Im Fach Chemie kommen bei Experimenten Gefahrstoffe (unter anderem bei der Verwendung von Chemikalien und Lösungs- oder Reinigungsmitteln) sowie geeignete Arbeitsmittel (beispielsweise Gasbrenner, weitere Geräte) zum Einsatz.
Sicheres Arbeiten
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeuge, Geräte und Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen.
„Kenntnisse über das Gefahrenpotenzial von Stoffen tragen zum sicheren Umgang mit diesen sowohl im schulischen wie auch
außerschulischen Bereich bei. Das Wissen um die Wirkung von Stoffen auf Organismen und Ökosysteme eröffnet damit
individuelle Handlungsperspektiven im Sinne der Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung. [...]
Im Chemieunterricht wird eine Experimentalkultur gepflegt: Auf der Grundlage von Fragestellungen werden Experimente bewusst geplant,
praktisch durchgeführt und ausgewertet. Sie werden je nach didaktischer Zielsetzung und Beurteilung ihres Gefährdungspotenzials
von der Lehrkraft oder von den Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Schülerexperimente sollen im Unterricht
angemessen berücksichtigt werden, da diese auch den Teamgeist und die Kommunikationsfähigkeit fördern. Die Regeln des
sicheren Experimentierens und die Vorschriften im Umgang mit Gefahrstoffen werden konsequent eingehalten. Die Erziehung zum
verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Gefahrstoffen ist ein wichtiges Ziel des Unterrichts im Fach Chemie.“
(Bildungsplan 2016 Chemie Sekundarstufe I)
Im Chemieunterricht vertiefen Schülerinnen und Schüler naturwissenschaftliche Denkweisen und üben fachtypische
Arbeitsweisen u. a. durch selbständiges Experimentieren ein. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen wie zum
Beispiel den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen können Schülerinnen und Schüler eigene Experimente reflektiert und sicher
durchführen. Die Kenntnis von Gefahrenpiktogrammen und die richtige Verhaltenweise beim Umgang mit Gefahrstoffen erleichtern den
Schülerinnen und Schüler die Einschätzung von Gefährdungen, die von diesen Stoffen ausgehen und ermöglicht das
nötige Sicherheitsgefühl beim Experimentieren. Mit Begeisterung chemische Phänomene zu beobachten, dabei Fragestellungen zu
entwickeln und experimentell Antwortansätze zu erhalten ist im Chemieunterricht möglich. Schülerexperimente nehmen eine
zentrale Stellung im Unterricht ein.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Demonstrations- und Schülerexperimenten im Unterricht zu unterstützen, sind auf
dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.
Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter Gefahrstoffe-Schule-BW.de.
DGUV-Regel
113-018 – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (zum Beispiel Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.
Die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) erwähnte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016 und ist unter Gefahrstoffe-Schule-BW.de abrufbar.
Informationen zur tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie auf dem Informationsportal des Kultusministeriums unter Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung.
Muster-Gefährdungsbeurteilungen werden zudem auf dem Online-Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU)“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen Schulen und Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.
Informationen zur Betriebsanweisung für den Umgang mit Gefahrstoffen erhalten Sie auf dem Informationsportal des Kultusministeriums unter Betriebsanweisung.
Dort werden verschiedene Muster-Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen zur Verfügung gestellt, beispielsweise für
- Schülerinnen und Schüler
- Lehrkräfte
- Reinigungskräfte
Das Online-Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der
Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU)“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen
Schulen und Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.
Das Kultusministerium weist im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) und im Infodienst Schule (Ausgabe 99
/Nov. 2018) auf dieses Online-Portal hin. DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie
Lehrkräfte bei der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen. Es bietet die Möglichkeit
Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300 Mustergefährdungsbeurteilungen zur
Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu DEGINTU stellt das Kultusministerium unter zur Verfügung.
Grundlegende Informationen zum Thema Entsorgung erhalten Sie auf dem Informationsportal des Kultusministeriums unter Entsorgung
Dort wird zudem ein Entsorgungskonzept als Muster zur Verfügung gestellt.
Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem
Gasbrenner
Im Fach Chemie arbeiten Schülerinnen und Schüler mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die Tätigkeit mit
dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung der
Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.
- Informationen für Schulleitungen, Lehrkräfte, Schulträger
Schulleitungen
Lehrkräfte
Schulträger
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal zum Gefahrstoffmanagement für Lehrkräfte in Baden-Württemberg Gefahrstoffe-Schule-BW.de - Kennzeichnungspflicht
DGUV Information 213-034 GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Zum Thema Umetikettierung finden Sie zudem Informationen auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
- Gefahrstoffdatenbank
GESTIS-Datenbank – Gefahrstoffinformationssystem des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - Substitution
In der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse oder Ersatzverfahren, mit denen in der Schule Tätigkeiten durchgeführt werden, durch solche mit weniger gefährlichen Eigenschaften ersetzt werden können.
Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und miteinzubeziehen). Die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet eine Hilfestellung zur Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung (GHS-Spaltenmodell) an. - Entsorgung
Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal Gefahrstoffe-Schule-BW.de des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zusammengefasst.
Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und einzubeziehen).
- Chemikalienverwaltung
Verschiedene Anbieter stellen Gefahrstoff-Informationssysteme und Chemikalienverwaltungsprogramme zur Verfügung.
Sie können durch Eingabe dieser Suchbegriffe in entsprechende Suchmaschinen aufgelistet werden.
- Bildungsportal Niedersachen
Auf dem Bildungsportal Niedersachen unter Portal Arbeit und Gesundheit in Schulen und Studienseminaren sind Informationen rund um den Chemieunterricht zusammengestellt. Baden-Württembergische Regelungen sind zu beachten und einzubeziehen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.