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Sicherheit im Unterricht

Sicherheit im Biologieunterricht

Foto: Mikroskopieren im Biologieunterricht

Aus dem Bildungsplan

„Biologische Phänomene beeinflussen nahezu alle Lebensbereiche des Menschen. Ihre Erschließung trägt wesentlich zum Selbstverständnis des Menschen als Teil der lebendigen Natur bei. Neuere Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheit und Ernährung, Bio- und Gentechnik und Ökologie wirken sich direkt auf die persönliche Lebensgestaltung aus. Die Neurobiologie erklärt Prozesse von Lernvorgängen und die Subjektivität unserer Wahrnehmung. Kenntnisse über Anatomie und Physiologie schaffen die Grundlagen für Maßnahmen zu Prävention und Gesundheitsförderung. Die Aussagen der Evolutionstheorie beeinflussen in hohem Maße unser Selbstverständnis und unser Weltbild. [...] In der Biologie geht die Erkenntnisgewinnung, wie in allen Naturwissenschaften, häufig von exakter Beobachtung bestimmter Phänomene aus. Sie werden durch hypothesengeleitetes Experimentieren weiter untersucht. Die Anwendung und Entwicklung von Modellen ist ein wichtiges Mittel, um Erkenntnisse darzustellen oder zu erklären.“

(Bildungsplan 2016 Biologie)

Sicheres Experimentieren lernen

Im Fach Biologie erwerben Schülerinnen und Schüler im Anfangsunterricht erste Experimentierkompetenzen durch einfache angeleitete Versuche. Im weiterführenden Biologieunterricht lernen sie zunehmend selbständig das Formulieren von biologischen Fragestellungen, die Bildung von Hypothesen, das Planen und Durchführen von Experimenten sowie deren Auswertung durch Beobachten, Protokollieren und Diskutieren. Beim selbstständigen experimentellen Arbeiten werden dabei regelmäßig der sichere Umgang und die richtige Verwendung altersgerechter biologischer Arbeitsgeräte eingeübt.

Fachpraktische Arbeiten wie eigene Experimente oder Erkundungen in schulnahen Ökosystemen wecken das Interesse an Naturbeobachtungen und fördern ein selbstständiges entdeckendes Lernen. Schülerinnen und Schüler lernen durch ihre Naturerfahrungen die biologische Vielfalt und Maßnahmen zu deren Schutz kennen und entwickeln ein Bewusstsein für Regeln von Artenschutz und Naturschutz.

Vielfältiges praktisches Arbeiten sowie sicheres Experimentieren werden im Biologieunterricht ermöglicht und gefördert. Dadurch können Schülerinnen und Schüler ihr Interesse an biologischen Arbeitsfeldern entwickeln und  ihre individuellen Stärken erkennen.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Demonstrations- und Schülerexperimenten im Unterricht zu unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.



Allgemeine Informationen

Im Fach Biologie können bei Experimenten Gefahrstoffe (u. a. bei der Verwendung von Gasbrennern oder Lösungs- und Reinigungsmitteln), biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen, Zellkulturen usw. ggf. Teile von Tieren als Träger von Biostoffen u. a. Federn, Fische, Fell, Präparate) und Arbeitsmittel (u. a. Gasbrenner, Werkzeuge, einfache Maschinen) zum Einsatz kommen.

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und einfachen Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.

Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und  dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen. Der Bildungsplan weist zudem darauf hin, dass Artenschutzverordnung und Naturschutzgesetz zu beachten sind.

Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen

Die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) erwähnte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016 und ist unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de abrufbar.

Sprachförderbedarf

Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.

Beispiele für Muster-Dokumentationen von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Fach Biologie

Um fachkundigen Lehrkräften die Durchführung der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung im Fach Biologie zu erleichtern, hat die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ehemaligen Landesinstituts für Schulentwicklung und der Unfallkasse Baden-Württemberg Muster-Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation nach § 6 GefStoffV erstellt. Weitere Informationen zu diesen Musterdokumentationen sind im Gefahrstoffportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de unter dem Menüpunkt Download  Muster-Dokumentationen von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Fach Biologie veröffentlicht.

Das Online-Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU)“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen Schulen und Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.

Das Kultusministerium weist im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) und im Infodienst Schule (Ausgabe 99 /Nov. 2018)  auf dieses Online-Portal hin.
DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie Lehrkräfte bei der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen.
Es bietet die Möglichkeit Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300 Mustergefährdungsbeurteilungen zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu DEGINTU stellt das Kultusministerium unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zur Verfügung.

Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen

Muster-Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen analog Schutzstufe I  
Eine Muster-Betriebsanweisung befindet sich zudem auf der letzten Seite der PDF-Datei.

Beispiele für Musterbetriebsanweisungen von Geräten

Das Kultusministerium stellt auf dem Informationsportal Musterbetriebsanweisungen für Geräte wie Autoklaven, Kartuschenbrenner, Tischzentrifuge usw. zur Verfügung. Die zum Download bereitgestellten Muster-Betriebsanweisungen sind in der Regel für den schulischen Alltag ausreichend, müssen jedoch an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

Handlungshilfe für fachkundige Biologielehrkräfte 

Die Handlungshilfe Sicherheit im „Biologieunterricht“ richtet sich an fachkundige Lehrkräfte des Faches Biologie und bietet Umsetzungshilfen sowie Hinweise zur Organisation einer Sammlung. Weitere Informationen sind auch im Informationsportal des Kultusministeriums abrufbar.

Muster-Fachraumordnung für naturwissenschaftliche Fachräume

Die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ZSL und der Unfallkasse Baden-Württemberg hat in der vorliegenden Muster-Fachraumordnung grundlegende sicherheitsrelevante Verhaltensregeln zusammengefasst, die für alle naturwissenschaftlichen Fachräume gleichermaßen gelten. Die Muster-Fachraumordnung sollte bei Bedarf den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst und in jedem naturwissenschaftlichen Fachraum ausgehängt werden. Ebenso kann sie im Jahresplaner der Schülerinnen und Schüler oder deren Unterlagen enthalten sein und somit die Teilnahme an der halbjährlichen umfassenden Unterweisung dokumentieren.

Muster-Fachraumordnung

Umgang mit dem Gasbrenner

Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem Gasbrenner
Im Fächerverbund BNT arbeiten Schülerinnen und Schüler mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die Tätigkeit mit dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.

Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen

Rechtliche Vorgaben

Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.

Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.

DGUV-Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon unberührt.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht  (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln  (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

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