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10.03.2021

Zur Aufklärung sexueller Gewalt: Konfirmatorisches Hypothesentesten und andere Fehlerquellen, Prof. Dr. Günter Köhnken

16:00 - 17:00 Uhr

Inhalt des Vortrags

Es hat in den letzten Jahren viele Initiativen gegeben, die das Ziel hatten, zuverlässige und glaubhafte Informationen von mutmaßlich sexuell missbrauchten Kindern zu erhalten. Vor allem die Forschung zu möglichen suggestiven Beeinflussungen hat seit einigen spektakulären Strafverfahren in den USA, Großbritannien und nicht zuletzt auch in Deutschland erhebliche Fortschritte gemacht. Wir wissen heute viel besser als noch vor ca. 30 Jahren, wie Gedächtnisinhalte (nicht nur) bei Kindern verfälscht oder sogar neu erzeugt werden können. Sehr viel weniger Aufmerksamkeit hat dagegen die Frage erhalten, warum "Ermittler" (Polizeibeamte, Therapeuten, Mitarbeiter/innen in Opferhilfsorganisationen und Eltern) überhaupt auf Kinder manchmal völlig unsachgemäß einwirken und dadurch letztlich ein Beweismittel unbrauchbar machen. Dies ist für die Aufklärung möglicher Sexualdelikte ein zweifaches Problem. Zum einen wird möglicherweise das einzige vorhandene Beweismittel (nämlich die Aussage eines Kindes) vernichtet, sodass ein mögliches Sexualdelikt letztlich nicht mehr aufgeklärt werden kann. Zum anderen ist es aber auch für eine möglicherweise zu Unrecht beschuldigte Person ein schwerwiegendes Problem, weil sie sich nur noch sehr schwer von einem unbegründeten Verdacht befreien kann.

Prof. Dr. em. Günter Köhnken wird in seinem Vortrag deshalb besonders der Frage nachgehen, warum Menschen bei einem Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch manchmal Verhaltensweisen zeigen, die aus einer neutralen Distanz nur noch schwer nachvollziehbar sind. Nur wenn man diese Ursachen kenne, könne man ihnen entgegenwirken und dadurch eine Vernichtung von Beweismitteln und falsche Verdächtigungen verhindern.

Der Referent

Prof. Dr. em. Günter Köhnken ist einer der renommiertesten Rechtspsychologen Deutschlands. Er studierte an der Universität Kiel und erlangte dort die Promotion und 1988 die Habilitation. Nach Stationen in Marburg und Portsmouth leitete er bis zu seiner Emeritierung den Lehrstuhl für Rechtspsychologie, Psychologische Diagnostik und Persönlichkeitspsychologie in Kiel. Zu den Schwerpunkten seiner Forschung gehören unter anderem Glaubhaftigkeit und Zuverlässigkeit der Aussagen von Zeugen, konfirmatorisches Hypothesentesten und die Beurteilung der Reife jugendlicher Straftäter.

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