16.02.2023
22.05.23 Meldefrist: Gesundheitsförderung an Schulen: jetzt Antrag stellen!
Zweimal im Jahr können Schulen für ihr Kollegium einen Antrag zur finanziellen Unterstützung von schulinternen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung stellen.
Eine solche Maßnahme kann ein Workshop oder Vortrag an einem Gesundheitstag sein, eine Fortbildung zum Stressmanagement oder zur Stimmbildung oder ein Yogakurs fürs Kollegium und vieles mehr.
Die nächste Antragsfrist für Angebote, die zwischen September und Dezember 2023 stattfinden sollen, ist der 22.05.23.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Dieses wurde allen Schulen bereits Anfang/Mitte Februar per Mail zugesandt.
Für die Bewilligung Ihres Antrags sind unter anderem folgende Kriterien maßgebend:
- Unterstützt die Maßnahme eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung oder einen gesundheitsförderlichen Lebensstil der Lehrerinnen und Lehrer?
- Sind in dem vorgelegten Konzept Ziele definiert und ist die konkrete Planung darauf und auf die Zielgruppe abgestimmt?
- Ist die Maßnahme auf Nachhaltigkeit ausgerichtet? Inwieweit ist sie beispielsweise in einen nachhaltigen Entwicklungsprozess in der Schulentwicklung eingebettet? Ist ein Transfer in den Alltag mit bedacht?
Dieses Angebot ist Teil des Gesamtkatalogs zur Gesundheitsförderung des ZSL. Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgendem link:
ZSL Regionalstelle Freiburg Gesundheitsförderung
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Fachberaterinnen für Arbeits- und Gesundheitsschutz:
Dr. Ulrike Günther (BS / GYM): guenther.gesundheitsfoerderung@zsl-rsfr.de
Silja Klei (GHWRGS / SBBZ): Klei.gesundheitsfoerderung@zsl-rsfr.de