Sicherheit im Unterricht

Sicherheit im Kunstunterricht

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Sicherheit im Kunstunterricht, beispielsweise zum Umgang mit Maschinen und Werkzeugen oder auch Farben und Lösungsmitteln.

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Kunstwerk (Foto: bemalte Elemente aus Pappmaché)

Im Fach Bildende Kunst werden ggf. Gefahrstoffe bzw. Produkte, welche Gefahrstoffe enthalten und mit Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind (unter anderem Reinigungsmittel oder Lösungsmittel, Farben, Lacke, Klebstoffe, die im Handel erhältlich sind), Materialien mit Gefährdungspotenzial (zum Beispiel Holzstaub ausgewählter Hölzer, Gips) und Arbeitsmittel (Werkzeuge, gegebenenfalls Maschinen) eingesetzt.

Sicheres Arbeiten

Der sichere Umgang mit diesen Stoffen, Produkten und Arbeitsmitteln zum Schutz aller am Unterricht Beteiligten werden durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Lehrkräfte unterstützen das sichere und altersgerechte fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe, Produkte und Arbeitsmittel sowie Auswahl geeigneter Materialien, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung

Vor Aufnahme von fachpraktischen Arbeiten, insbesondere mit Produkten, welche mit Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind, werden tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt (und dokumentiert) sowie Unterweisungen vorgenommen. Dabei werden die Herstellerhinweise (beispielsweise Anwendung, Entsorgung) auf dem Produkt und dem beigelegten Sicherheitsdatenblatt sowie der Betriebsanweisung beachtet.

Informationen zu Gefahrstoffen sind auf dem Informationsportal des Kultusministeriums unter Gefahrstoffe-Schule-BW.de zusammengestellt.

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