Sicherheit im Unterricht

Sicherheit im Unterricht Biologie, Naturphänomene, Technik (BNT)

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Sicherheit im BNT-Unterricht, beispielsweise zum Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen sowie Geräten und Werkzeugen.

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Experimentieren im BNT-Unterricht (Foto: auf einem Tisch eine Schere und zwei Glasplättchen mit rotem und gelbem Farbtupfer)

Im Fächerverbund Biologie, Naturphänomene, Technik (BNT) können bei Experimenten Gefahrstoffe  (unter anderem bei der Verwendung von Gasbrennern oder Lösungs- oder Reinigungsmitteln), biologische Arbeitsstoffe (beispielsweise Mikroorganismen, Zellkulturen oder gegebenenfalls Teile von Tieren als Träger von Biostoffen wie zum Beispiel Federn, Fische, Fell, Präparate) und Arbeitsmittel (unter anderem Gasbrenner, Werkzeuge, einfache Maschinen) zum Einsatz kommen.
Der Unterricht des Fächerverbundes BNT baut auf dem Sachunterricht der Grundschule auf. Beim Experimentieren in der Grundschule ist der Umgang mit Gefahrstoffen zu vermeiden. Die verbindlichen Experimente der Grundschule können ohne Gefahrstoffe durchgeführt werden.
Bei der altersgerechten Einführung zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Fach BNT soll dieser Sachverhalt besonders berücksichtigt werden. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen können Schülerinnen und Schüler mit Freude sicher experimentieren.

Sicheres Arbeiten

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und einfachen Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren und fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.

Gefährdungbeurteilungen und Betriebsanweisungen

Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen. Der Bildungsplan weist zudem darauf hin, dass Artenschutzverordnung und Naturschutzgesetz zu beachten sind.

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