Navigation überspringen

Sicherheit im Unterricht

Sicherheit im Unterricht Biologie, Naturphänomene, Technik (BNT)

Foto: Experimentieren im BNT-Unterricht

Aus dem Bildungsplan

„Ein vorrangiges Anliegen des Unterrichts in BNT ist es, die Schülerinnen und Schüler für naturwissenschaftliche und technische Fragestellungen zu begeistern. Dazu eignen sich die Freude an der Natur und der Vielfalt des Lebens, das Staunen über Naturphänomene und der Erfolg beim Herstellen eigener Produkte. Die direkte Naturerfahrung, die eigene Naturbeobachtung, das selbst durchgeführte Experiment und das selbst gelöste technische Problem stehen im Zentrum des Unterrichts. [...]
"Kenntnisse über das Gefahrenpotenzial von Stoffen tragen zum sicheren Umgang mit diesen sowohl im schulischen wie auch außerschulischen Bereich bei. In vielfältigen handlungsorientierten Tätigkeiten wird der sicherheitsbewusste Umgang mit Experimentiergeräten, Werkzeugen und Werkstoffen eingeübt und damit ein Beitrag zur Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung geleistet.“
(aus dem Bildungsplan 2016 BNT Sekundarstufe I)

Sicher Experimentieren lernen

Im Fächerverbund Biologie, Naturphänomene, Technik (BNT) erhalten Schülerinnen und Schülern Einblicke in Phänomene der Naturwissenschaften und Bereiche der Technik, die auf ihren Erfahrungen im Alltag aufbauen. Durch das Erlernen von Gesetzmäßigkeiten und das Begreifen von Zusammenhängen werden ihre Vorstellungen und Erfahrungen geordnet und erweitert.
Der altersbezogene natürliche Forscherdrang zur Erkundung naturwissenschaftlicher Fragestellungen und technischer Problemlösungen sowie die Begeisterung für eigenes Ausprobieren und Schaffen wird durch Schülerexperimente aufgegriffen und unterstützt. Staunen und mit Begeisterung sicher experimentieren wird im Fächerverbund BNT ermöglicht.

Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Demonstrations- und Schülerexperimenten im Unterricht zu unterstützen, sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.



Allgemeine Informationen

Im Fächerverbund Biologie, Naturphänomene, Technik (BNT) können bei Experimenten Gefahrstoffe  (u. a. bei der Verwendung von Gasbrennern oder Lösungs- oder Reinigungsmitteln), biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen, Zellkulturen usw. ggf. Teile von Tieren als Träger von Biostoffen u. a. Federn, Fische, Fell, Präparate) und Arbeitsmittel (u. a. Gasbrenner, Werkzeuge, einfache Maschinen) zum Einsatz kommen.
Der Unterricht des Fächerverbundes BNT baut auf dem Sachunterricht der Grundschule auf. Beim Experimentieren in der Grundschule ist der Umgang mit Gefahrstoffen zu vermeiden. Die verbindlichen Experimente der Grundschule können ohne Gefahrstoffe durchgeführt werden.
Bei der altersgerechten Einführung zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Fach BNT soll dieser Sachverhalt besonders berücksichtigt werden. Durch das Erlernen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen können Schülerinnen und Schüler mit Freude sicher experimentieren.

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und einfachen Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren und fachpraktische Arbeiten zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel, mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.

Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen ers
tellt und Unterweisungen vorgenommen. Der Bildungsplan weist zudem darauf hin, dass Artenschutzverordnung und Naturschutzgesetz zu beachten sind.

Passend zu den beiden Kompetenzbereichen der Technik „Ein Produkt entsteht“ und „Ein bewegtes Objekt erfinden“ des gemeinsamen Bildungsplan 2016 für die Sekundarstufe I, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) wurde die Handreichung NW – 6 „Technisches Arbeiten im BNT-Unterricht. Gemeinsamer Bildungsplan für die Sekundarstufe I Klassen 5 und 6“ veröffentlicht. Diese Handreichung soll die Lehrkräfte bei der Umsetzung des sicheren technischen Arbeitens im BNT-Unterricht unterstützen. Es werden Werkstücke vorgestellt, wie sie beim technischen Arbeiten entstehen können, sowie Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel aufgeführt und die richtige Handhabung erklärt. Hinweise zum Bildungsplan, zu Sicherheitsaspekten, zur Einrichtung und Ausstattung des Technikraumes sowie Kopiervorlagen und Musterbetriebsanweisungen ergänzen diese Handreichung. Beide Handreichungen stehen auf der ZSL-Homepage zum Download zur Verfügung.

Passend zu den Experimenten des Bildungsstandards BNT ist die Handreichung NW-5 Experimente für den BNT-Unterricht - Sekundarstufe I Klassen 5 und 6 für die Bereiche Denk- und Arbeitsweisen der Naturwissenschaften und der Technik sowie Materialien trennen - Umwelt schützen Wasser - ein lebenswichtiger Stoff erschienen. Das Lösungsheft zu dieser Handreichung steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Bei den in der Handreichung beschriebenen Experimenten werden Bildungsplanbezüge gegeben und sind Sicherheitshinweise beschrieben.

Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen 

Die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) erwähnte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016 und ist unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de abrufbar.

Sprachförderbedarf

Für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Materialien für das Einüben und Verstehen von Sicherheitsvorschriften an, beispielsweise zu Sicherheitszeichen oder Gebotszeichen.

Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen

Das Online Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU)“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen Schulen und Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.

Das Kultusministerium weist im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) und im Infodienst Schule (Ausgabe 99 /Nov. 2018) auf dieses Online-Portal hin. DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie Lehrkräfte bei der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen. Es bietet die Möglichkeit Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300 Mustergefährdungsbeurteilungen zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu DEGINTU stellt das Kultusministerium unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de zur Verfügung.

Handlungshilfe für fachkundige Biologielehrkräfte

Die Handlungshilfe Sicherheit im Biologieunterricht richtet sich an fachkundige Lehrkräfte des Faches Biologie und bietet Umsetzungshilfen sowie Hinweise zur Organisation einer Sammlung. Weitere Informationen sind auch im Informationsportal des Kultusministeriums abrufbar.

Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen

Muster-Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen analog Schutzstufe I
Eine Muster-Betriebsanweisung befindet sich zudem auf der letzten Seite der PDF-Datei.

Beispiele für Musterbetriebsanweisungen von Geräten

Das Kultusministerium stellt auf dem Informationsportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de Musterbetriebsanweisungen für Geräte wie Autoklaven, Kartuschenbrenner, Tischzentrifuge usw. zur Verfügung. Die zum Download bereitgestellten Muster-Betriebsanweisungen sind in der Regel für den schulischen Alltag ausreichend, müssen jedoch an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

Umgang mit dem Gasbrenner

Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem Gasbrenner
Im Fächerverbund BNT arbeiten Schülerinnen und Schüler mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die Tätigkeit mit dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.

Muster-Fachraumordnung für naturwissenschaftliche Fachräume

Die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ZSL und der Unfallkasse Baden-Württemberg hat in der vorliegenden Muster-Fachraumordnung grundlegende sicherheitsrelevante Verhaltensregeln zusammengefasst, die für alle naturwissenschaftlichen Fachräume gleichermaßen gelten. Die Muster-Fachraumordnung sollte bei Bedarf den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst und in jedem naturwissenschaftlichen Fachraum ausgehängt werden. Ebenso kann sie im Jahresplaner der Schülerinnen und Schüler oder deren Unterlagen enthalten sein und somit die Teilnahme an der halbjährlichen umfassenden Unterweisung dokumentieren.

Muster-Fachraumordnung

Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen

Rechtliche Vorgaben

Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.

Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte „Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.

DGUV-Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon unberührt.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht  (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2023
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln  (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

Fächer

Fächerspezifische Informationen für allgemein bildende Schulen


Fächer

Startseite/Kontakt

Schularten

Informationen für Grundschulen und Berufliche Schulen


Schularten

Strahlenschutz

Informationen zum Thema Strahlenschutz


Strahlenschutz

Weitere Themen

Auswahl an Publikationen der DGUV und weitere Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen


Weitere Themen

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.