stark.stärker.WIR. Prävention an Schulen

Erste-Hilfe-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler

Lesezeit:
  • Teilen
Symbolbild Erste-Hilfe-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler (Foto: Drei Schüler in gelben Warnwesten mit einem geöffneten Notfallkoffer kümmern sich um eine verletzte Schülerin.)
In Baden-Württemberg werden Erste-Hilfe-Maßnahmen altersgerecht bereits ab der Grundschule angeboten:
  • in der Grundschule durch das „Juniorhelferprogramm“,
  • in den weiterführenden Schulen durch den „Schulsanitätsdienst“,
  • ab Klasse 5 die Schüler-Reanimation in der Initiative „Löwen retten Leben – In Baden-Württemberg macht Wiederbelebung Schule“.

Für die Koordination der schulischen Arbeit sind dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) zwei Lehrkräfte zugewiesen. Die Aufgaben der beiden Lehrkräfte umfassen die Planung und Durchführung von Fortbildungen und Veranstaltungen.

Das Thema Erste-Hilfe-Maßnahmen ist ebenfalls in allen Bildungsplänen unserer Schulen verankert.