstufe I
Eine Muster-Betriebsanweisung befindet sich zudem auf der letzten Seite der PDF-Datei.
Das Online-Portal DEGINTU stellt Dokumentationen von Muster-Gefährdungsbeurteilungen für Experimente im Fach Biologie bereit. Baden-Württemberg spezifische Regelungen sind zu beachten und einzubeziehen.
Im Dokument der Gefährdungsbeurteilung befindet sich zudem eine Muster-Betriebsanweisung "Arbeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen analog Schutzstufe I" (letzte Seite der PDF-Datei).
Muster-Gefährdungsbeurteilung
für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen analog Schutzstufe I
Die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) erwähnte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016 und ist unter Gefahrstoffe-Schule-BW.de abrufbar.
Um fachkundigen Lehrkräften die Durchführung der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung im Fach Biologie zu erleichtern, hat die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ehemaligen Landesinstituts für Schulentwicklung und der Unfallkasse Baden-Württemberg Muster-Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation nach § 6 GefStoffV erstellt. Weitere Informationen zu diesen Musterdokumentationen sind auf dem Gefahrstoffportal Gefahrstoffe-Schule-BW.de unter dem Menüpunkt Download Muster-Dokumentationen von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Fach Biologie veröffentlicht.
Für die Verwendung von Maschinen und Werkzeugen im Unterricht allgemein bildender Schulen müssen bestimmte Beschäftigungsvoraussetzungen sowohl von den Lehrkräften als auch von den Schülerinnen und Schülern beachtet werden.
Wichtige Informationen zum Umgang mit Mschinen und Werkzeugen finden Sie auf dem Informationsportal des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter Verwendung von Maschinen und Werkzeugen im Unterricht.
Dort werden zudem zur Verfügung gestellt:
- Maschinenliste Baden-Württemberg
- Unterweisungshilfe für das technische Arbeiten mit Schülerinnen und Schülern
- Muster-Betriebsanweisungen
Weitere Materialien der DGUV
Die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ZSL und der Unfallkasse Baden-Württemberg hat in der vorliegenden Muster-Fachraumordnung grundlegende sicherheitsrelevante Verhaltensregeln zusammengefasst, die für alle naturwissenschaftlichen Fachräume gleichermaßen gelten. Die Muster-Fachraumordnung sollte bei Bedarf den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst und in jedem naturwissenschaftlichen Fachraum ausgehängt werden. Ebenso kann sie im Jahresplaner der Schülerinnen und Schüler oder deren Unterlagen enthalten sein und somit die Teilnahme an der halbjährlichen umfassenden Unterweisung dokumentieren.
Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem
Gasbrenner
Falls Schülerinnen und Schüler im Fach NWT mit dem Gasbrenner arbeiten, ist eine Unterweisung in die
Tätigkeit mit dem Gasbrenner unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung der
Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.
- Tätigkeiten mit Maschinen, Geräten, Kartuschenbrennern
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Einsatzbeschränkungen bei Maschinen und die Maschinenliste Baden-Württemberg des Kultusministeriums sind zu beachten. - 3D-Drucker und Lasercutter
Zum Sicheren Umgang mit 3D-Druckern in der Schule und zum Sicheren Umgang mit Laserbearbeitungsmaschinen in der Schule haben das ZSL, das Kultusministerium und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Publikationen veröffentlicht. - Elektrische Energie
Sicher experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen
Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Grundlagen – Gefährdungsbeurteilung – Experimentieren, September 2012 - Lösungsmittel, Gefahrstoffe
Stoffe, die als Gefahrstoffe einzuordnen und als solche zu behandeln sind sowie Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen finden Sie in den Publikationen
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
DGUV-Information 213-098 Stoffliste zur Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Die Information kann als Handlungs- und Orientierungshilfe verwendet werden.
Die Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016. Informationen zu Gefährdungsbeurteilungen finden Sie auf dem Gefahrstoffportal Gefahrstoffe-Schule-BW.de. - Entsorgung von Gefahrstoffen
Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal des Kultusministeriums zusammengefasst.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Portal Sichere Schule, einem Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und einzubeziehen. - Tätigkeiten mit Maschinen und Geräten zum Beispiel beim Schweißen, Löten,
Holzbearbeitung
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen - Holzbearbeitung und Holzverarbeitung, Holzstaub
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
DGUV Information 202-040 Holz – Ein Handbuch für Lehrkräfte
DGUV Information 202-041 – Holzstaub im Unterricht allgemein bildender Schulen
Betriebsanweisung für Holzstaub (Beispiel) - Informationen zu Sichere Schule
Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und einzubeziehen.
- Informationen und Regeln der DGUV
DGUV Information 202-075 Sicheres Sägen
DGUV Information 202-076 Sicheres Löten
DGUV Information 202-077 Sicheres Schleifen
- Verhalten in Fachräumen
In Fachräumen wie dem Technikraum oder Werkraum ist ein verantwortungsvolles Verhalten Voraussetzung, da in diesen Räumen besondere Sicherheitsbedingungen geschaffen werden müssen (Umgang mit Maschinen, Geräten usw.). Dies gilt sowohl für den Aufenthalt als auch für Arbeiten in diesen Fachräumen.
Der Bundesverband der Unfallkassen bietet beispielhaft eine Werkraumordnung zur Orientierung an. -
Gefährdungen im NwT-Unterricht
Umgang mit Werkzeugen
Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten Portal Arbeit und Gesundheit in Schulen und Studienseminaren verschiedene Arten von Gefährdungen im Unterricht mit technischen Bereichen übersichtlich zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg sind zu beachten und mit ein zu beziehen.
Umgang mit Werkstoffen
Gefährdungen durch elektrische Energie
Gefährdungen beim Löten oder Schweißen
Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.