Navigation überspringen

Sicherheit im Unterricht

Strahlenschutz

strahlendes Material

Die Schulleitungen von weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen sind dafür verantwortlich, dass die Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden, wenn an den Schulen mit radioaktiven Stoffen sowie mit Röntgenröhren und Störstrahlern umgegangen wird. Für die Wahrnehmung der diesbezüglichen fachlichen Aufgaben können an den Schulen Lehrkräfte zu Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden.

Erwerb der erforderlichen Fachkunde

Zum schulischen Strahlenschutzbeauftragten kann nach Strahlenschutzgesetz bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde nachweist. Diese kann in der Regel durch ein abgeschlossenes Lehramtsstudium der Fachrichtungen Physik, Chemie oder verwandter Fachrichtungen und durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung erworben werden. Lehrkräfte des Landes Baden-Württemberg können diese Fachkunde im Rahmen einer amtlichen Lehrkräftequalifizierung (Dauer 2,5 Tage) an den ZSL-Außenstellen Bad Wildbad und Comburg oder im Rahmen von Sonderkursen für Lehrkräfte an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte in Tübingen und Esslingen, erwerben. Der Fachkundenachweis wird auf Antrag vom zuständigen Regierungspräsidium auf Basis der erfolgreichen Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierungsveranstaltung erstellt.

Aktualisierungsveranstaltung für Strahlenschutzbeauftragte

Lehrkräfte mit erworbener Fachkunde müssen ihr Wissen und ihre die Fachkunde alle fünf Jahre aktualisieren und dazu eine eintägige Aktualisierungsveranstaltung besuchen. Diese Veranstaltungen werden ebenfalls im Rahmen einer amtlichen Lehrkräftequalifizierung über alle ZSL-Regionalstellen angeboten. Nur Lehrkräfte mit aktualisierter Fachkunde können als Strahlenschutzbeauftragte bestellt werden.

Informationen und Hinweise

Auf den Seiten der Regierungspräsidien unter www.rp.baden-wuerttemberg.de sind vielseitige Informationen auch für Schulen zusammengestellt (u. a. Formulare, Merkblätter, Adressen).

Eine Zusammenstellung rechtlicher Vorgaben (EU-Vorschriften, Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung, nationale Richtlinien, technische Regeln) ist auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg veröffentlicht.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Beschluss der KMK vom 09.09.1994 i. d. F. von 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

Weiterführende Links

Qualifizierung

Fortbildungen zur Strahlenschutzfachkunde sind in LFB-online ausgeschrieben.
Über die Recherchefunktion („Fachkundekurs“ oder „Aktualisierungskurs“) erhalten Sie eine Auflistung der aktuellen Lehrgänge.

Fächer

Fächerspezifische Informationen für allgemein bildende Schulen


Fächer

Startseite/Kontakt

Schularten

Informationen für Grundschulen und Berufliche Schulen


Schularten

Strahlenschutz

Informationen zum Thema Strahlenschutz


Strahlenschutz

Weitere Themen

Auswahl an Publikationen der DGUV und weitere Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen


Weitere Themen

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.