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08.08.2022

Neue Bildungspläne für Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung zum 1. August 2022

Zum 1. August dieses Jahres sind neue Bildungspläne für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und Bildungsgänge Lernen sowie Geistige Entwicklung in Kraft getreten. Diese gelten ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023. Eine Neuerung ist, dass sich die Bildungspläne zum ersten Mal unabhängig vom Lernort auf die Schülerinnen und Schüler beziehen. Dies kann an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) oder in inklusiven Bildungsangeboten geschehen. 

„Wir wollen sonderpädagogische Bildungsangebote so gestalten, dass sie die Entwicklung und das Lernen der jungen Menschen mit ihren jeweiligen Bedarfen unterstützen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie führt weiter aus: „Die Bildungspläne sind zudem unabhängig vom Lernort formuliert. Dies unterstreicht, dass es für uns gleichrangig ist, wenn das Angebot an einem SBBZ oder in einem inklusiven Setting verwirklicht wird. Ziel ist es, für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ein möglichst passgenaues Bildungsangebot an allen Lernorten zu machen.“

Neben den Fortbildungsangeboten des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) können Lehrerinnen und Lehrer auf FAQs zurückgreifen sowie einen digitalen Kurs mit Erklärvideos absolvieren. Außerdem gibt es Beispielaufgaben sowie weitere Materialien zum Einstieg in die Arbeit mit den neuen Bildungsplänen.

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