Im Fach Technik können bei fachpraktischen Arbeiten Gefahrstoffe (unter anderem bei der Verwendung von Lacken, Lasuren, Klebstoffen, Leime und Lösungs- oder Reinigungsmitteln) und Arbeitsmittel (beispielsweise Werkzeuge wie Feilen und Sägen oder Maschinen wie Tischbohrmaschinen) zum Einsatz kommen. Zudem werden Gefahren gegebenenfalls des elektrischen Stroms und Maßnahmen zum Schutz erörtert. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen können Schülerinnen und Schüler sicher und fachgerecht arbeiten.
Sicheres Arbeiten
Der sichere Umgang mit elektrischem Strom, Gefahrstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
Vor Aufnahme einer fachpraktischen Tätigkeit werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen.
„Der Mensch gestaltet sein Leben durch den Einsatz technischer Objekte. Bei der Herstellung und Nutzung technischer Objekte wird
die Umwelt vielfältig beeinflusst. Dabei spielen die endlichen Ressourcen, wie fossile Energieträger und Rohstoffe, eine
entscheidende Rolle. Deshalb ist der verantwortungsbewusste Umgang mit Energie und mit Rohstoffen ein zentrales Thema. Daran schließt
sich die kritische Betrachtung von Aspekten der Nachhaltigkeit an, verbunden mit der Klärung sinnvoller Handlungsmöglichkeiten.
Um sich in einer hoch technisierten Welt zurechtzufinden, sind interdisziplinäre Denk- und Handlungsmuster notwendig. Deshalb
müssen technische Systeme immer unter Einbeziehung ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge
betrachtet werden. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis von Mensch, Technik und Umwelt. [...]
Im Technikunterricht kommt der Vermittlung von Arbeitssicherheit, Gesundheitsfürsorge sowie dem fachgerechten Umgang mit Werkzeugen,
Maschinen und Materialien entsprechend den geltenden Vorschriften eine grundlegende Bedeutung zu.“
(Bildungsplan 2016 Technik)
Im Fach Technik befassen sich Schülerinnen und Schüler mit den Werkstoffen Holz, Metall und teilweise mit Kunststoffen. Sie fertigen selbstständig technische Gegenstände an, die ausgehend von einer konkreten Problemstellung geplant und entwickelt werden. Nach deren Fertigung schließt sich eine Bewertung und ggf. Optimierung an. Im Technikunterricht gewinnen Schülerinnen und Schüler durch eigene fachpraktische Fertigungsprozesse grundlegende Erkenntnisse der Technik, entwickeln ein Verständnis für Planungs- und Fertigungsmethoden sowie Fertigungsprinzipien.
Der Einsatz von Werkzeugen und zugelassenen Maschinen erfolgt dabei unter Beachtung der geltenden Sicherheitsbestimmungen.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von fachpraktischen Arbeiten durch Schülerinnen und Schüler im Unterricht zu unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.
Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter Gefahrstoffe-Schule-BW.de.
DGUV-Regel
113-018 – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (zum Beispiel Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.
Für die Verwendung von Maschinen und Werkzeugen im Unterricht allgemein bildender Schulen müssen bestimmte Beschäftigungsvoraussetzungen sowohl von den Lehrkräften als auch von den Schülerinnen und Schülern beachtet werden.
Wichtige Informationen zum Umgang mit Mschinen und Werkzeugen finden Sie auf dem Informationsportal des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter Verwendung von Maschinen und Werkzeugen im Unterricht.
Dort werden zudem zur Verfügung gestellt:
- Maschinenliste Baden-Württemberg
- Unterweisungshilfe für das technische Arbeiten mit Schülerinnen und Schülern
- Muster-Betriebsanweisungen
- Umgang mit dem Gasbrenner
Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem Gasbrenner
Falls Schülerinnen und Schüler im Fach Technik mit dem Gasbrenner arbeiten, ist eine Unterweisung in die Tätigkeit mit dem Gasbrenner unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.
- Tätigkeiten mit Maschinen, Geräten, Kartuschenbrennern
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Die Maschinenliste Baden-Württemberg des Kultusministeriums ist zu beachten.
- 3D-Drucker und Lasercutter
Zum Sicheren Umgang mit 3D-Druckern in der Schule und zum Sicheren Umgang mit Laserbearbeitungsmaschinen in der Schule haben das ZSL, das Kultusministerium und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Publikationen veröffentlicht. - Elektrische Energie
DGUV Information 202-039 – Sicher experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen
Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Grundlagen – Gefährdungsbeurteilung – Experimentieren
- Lösungsmittel, Gefahrstoffe
Stoffe, die als Gefahrstoffe einzuordnen und als solche zu behandeln sind sowie Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen finden Sie in der DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen und in der DGUV-Information 213-098 Stoffliste zur Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Die Information kann als Handlungs- und Orientierugshilfe verwendet werden.
Die Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016.
- Entsorgung von Gefahrstoffen
Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal des Kultusministeriums zusammengefasst.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Portal Sichere Schule, einem Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und einzubeziehen. - Tätigkeiten mit Maschinen und Geräten zum Beispiel beim
Schweißen, Löten, Holzbearbeitung
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
- Holzbearbeitung und Holzverarbeitung , Holzstaub
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
DGUV Information 202-040 Holz – Ein Handbuch für Lehrkräfte
DGUV Information 202-041 – Holzstaub im Unterricht allgemein bildender Schulen
Betriebsanweisung für Holzstaub (Beispiel) - Informationen zu Sichere Schule
Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und miteinzubeziehen - Informationen und Regeln der DGUV
DGUV Information 202-075 Sicheres Sägen
DGUV Information 202-076 Sicheres Löten
DGUV Information 202-077 Sicheres Schleifen
- Verhalten in Fachräumen
In Fachräumen wie dem Technikraum oder Werkraum ist ein verantwortungsvolles Verhalten Voraussetzung, da in diesen Räumen besondere Sicherheitsbedingungen geschaffen werden müssen (Umgang mit Maschinen, Geräten usw.). Dies gilt sowohl für den Aufenthalt als auch für Arbeiten in diesen Fachräumen.
Der Bundesverband der Unfallkassen bietet beispielhaft eine Werkraumordnung zur Orientierung an. - Gefährdungen im Technikunterricht
Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten Portal Arbeit und Gesundheit in Schulen und Studienseminaren verschiedene Arten von Gefährdungen im Technikunterricht übersichtlich zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg sind zu beachten und einzubeziehen.
Umgang mit Werkzeugen
Umgang mit Werkstoffen
Gefährdungen durch elektrische Energie
Gefährdungen beim Löten oder Schweißen
Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.