Im Fach Bildende Kunst werden ggf. Gefahrstoffe bzw. Produkte, welche Gefahrstoffe enthalten und mit Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind (unter anderem Reinigungsmittel oder Lösungsmittel, Farben, Lacke, Klebstoffe, die im Handel erhältlich sind), Materialien mit Gefährdungspotenzial (zum Beispiel Holzstaub ausgewählter Hölzer, Gips) und Arbeitsmittel (Werkzeuge, gegebenenfalls Maschinen) eingesetzt.
Sicheres Arbeiten
Der sichere Umgang mit diesen Stoffen, Produkten und Arbeitsmitteln zum Schutz aller am Unterricht Beteiligten werden durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Lehrkräfte unterstützen das sichere und altersgerechte fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe, Produkte und Arbeitsmittel sowie Auswahl geeigneter Materialien, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung
Vor Aufnahme von fachpraktischen Arbeiten, insbesondere mit Produkten, welche mit
Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind, werden tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt
(und dokumentiert) sowie Unterweisungen vorgenommen. Dabei werden die Herstellerhinweise (beispielsweise Anwendung, Entsorgung)
auf dem Produkt und dem beigelegten Sicherheitsdatenblatt sowie der Betriebsanweisung beachtet.
Informationen zu Gefahrstoffen sind auf dem Informationsportal des Kultusministeriums unter Gefahrstoffe-Schule-BW.de zusammengestellt.
„Das Fach Bildende Kunst fördert umfassend schöpferische Kräfte und ästhetische Sensibilität.
Kunstunterricht zielt auf die Entwicklung der praktischen Gestaltungsfähigkeiten und Ausdrucksmöglichkeiten von Schülerinnen
und Schülern, fördert ihre Wahrnehmung, die Entfaltung imaginativer Fähigkeiten und eine ästhetisch-forschende
Grundhaltung. In gleichem Maße ist die Auseinandersetzung mit der sichtbaren und gestalteten Umwelt, mit historischen und
zeitgenössischen Bildmedien sowie deren Konstruktion von Wirklichkeit ein zentrales Anliegen des Faches und Grundlage eines modernen
Bildverständnisses.“
(Bildungsplan 2016 Bildende Kunst)
Im Kunstunterricht haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit mit unterschiedlichen Materialien und Techniken Bilder zu gestalten und plastische Werke zu schaffen. Sie entwickeln Plastik als Gestaltung von Vorstellung und Anschauung oder gestalten Bilder mit verschiedenen malerischen Mitteln und Maltechniken. Dabei verwenden sie auch selbst hergestellte Malmaterialien, erproben Werkzeuge und deren Wirkung und setzen diese differenziert und gezielt ein. Das eigene gestalterische Tun sowie das Sammeln von Erfahrungen durch gestaltende Handlungsmöglichkeiten und Aktionsformen sind im Fach Bildende Kunst fest verankert. Das schöpferische Gestalten mit verschiedenen Materialien (beispielsweise Ton, Holz, Gips) unter sicherer Verwendung von Werkzeugen und ggf. Maschinen ist im Kunstunterricht möglich.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung der fachpraktischen Arbeiten von Schülerinnen und Schülern im Unterricht zu unterstützten, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.
Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter Gefahrstoffe-Schule-BW.de.
DGUV-Regel
113-018 – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (zum Beispiel Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.
- Fachraum Bildende Kunst, Werkraum Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet auf dem Portal Sichere Schule unter anderem Informationen zur Einrichtung eines Fachraumes für Bildende Kunst. Landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit einzubeziehen.
- Lösungsmittel, Gefahrstoffe
Stoffe, die als Gefahrstoffe einzuordnen und als solche zu behandeln sind, sowie Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen finden Sie unter anderem hier
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen und in der zugehörigen Stoffliste (siehe rechtliche Vorgaben).
- Entsorgung von Gefahrstoffen
Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zusammengefasst.
Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV), hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen). - Tätigkeiten mit Maschinen und Geräten, zum Beispiel beim
Schweißen, Löten, Holzbearbeitung
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
Beachten Sie zudem Einsatzbeschränkungen bei Maschinen
- Holzbearbeitung und Holzverarbeitung , Holzstaub
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
DGUV Information 202-040 Holz – Ein Handbuch für Lehrkräfte
DGUV Information 202-041 Holzstaub im Unterricht allgemein bildender Schulen
Link zur Betriebsanweisung für Holzstaub (Beispiel)
- Stäube und Pigmente
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
- Farben und Lacke
DGUV-Information 113-018 Regel – Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
- Informationen zu verschiedenen Themen wie Keramik, Papier, Bohren, Werkraum usw. finden Sie
im
Präventionsportal verschiedener Unfallversicherungsträger
- Speckstein
Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua)
siehe auch DGUV-Information 113-018 sowie Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) als Orientierungshilfe:
"[...] Speckstein ist ein natürliches Mineral mit einer inhomogenen Zusammensetzung. Untersuchungen von Materialproben haben gezeigt, dass handelsüblicher Speckstein Asbest enthielt. Dies war in erheblichen Umfang auch bei Specksteinproben der Fall, für die die Lieferanten Asbestfreiheit zertifiziert hatten."
In der Broschüre „Gefahrstoffe in Grundschulen und Kindertagesstätten der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) wird ein generelles Tätigkeitsverbot für allgemein bildende Schulen in Baden-Württemberg beschrieben.
- Arbeiten mit Gips
In der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU), Empfehlung der Kultusministerkonferenz, wir die Arbeit mit Gips als Beispiel für eine Tätigkeit mit geringer Gefährdung in der Schule angegeben. Beachten Sie dazu die Hinweise, die zusätzlich für diese Art von Tätigkeiten in der RiSU gegeben werden.
- Weitere Informationen Sichere Schule
zum Beispiel zur Ausstattung im Unterrichtsraum oder zur sicheren Aufbewahrung von Lösungsmitteln finden Sie beim Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und einzubeziehen - Verhalten in Fachräumen
In Fachräumen wie dem Technikraum oder Werkraum ist ein verantwortungsvolles Verhalten Voraussetzung, da in diesen Räumen besondere Sicherheitsbedingungen geschaffen werden müssen (zum Beispiel Umgang mit Maschinen, Geräten). Dies gilt sowohl für den Aufenthalt als auch für Arbeiten in diesen Fachräumen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet beispielhaft eine Werkraumordnung zur Orientierung an.
- Gefährdungen im Kunstunterricht
Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten „Portal Arbeit und Gesundheit in Schulen und Studienseminaren" verschiedene Arten von Gefährdungen im Kunstunterricht übersichtlich zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg sind zu beachten und mit ein zu beziehen. - Arbeiten mit Federn oder Fell
Falls im Kunstunterricht mit Werkstoffen umgegangen wird, welche von Tieren stammen (beispielsweise Fell oder Federn), so sind gegebenenfalls die Bestimmungen und Regelungen der Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) anzuwenden. Weitere Informationen für fachkundige Lehrkräfte bietet die DGUV Regel 102-001
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Hinweise zur Verwendung von Federn oder Fell erhalten Sie auch in den fächerbezogenen Hinweisen und Ratschlägen – Biologie der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU), Empfehlung der Kultusministerkonferenz oder unter Sichere Schule. In der Broschüre Sicherheit im Biologieunterricht der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) werden zudem Hinweis zum Umgang mit Federn beschrieben.
Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.