Aus dem Bildungsplan
„Ein vorrangiges Anliegen des Unterrichts in BNT ist es, die Schülerinnen und Schüler für naturwissenschaftliche
und technische Fragestellungen zu begeistern. Dazu eignen sich die Freude an der Natur und der Vielfalt des Lebens, das Staunen über
Naturphänomene und der Erfolg beim Herstellen eigener Produkte. Die direkte Naturerfahrung, die eigene Naturbeobachtung, das selbst
durchgeführte Experiment und das selbst gelöste technische Problem stehen im Zentrum des Unterrichts. [...]
"Kenntnisse über das Gefahrenpotenzial von Stoffen tragen zum sicheren Umgang mit diesen sowohl im schulischen wie auch
außerschulischen Bereich bei. In vielfältigen handlungsorientierten Tätigkeiten wird der sicherheitsbewusste Umgang mit
Experimentiergeräten, Werkzeugen und Werkstoffen eingeübt und damit ein Beitrag zur Leitperspektive Prävention und
Gesundheitsförderung geleistet.“
(aus dem Bildungsplan 2016 BNT Sekundarstufe I)
Sicher Experimentieren lernen
Im Fächerverbund Biologie, Naturphänomene, Technik (BNT) erhalten Schülerinnen und Schülern Einblicke in
Phänomene der Naturwissenschaften und Bereiche der Technik, die auf ihren Erfahrungen im Alltag aufbauen. Durch das Erlernen von
Gesetzmäßigkeiten und das Begreifen von Zusammenhängen werden ihre Vorstellungen und Erfahrungen geordnet und
erweitert.
Der altersbezogene natürliche Forscherdrang zur Erkundung naturwissenschaftlicher Fragestellungen und technischer Problemlösungen
sowie die Begeisterung für eigenes Ausprobieren und Schaffen wird durch Schülerexperimente aufgegriffen und unterstützt.
Staunen und mit Begeisterung sicher experimentieren wird im Fächerverbund BNT ermöglicht.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Demonstrations- und Schülerexperimenten im Unterricht zu unterstützen, sind auf
dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Übersicht
Allgemeine Informationen
Im Fächerverbund Biologie, Naturphänomene, Technik (BNT) können bei Experimenten Gefahrstoffe (u. a. bei der Verwendung von Gasbrennern oder Lösungs- oder Reinigungsmitteln),
biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen, Zellkulturen usw. ggf. Teile von Tieren als Träger von Biostoffen u. a.
Federn, Fische, Fell, Präparate) und Arbeitsmittel (u. a. Gasbrenner, Werkzeuge, einfache
Maschinen) zum Einsatz kommen.
Der Unterricht des Fächerverbundes BNT baut auf dem Sachunterricht der Grundschule auf. Beim Experimentieren in der Grundschule ist
der Umgang mit Gefahrstoffen zu vermeiden. Die verbindlichen Experimente der Grundschule können ohne Gefahrstoffe durchgeführt
werden.
Bei der altersgerechten Einführung zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Fach BNT soll dieser Sachverhalt besonders
berücksichtigt werden. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen können Schülerinnen und Schüler
mit Freude sicher experimentieren.
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und
einfachen Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten
auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren und fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution,
also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.
Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen
erstellt und Unterweisungen vorgenommen. Der Bildungsplan weist zudem darauf hin, dass Artenschutzverordnung und Naturschutzgesetz
zu beachten sind.
Passend zu den beiden Kompetenzbereichen der Technik „Ein Produkt entsteht“ und „Ein bewegtes Objekt erfinden“
des gemeinsamen Bildungsplan 2016 für die Sekundarstufe I, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) wurde
die Handreichung NW – 6 „Technisches Arbeiten im BNT-Unterricht. Gemeinsamer Bildungsplan für die Sekundarstufe I
Klassen 5 und 6“ veröffentlicht. Diese Handreichung soll die Lehrkräfte bei der Umsetzung des sicheren
technischen Arbeitens im BNT-Unterricht unterstützen. Es werden Werkstücke vorgestellt, wie sie beim technischen
Arbeiten entstehen können, sowie Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel aufgeführt und die richtige Handhabung erklärt.
Hinweise zum Bildungsplan, zu Sicherheitsaspekten, zur Einrichtung und Ausstattung des Technikraumes sowie Kopiervorlagen und
Musterbetriebsanweisungen ergänzen diese Handreichung. Beide Handreichungen stehen auf der ZSL-Homepage zum Download zur
Verfügung.
Passend zu den Experimenten des Bildungsstandards BNT ist die Handreichung NW-5 Experimente für den BNT-Unterricht - Sekundarstufe I Klassen 5 und 6 für die Bereiche Denk- und Arbeitsweisen der Naturwissenschaften und der Technik sowie Materialien trennen - Umwelt schützen Wasser - ein lebenswichtiger Stoff erschienen. Das Lösungsheft zu dieser Handreichung steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Bei den in der Handreichung beschriebenen Experimenten werden Bildungsplanbezüge gegeben und sind Sicherheitshinweise beschrieben.
Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen
Die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) erwähnte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016 und ist unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de abrufbar.
Sprachförderbedarf
Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.
Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Das Online Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU)“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen Schulen und Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.
Das Kultusministerium weist im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) und im Infodienst Schule (Ausgabe 99 /Nov. 2018) auf dieses Online-Portal hin. DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie Lehrkräfte bei der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen. Es bietet die Möglichkeit Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300 Mustergefährdungsbeurteilungen zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu DEGINTU stellt das Kultusministerium unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zur Verfügung.
Handlungshilfe für fachkundige Biologielehrkräfte
Die Handlungshilfe Sicherheit im Biologieunterricht richtet sich an fachkundige Lehrkräfte des Faches Biologie und bietet Umsetzungshilfen sowie Hinweise zur Organisation einer Sammlung. Weitere Informationen sind auch im Informationsportal des Kultusministeriums abrufbar.
Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Muster-Gefährdungsbeurteilung
für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen analog Schutzstufe I
Eine Muster-Betriebsanweisung befindet sich zudem auf der letzten Seite der PDF-Datei.
Beispiele für Musterbetriebsanweisungen von Geräten
Das Kultusministerium stellt auf dem Informationsportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de Musterbetriebsanweisungen für Geräte wie Autoklaven, Kartuschenbrenner, Tischzentrifuge usw. zur Verfügung. Die zum Download bereitgestellten Muster-Betriebsanweisungen sind in der Regel für den schulischen Alltag ausreichend, müssen jedoch an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
Umgang mit dem Gasbrenner
Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem
Gasbrenner
Im Fächerverbund BNT arbeiten Schülerinnen und Schüler mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die
Tätigkeit mit dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung
der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.
Muster-Fachraumordnung für naturwissenschaftliche Fachräume
Die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ZSL und der Unfallkasse Baden-Württemberg hat in der vorliegenden Muster-Fachraumordnung grundlegende sicherheitsrelevante Verhaltensregeln zusammengefasst, die für alle naturwissenschaftlichen Fachräume gleichermaßen gelten. Die Muster-Fachraumordnung sollte bei Bedarf den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst und in jedem naturwissenschaftlichen Fachraum ausgehängt werden. Ebenso kann sie im Jahresplaner der Schülerinnen und Schüler oder deren Unterlagen enthalten sein und somit die Teilnahme an der halbjährlichen umfassenden Unterweisung dokumentieren.
Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen
- Hinweise zu Tätigkeiten mit Maschinen, Geräten,
Kartuschenbrennern gibt das Regelwerk
DGUV-Information 113-018 Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Beachten Sie zudem Einsatzbeschränkungen bei Maschinen
- Informationen zum Umgang mit Elektrischer Energie enthält die Information der DGUV DGUV Information 202-039 Sicher experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen, September 2012
- Lösungsmittel, Gefahrstoffe
Stoffe, die als Gefahrstoffe einzuordnen und als solche zu behandeln sind, sowie Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen finden Sie hier
DGUV-Information 113-018 Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
DGUV-Information 213-098 Stoffliste zur Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Die Information kann als Handlungs- und Orientierungshilfe verwendet werden. Die „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016.
- Entsorgung von Gefahrstoffen
Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zusammengefasst. Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen). - Holzbearbeitung und Holzverarbeitung , Holzstaub
DGUV-Information 113-018 Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
DGUV Information 202-040 Holz - Ein Handbuch für Lehrkräfte
DGUV Information 202-041 Holzstaub im Unterricht allgemein bildender Schulen
Betriebsanweisung für Holzstaub (Beispiel)
- Verwendung von Federn, Umgang mit Tieren
Angebot der DGUV: Sichere Schule hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen
Auf der zugehörigen Biologieseite finden Sie Hinweise zur Verwendung von Federn o. ä. Biologieseite Sichere Schule . Beachten Sie, dass bei tierischen Bestandteilen eine Übertragung von Krankheitserregern stattfinden kann.
- Verhalten in Fachräumen
In Fachräumen wie dem Technikraum oder Werkraum ist ein verantwortungsvolles Verhalten Voraussetzung, da in diesen Räumen besondere Sicherheitsbedingungen geschaffen werden müssen (Umgang mit Maschinen, Geräten usw.). Dies gilt sowohl für den Aufenthalt als auch für Arbeiten in diesen Fachräumen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet beispielhaft eine Werkraumordnung zur Orientierung an. - Gefährdungen im BNT-Unterricht
Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten "Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren" verschiedene Arten von Gefährdungen im Unterricht mit technischen Bereichen übersichtlich zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg sind zu beachten und einzubeziehen.
Umgang mit Werkzeugen
Umgang mit Werkstoffen
Gefährdungen durch elektrische Energie
Gefährdungen beim Löten oder Schweißen - Muster-Betriebsanweisungen
Um die Erstellung von Betriebsanweisungen zu erleichtern, wurden beispielhafte Betriebsanweisungen entwickelt. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Muster-Betriebsanweisung keine Haftung übernommen wird. Jede Nutzerin/jeder Nutzer muss die aufgeführten Inhalte eigenverantwortlich fachkundig prüfen und an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Dies wird durch Unterschrift bestätigt. Die Muster-Betriebsanweisungen für Ständerbohrmaschinen und CNC-Maschinen sind auf der Technik-Seite abrufbar. - Verbandbuch DGUV
Information 204-020 Verbandbuch
Rechtliche Vorgaben
Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.
Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.
DGUV-Regel
113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
DGUV-Regel 102-001 „Regeln
für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) September 2019
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung 1, vom 15. Juli 2013
Neufassung
und Informationen der baua
Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.