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Sicherheit im Unterricht

Sicherheit im Geographieunterricht

Gebirgslandschaft

Aus dem Bildungsplan

„Im Mittelpunkt geographischer Fragestellungen stehen die raumwirksamen Mensch-Umwelt-Beziehungen im System Erde. Das System Erde kann als dynamisches System aus Teilsystemen wie der Erdoberfläche, dem Klima, der Gesellschaft oder der Wirtschaft begriffen werden. Diese eigenständigen Teilsysteme sind vielfältig untereinander durch Wirkungszusammenhänge verbunden. Daher gilt es, den Blick auf die für Räume charakteristischen Prozesse zu richten und die damit einhergehenden Veränderungen der Erde als Lebensraum des Menschen zu begreifen. Diese Prozesse können schleichend sein wie der Klimawandel oder die Veränderung gesellschaftlicher Werte, aber auch hochdynamisch wie Erdbeben, Vulkanausbrüche oder gesellschaftliche Konflikte. Sie können die Lebensbedingungen in manchen Räumen verbessern, in anderen zugleich verschlechtern. Das Verstehen von geographischen Phänomenen, Strukturen und Prozessen sowie der komplexen wechselseitigen Beeinflussung von Natur und menschlichem Handeln sind elementar für die Zukunftsfähigkeit jeder Gesellschaft.“
(Bildungsplan 2016 Geographie)

Sicher fachpraktisch arbeiten

Im Fach Geographie erwerben Schülerinnen und Schüler fachspezifische und fachübergreifende Methodenkompetenzen und lernen unterschiedliche Arbeitsweisen und Arbeitstechniken kennen und diese angemessen anzuwenden. Neben grundlegenden Fertigkeiten zur Nutzung von Hilfsmitteln zur räumlichen Orientierung (z. B. Karten, GPS) oder zur reflektierten Nutzung von modernen Informations- und Kommunikationstechniken wie Internet und geographische Informationssysteme, gehören auch der Einsatz experimenteller Arbeitsweisen und Verfahren zur Analyse und Simulation von Vorgängen zu den Anforderungen im Geographieunterricht.
Als Teil der Erkenntnisgewinnung werden Experimente problemlösungsorientiert gestaltet im Sinne von Planung, Durchführung und Analyse. Schülerinnen und Schüler wenden physisch- und humangeographische Untersuchungsmethoden an und stellen die gewonnenen Erkenntnisse dar.

Das Formulieren von weiterführende Fragestellungen, die Bildung von Hypothesen, das Gestalten und Analysieren von Experimenten zur Überprüfung geographischer Sachverhalte gehören zum selbstständigen Arbeiten ebenso wie der sichere Umgang und die richtige Verwendung geologischer Arbeitsgeräte oder altersgerechter Arbeitsmittel beim Fertigen von Modellen. Fachpraktische Arbeiten wie eigene Experimente oder geologische Erkundungen wecken das Interesse und fördern ein selbstständiges entdeckendes Lernen.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Demonstrations- und Schülerexperimenten sowie fachpraktischen Arbeiten im Unterricht zu unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.



Allgemeine Informationen

Im Fach Geographie können bei Experimenten und fachpraktischen Arbeiten Gefahrstoffe bzw. Produkte , welche   Gefahrstoffe enthalten und mit  Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind    (u. a. beim Kalknachweis mit Säuren, Nitratbestimmung, Klebstoffe, ggf. Pflanzendünger usw.), biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen im Boden, ggf. Teile von Tieren als Träger von Biostoffen) und Arbeitsmittel (u. a. Geräte, Werkzeuge) zum Einsatz kommen.

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Geräten und Werkzeugen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren und fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können. Zudem werden bei Untersuchungssets die Konzentrationen von Gefahrstoffen möglichst gering gehalten.

Vor Aufnahme eines Experiments (z. B. beim Umgang mit Gefahrstoffen) und von fachpraktischen Arbeiten, insbesondere mit Produkten, welche mit Gefahrstoffpiktogrammen gekennzeichnet sind, werden tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Unterweisungen (z. B. anhand von entsprechenden Betriebsanweisungen) vorgenommen. Herstellerhinweise (Anwendung, Entsorgung usw.) auf dem Produkt werden beachtet. Das Naturschutzgesetz ist zu beachten.  

Informationen zu Gefahrstoffen sind auf dem Informationsportal des Kultusministeriums unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zusammengestellt.

Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen

  • Modellbau
    Beim Bau von Modellen z. B. Vulkanmodellen oder Landschaftsmodellen werden ggf. Werkzeuge, Klebstoffe, Farben usw. eingesetzt.
    Hinweise und Ratschläge, die für den Modellbau hilfreich sein können, finden Sie in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) sowie auf unseren Fachseiten unter Technik , NwT oder Bildende Kunst .
  • Technische Aspekte, Geräte und Werkzeuge
    Für Geräte, Werkzeuge und Maschinen (z. B. Heißklebepistolen) können besondere Sicherheitsmaßnahmen nötig sein bzw. Einsatzbeschränkungen oder Tätigkeitsverbote vorliegen. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln. Beachten Sie hierzu auch Einsatzbeschränkungen bei Maschinen
    Weitere Informationen zu technischen Aspekten erhalten Sie auf der Seite Technik .
  • Gefahrstoffe, chemische Nachweise
    Zement, Zementmörtel und weitere Materialien können Gefahrstoffe sein, die mit einem Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet sind. Kommen bei Experimente und fachpraktischen Arbeiten Gefahrstoffe (z. B. auch Säuren) zum Einsatz, so sind für den Umgang mit diesen Stoffen entsprechende Vorgaben einzuhalten und müssen ggf. besondere Sicherheitshinweise beachtet und persönliche Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzbrillen oder Schutzhandschuhe) getroffen werden. Die Stoffliste DGUV-Information 213-098 Stoffliste zur Regel - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen kann u. a. als Orientierungs- und Handlungshilfe verwendet werden. Die „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016.
  • Haushaltschemikalien
    Einige als Haushaltsmittel im Handel erhältlichen Stoffe (z. B. Zitronensäure und Essigsäure ab 10%ig) sind als Lebensmittel eingestuft und unterliegen deshalb nicht der Kennzeichnungspflicht. Unabhängig davon können auch von diesen Stoffen durchaus Gefährdungen ausgehen (Gefahr bei Haut- und Augenkontakt). Beachten Sie hierzu bitte auch die entsprechende FAQ auf dem Gefahrstoffportal des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
  • Klassenfahrten, Exkursionen, persönliche Schutzmaßnahmen
    DGUV Information 202-047 Mit der Schulklasse sicher unterwegs Bei Exkursionen können ggf. persönliche Schutzausrüstungen wie Helm (Kopfschutz vor herabfallenden Steinen), Schutzbrille (Augenschutz vor abspringenden Gesteinssplittern), Überbrillen für Brillenträger, Schutzhandschuhe, Arbeitshandschuhe, festes Schuhwerk nötig werden.
    Geeignete Arbeitsmittel werden ausgewählt (z. B. Meisel mit Schlagschutz, Hämmer aus getempertem Stahl/Geologenhammer).
    Weitere Informationen sind beispielsweise auf den Seiten des Lehrerfortbildungsservers der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen zusammengestellt.
  • weitere Informationen
    Verschiedene Anbieter stellen Hinweise für geologische Exkursionen, z. B. bei der Steinsuche zur Verfügung. Diese können durch Eingabe von passenden Suchbegriffen in entsprechende Suchmaschinen aufgelistet werden, z. B. Sicherheit bei der Steinsuche.

Rechtliche Vorgaben

Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.

Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.

DGUV-Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon unberührt.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht  (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln  (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

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